Der Landkreis Heidenheim beabsichtigt die Sanierung des Berufsschulzentrums Heidenheim im Heckental. Im Oktober 2025 hat der Kreistag beschlossen, dass die bestehenden Gebäude A bis E saniert werden und das alte Werkstattgebäude am Ende der Maßnahme abgebrochen wird. Die Bestandbruttofläche liegt bei ca. 19.570m², der Neubau wird ca. 7.604 m²/ca. 4.285 m² NUF umfassen, die zu sanierenden Bruttogrundflächen belaufen sich auf ca. 19.570 m² in den Gebäuden A-E. Die prognostizierten Kosten belaufen sich auch ca. 54 Mio. EUR brutto und enthalten eine gewisse dem Projetstatus geschuldete Unschärfe (Ansatz: 3.500 EUR/m² Schulfläche (SF) bei 15.397 m² SF).Die Umsetzung der Maßnahme wird - sofern sich keine anderen, zu bevorzugenden Ansätze auftun - voraussichtlich in 5 bis 6 Bauabschnitten (ein BA pro Gebäude und Abbruch Werkstattgebäude) erfolgen.Die bauliche Umsetzung soll sich an die Fertigstellung des Neubaus anschließen und voraussichtlich ab Anfang 2029 erfolgen. Abhängig von der Anzahl der bildenden Bauabschnitte und deren Dauer ist die Fertigstellung der Maßnahme bis 2034 / 2035 anzustreben.
Der Landkreis Heidenheim beabsichtigt die Sanierung des Berufsschulzentrums Heidenheim im Heckental. Die Gebäude aus dem Jahr 1978 erfüllen schon jetzt die technischen und energetischen Anforderungen an ein zeitgemäßes Schulgebäude nicht mehr. Haustechnik und Fassade müssen saniert werden, um die Funktionsfähigkeit der Gebäude sicherzustellen. Auch besteht dringender Handlungsbedarf zur Schaffung eines barrierefreien Zustands. Der Schulstandort und die dort angebotenen Ausbildungsgänge sollen mit der Sanierung zukunftsfähig gemacht und nachhaltig gesichert werden. Die Maria-von-Linden-Schule für Pflegeberufe (MvL) und die Kaufmännische Schule (KS) bieten als berufliche Schulen am BSZ die Möglichkeit, an Berufsfachschulen, Berufskollegs, beruflichen Gymnasien und Berufsschulen, je nach vorhandenem Schulabschluss, die Fachschulreife, die Fachhochschulreife oder sogar eine fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife zu erwerben. Die MvL hat den Schwerpunkt im hauswirtschaftlichen-pflegerischen-sozialpädagogischen Bereich. Die KS ist auf den kaufmännischen Bereich ausgerichtet. Derzeit besuchen rund 800 Schülerinnen und Schüler die MvL und 1.000 Schülerinnen und Schüler die KS. Eine weitere Einrichtung am Standort wird die Berufsschulstufe der Pistorius-Schule, ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum. Die örtliche Pflegeschule (ca. 300 Schülerinnen und Schüler) sollte zunächst an einen anderen, kliniknahen Standort ausgegliedert werden, dies Planungen wurden jedoch inzwischen verworfen. Die Pflegeaus- und Weiterbildung der Maria-von-Linden Schule verbleibt nun am Standort, das Raumprogramm wurde dahingehend angepasst und erweitert. Bereits in 2023 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, die zunächst verschiedene Szenarien untersucht hat: Komplettsanierung, Teilsanierung mit Neubau, kompletter Neubau. Im Kreistag wurde Ende 2023 beschlossen, dass die Teilsanierung mit Neubau umgesetzt wird. Der Neubau ist nicht Bestandteil des vorliegenden Verfahrens. Der Neubau wird ohne direkte Verbindung mit den Bestandsgebäuden auf der Wiese zwischen Parkplätzen und bestehendem Schulhof am Hang verortet.Im Oktober 2025 hat der Kreistag beschlossen, dass die bestehenden Gebäude A bis E saniert werden und nur das alte Werkstattgebäude am Ende der Maßnahme abgebrochen wird. Der Zustand des Werkstattgebäudes ist zumindest sanierungsbedürftig (Feuchteschäden an den Wänden, Brandschutz), darüber hinaus besteht kein Bedarf mehr an solchen Räumlichkeiten.Das Raumprogramm für den Bestand ist im Zuge der Entwicklung des Raumprogramms für den Neubau entstanden. Im August 2025 erfolgte eine inhaltliche Überarbeitung (Zweig der Pflegeschüler). Nachdem die Leistungen für den Neubau ausgeschrieben sind, ist klar festgelegt, welcher Räume dort enthalten sind. Hier sollen die Aula der Schule, eine Cafeteria, der Fachbereich der Naturwissenschaften, die Berufsschulstufe der Pistorius-Schule, allgemeine Unterrichtsräume der Maria von Linden Schule sowie weitere allgemeine Unterrichtsräume untergebracht werden. Die übrigen Räume müssen in den Bestandsgebäuden untergebracht werden. Die Bestandbruttofläche liegt bei ca. 19.570m², der Neubau wird ca. 7.604 m²/ca. 4.285 m² NUF umfassen, die zu sanierenden Bruttogrundflächen belaufen sich auf ca. 19.570 m² in den Gebäuden A-E. Die prognostizierten Kosten belaufen sich auch ca. 54 Mio. EUR brutto und enthalten eine gewisse dem Projetstatus geschuldete Unschärfe (Ansatz: 3.500 EUR/m² Schulfläche (SF) bei 15.397 m² SF).Die Umsetzung der Maßnahme wird - sofern sich keine anderen, zu bevorzugenden Ansätze auftun - voraussichtlich in 5 bis 6 Bauabschnitten (ein BA pro Gebäude und Abbruch Werkstattgebäude) erfolgen.Nach der Sanierung der Bestandsgebäude ist auch der bestehende Schulhof und die neu entstandene Fläche nach dem Abbruch des Werkstattgebäude zu überplanen und Herzurichten. Dies erfolgt im Zuge des letzten Bauabschnitts. Die bauliche Umsetzung soll sich an die Fertigstellung des Neubaus anschließen und voraussichtlich ab Anfang 2029 erfolgen. Abhängig von der Anzahl der bildenden Bauabschnitte und deren Dauer ist die Fertigstellung der Maßnahme bis 2034 / 2035 anzustreben.Bisher wurde das Projekt ohne ein Projektsteuerungsbüro umgesetzt. Mit vorliegendem Verfahren werden die Projektsteuerungsleistungen nach HAV-KOM vergeben. Es werden außerdem (optionale) Besondere Leistungen vergeben. Mit den Leistungen ist im Anschluss an das Verfahren direkt zu beginnen. Die Leistungen werden stufen- und voraussichtlich bauabschnittsweise abgerufen und vergeben. Die Beauftragung weiterer Stufen setzt außerdem eine gesicherte Förderung/Finanzierung voraus. Weiterführende (Planungs-)Unterlagen werden über die Plattform zur Verfügung gestellt.
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Zusammensetzung des Projektteams anhand eines Organigramms über das gesamte Projekt einschl. Entscheidungsbefugnis und Vertretung
Berufsabschluss, fachliches Wissen / Zusatzqualifizierungen und praktische Erfahrung bei der Durchführung von vergleichbaren Baumaßnahmen von Projektleiter (PL) und stellv. Projektleiter (stellv. PL)
- Der Neubau soll voraussichtlich bis zum Schuljahresbeginn 2028 / 2029 bezugsfertig sein. Die vorliegende Generalsanierung wird dann baulich in verschiedenen Abschnitten umzusetzen sein, darüber hinaus sind am Standort verschiedene Schulformen untergebracht. Die Maßnahme muss unter wirtschaftlichen Aspekten erfolgen. Wie können Sie beim vorliegenden Projekt konkret auf dieses Ziel hinwirken? (15)- Sehen Sie weitere Herausforderungen oder ggf. Schwierigkeiten des Projekts und wie würden Sie damit umgehen? (5)- Wie stellen Sie sich die Kommunikation mit dem Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten vor? Wie organisieren Sie das Berichtswesen und die Jour-Fix-Termine? Welche Termine sind konkret im Angebot inkludiert bzw. welche Termine erfordern eine zusätzliche Berechnung? (10)- Wie organisieren Sie die Terminverfolgung bzw. wie erreichen Sie Terminsicherheit? (10)- Wie organisieren Sie die Kostenverfolgung bzw. wie erreichen Sie Kostensicherheit? (10)- Wie ist Ihre grundsätzliche Verfügbarkeit? Wie stellen Sie sich die Betreuung des Projekts während der Baudurchführung vor? (5)
Honorar
stufenweise Beauftragung gemäß HAV-KOM:Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Stufe 1. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren Stufen besteht nicht.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.