1. Preisgelder im Wettbewerb: Insgesamt steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von 275.000 EUR netto (zzgl. 19% MwSt.) zur Verfügung. Die Aufteilung erfolgt über die beiden Wettbewerbsphasen wie folgt:
Für die 1. Wettbewerbsphase stehen 105.000,- EUR netto (zzgl. 19% MwSt.) zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist per Definition für eine gleichrangigen Preisgruppe mit 6-8 Planungsteams durch das Preisgericht vorgesehen. Die zur Verfügung stehende Preissumme wird unter der Anzahl der tatsächlichen Preisträger gleichrangig verteilt.
Für die 2. Wettbewerbsphase stehen 170.000,- EUR netto (zzgl. 19% MwSt.) zur Verfügung. Folgende Verteilung ist vorgesehen (jeweils netto zzgl. gesetzl. MwSt. von 19%): 1. Preis: 68.000,- EUR, 2. Preis: 42.500,- EUR, 3. Preis: 25.500,- EUR sowie eine Gesamtsumme von 34.000,- EUR für Anerkennungen für bemerkenswerte Teilleistungen. Das Preisgericht behält sich vor, durch einstimmigen Beschluss eine Veränderung der vorgesehenen Verteilung vorzunehmen. Die Wettbewerbssumme kommt dabei immer zur Ausschüttung.
2. Beurteilungskriterien im Wettbewerb (für beide Wettbewerbsphasen):
Die eingehenden Arbeiten werden u.a. nach den folgenden Kriterien bewertet:
Städtebauliche und freiraumplanerische Qualität; Architektonische Qualität; Nutzungs- und Aufenthaltsqualität; Funktionalität einschließlich Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms; Nachhaltigkeit, Ressourcen und Energie; Wirtschaftlichkeit und Realisierungsfähigkeit
3. Voraussichtliche Termine
3a) im Teilnahmewettbewerb: Auswahl der Teilnehmenden (Architektur): 36. KW 2026, Vervollständigung Planungsteam (nach Aufforderung): bis 38. KW 2026
3b) Voraussichtliche Termine im Wettbewerb: Bereitstellung der Unterlagen: 40. KW 2026 Rückfragen: 41. KW 2026, Kolloquium (Präsenz): 42. KW 2026, Planabgabe Phase 1 digital: 48. KW 2026, Preisgericht Phase 1: 2. KW 2027; Planabgabe Phase 2 digital: 11. KW 2027, Preisgericht Phase 2: 17. KW 2027; Verhandlungsverfahren: ab 19. KW 2027
4. Preisgericht: Das Preisgericht wird nach RPW 2013 in Abstimmung mit der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen besetzt.
5. Hinweise zum Vorgehen im Teilnahmewettbewerb: Der Teilnahmewettbewerb ist zweistufig organisiert. Zunächst ist der Generalplaner (Fachdisziplin Architektur) zu benennen und die Eignung gem. der definierten Eignungskriterien nachzuweisen. Die Auswahl der Teilnehmenden für den Wettbewerb erfolgt bei Vollständigkeit der Unterlagen und Erfüllung der benannten Eignungskriterien. Sollten mehr als 18 Teilnahmeanträge die Eignungskriterien erfüllen, erfolgt die Auswahl per Los. Nach Auswahl des Generalplaners erfolgt die Vervollständigung des Planungsteams inkl. dem Nachweis der Eignung innerhalb einer Frist von 12 Kalendertagen nach Aufforderung. Hierzu gehört die verbindliche Benennung der Fachplanungen Objektplanung Freianlagen, Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung und Brandschutz mit Darlegung der diesbezüglich geforderten Eignungsnachweise. Nur ein vollständiges Planungsteam, welches die Eignung erfüllt ist am Wettbewerb teilnahmeberechtigt. Sollte das Planungsteam innerhalb der gesetzten Frist nicht vollständig benannt werden oder kann die Eignung nicht nachgewiesen werden, erfolgt ein Ausschluss. In diesem Fall erhält ein Nachrücker die Möglichkeit zur Teilnahme am Wettbewerb.
6. Hinweise zu den Unterlagen im Teilnahmewettbewerb: Die Eignung entsprechend § 75 VgV ist durch die vollständig ausgefüllten und von den Büroinhabenden, den Geschäftsführenden und / oder den bevollmächtigten Vertreter*innen unterzeichneten Bewerbungsformularen einschließlich erforderlicher Nachweise als Anlagen nachzuweisen. Im Bewerbungsverfahren verlangt der Auftraggeber weitgehend Eigenerklärungen von den Bewerbenden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der von den Bewerbenden mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Eigenerklärungen durch Abforderung entsprechender Bescheinigungen zu überprüfen. Sollte sich während des Verfahrens herausstellen, dass die Erklärungen nicht der Wahrheit entsprechen, werden die Bewerbenden aus dem Verfahren ausgeschlossen. Zur Teilnahme am Verfahren ist die Vorlage nachfolgender Formblätter im Teilnahmewettbewerb erforderlich:
- 2602_01_Bewerberbogen als Excel-Datei. Im Formblatt sind die Hinweise zu den auszufüllenden Tabellenblättern in der Stufe 1 und 2 des Teilnahmewettbewerbs zu beachten. Geforderte Anlagen sind im Anlagenverzeichnis zu benennen und separat beizufügen.
- Formblatt 522_Eigenerklaerung_Mindestlohngesetz
- Formblatt 523 EU 08-2022 - Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU
7. Eignungsleihe: Eine Eignungsleihe ist möglich.
Bei technischen Eignungsanforderungen / Referenzprojekten gilt: Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (im Bewerberformblatt nachzuweisen) beifügen. In diesem Fall müssen die eignungsverleihenden Unternehmen die Leistungsbestandteile erbringen, für die sie ihre Kapazitäten zur Verfügung stellen.
Bei Nachweisen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gilt: Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (im Bewerberformblatt nachzuweisen) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt.