TNW_ANregiomed_Erneuerung Energiezentrale
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
05.12.2025
15.12.2025 08:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

ANregiomed Anstalt des öffentlichen Rechts
DE228046101
Escherichstraße 1
91522
Ansbach
Deutschland
DE251
Dienstleistungszentrum Bau und Technik
Holger.Dettmann@anregiomed.de
098148432065

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Nordbayern
DE 811 335 517
Promenade 27 (Schloss)
91522
Ansbach
Deutschland
DE251
vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
+49 98153-1277

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71300000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die ANregiomed gKU führt momentan Modernisierungsmaßnahmen am Klinikumsstandort Ansbach in der Escherichstraße durch.
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Die Versorgung aller Gebäude mit Wärme für Heizung und Warmwasserbereitung, erweitert um den BA 6, erfolgt aus der bestehenden Energiezentrale. Diese entspricht jedoch nicht dem Stand der Technik und nicht den aktuellen und zukünftigen Anforderungen des Klinikums und soll daher erneuert werden. Nach dem Bau der Energiezentrale sieht ein zweiter Schritt die Einbindung von erneuerbar gewonnener Wärme in die Wärmeversorgung vor. Diese soll nach derzeitigem Stand in unmittelbarer Nähe zum Klinikum nördlich bei den bestehenden BHKW-Anlagen (Fremdbetreiber) errichtet werden.
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Die Machbarkeitsstudie weist folgende Kosten der Kostengruppen 300, 400 und 500 (Stand 2024) aus:
- Kostenschätzung Energiezentrale: 3.437.422 EUR brutto
- Kostenschätzung Energiezentrale Außenbereich Biomasse: 2.323.600 EUR brutto
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Das Projekt unterliegt u.a. aufgrund der bereits laufenden Modernisierungsmaßnahmen einem sehr engen zeitlichen Rahmen. Planungsergebnisse bis LP 3 sind bis April 2026 zu gewährleisten.
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Mit vorliegendem Verfahren werden die Planungsleistungen HLS des Leistungsbildes Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2 und 8 nach HOAI vergeben. Es werden außerdem (optionale) Besondere Leistungen vergeben. Mit den Leistungen ist im Anschluss an das Verfahren zu beginnen. Die Leistungen werden stufen- und bauabschnittsweise abgerufen und vergeben. Die Leistungsphasen 1-2 zunächst über das gesamte Projekt/alle Bauabschnitte zu bearbeiten. Die Beauftragung weiterer Stufen setzt außerdem eine gesicherte Förderung/Finanzierung voraus. Weiterführende Informationen sind der Machbarkeitsstudie zu entnehmen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die ANregiomed gKU führt momentan Modernisierungsmaßnahmen am Klinikumsstandort Ansbach in der Escherichstraße durch. Die Bauabschnitte (BA) 5 und 6 umfassen Sanierungs- sowie Abbruch- und anschließende Neubaumaßnahmen. Die Versorgung aller Gebäude mit Wärme für Heizung und Warmwasserbereitung, erweitert um den BA 6, erfolgt aus der bestehenden Energiezentrale.
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Ergebnis eines Energiekonzeptes war, dass die momentane Wärmeversorgung der Bestandsgebäude (aus der bestehenden Energiezentrale) nicht dem Stand der Technik und nicht den aktuellen und zukünftigen Anforderungen des Klinikums entsprechen. Die Wärmeversorgung erfolgt mittels Niederdruckdampfkesseln und entsprechend hohen Temperaturen im Verteilnetz. Ein Großteil der ehemaligen Dampfverbraucher (Sterilisation, etc.) wurde bereits die letzten Jahre ausgelagert und auch der letzte Dampfverbraucher (Küche) fällt Anfang 2025 weg.
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Zudem haben die ND-Dampfkessel ihr Lebensende nahezu erreicht. Ein Leittechniksystem für Monitoring und optimierten Betrieb ist ebenfalls nicht vorhanden. Aufgrund der hohen Temperaturen im Verteilnetz kann die Einbindung von Wärme aus zwei Biogas-BHKW nur im Rücklauf erfolgen und deren Potential v.a. im Sommer nicht voll ausgeschöpft werden. Entsprechend steht, unabhängig von der zukünftigen Versorgung des BA6, die Modernisierung der bestehenden Energiezentrale zur Versorgung der Bestandsgebäude dringend an.
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Der Neubau BA6 wird mittels einer eigenen Strangleitung an die zentrale Wärmeversorgung angeschlossen, die Unterverteilung mit Frischwasserstation und Strangverteilung erfolgt gesondert im BA 6.
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Mit der vorliegenden Machbarkeitsuntersuchung sollte eine nachhaltige, zukunftsträchtige und sichere Wärmeversorgung für den Gesamtstandort inkl. des Neubaus BA6 aus einer gemeinsamen Energiezentrale am derzeitigen Standort mit optimierter Erzeuger- und Verteilstruktur konzeptioniert werden.
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Nach dem Wegfall des letzten Dampfverbrauchers 2025 können die ND-Dampfkessel, sowie der bereits außer Betrieb befindliche HD-Dampfkessel, rückgebaut werden. Stattdessen erfolgt der Einbau einer den Anforderungen des Klinikstandortes entsprechend dimensionierten Doppelkesselanlage (Erdgas/Heizöl) zur Erzeugung von Heizwasser (VL/RL in den Verteilkreisen ca. 80/60°C). Diese Kesselanlage (Schritt 1) versorgt das Klinikum in einer Überganszeit bis zur Einbindung erneuerbarer Wärmelieferungen mit Wärme und dient im Endausbau des Konzepts als Redundanz bzw. Ausfallsicherheit. Durch die Absenkung der Temperaturen im Verteilnetz geht eine Verlustminimierung einher und es besteht zudem die Möglichkeit, die bestehende Wärmelieferung aus Biogas-BHKWs und/oder anderer Erzeuger (Schritt 2) direkt einzubinden und deren Potential voll auszuschöpfen. Mit der Umstellung der Wärmeerzeugung gehen sekundäre Maßnahmen wie etwa Prüfung und Umbau der Verteilstruktur der Energiezentrale, Einbindung von Pufferspeichern, Umstellung der Warmwassererzeugung auf Frischwasserstationen und die Implementierung eines MSR-Systems einher.
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Nach dem Umbau der Energiezentrale sieht ein zweiter Schritt die Einbindung von erneuerbar gewonnener Wärme in die Wärmeversorgung vor. Diese soll nach derzeitigem Stand in unmittelbarer Nähe zum Klinikum nördlich bei den bestehenden BHKW-Anlagen (Fremdbetreiber) errichtet werden. Die Einbindung erfolgt zentral über die bestehende, modernisierte Energiezentrale.
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Die Machbarkeitsstudie weist folgende Kosten der Kostengruppen 300, 400 und 500 (Stand 2024) aus:
- Kostenschätzung Energiezentrale: 3.437.422 EUR brutto
- Kostenschätzung Energiezentrale Außenbereich Biomasse: 2.323.600 EUR brutto
- (Alternative Kostenschätzung Energiezentrale Außenbereich Luft-Wärmepumpe: 2.257.305 EUR brutto)
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Das Projekt unterliegt u.a. aufgrund der bereits laufenden Modernisierungsmaßnahmen einem sehr engen zeitlichen Rahmen. Planungsergebnisse bis LP 3 sind bis April 2026 zu gewährleisten.
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Mit vorliegendem Verfahren werden die Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2 und 8 nach HOAI vergeben. Es werden außerdem (optionale) Besondere Leistungen vergeben. Mit den Leistungen ist im Anschluss an das Verfahren zu beginnen. Die Leistungen werden stufen- und bauabschnittsweise abgerufen und vergeben. Die Leistungsphasen 1-2 zunächst über das gesamte Projekt/alle Bauabschnitte zu bearbeiten. Die Beauftragung weiterer Stufen setzt außerdem eine gesicherte Förderung/Finanzierung voraus.
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Weiterführende Informationen sind der Machbarkeitsstudie zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
91522
Ansbach
Deutschland
DE251

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Gemäß § 17 (7) VgV wird die Frist zur Angebotsabgabe im gegenseitigen Einvernehmen verkürzt, die Frist beträgt jedoch nicht unter 10 Kalendertagen. Das Einreichen eines Teilnahmeantrags wird als Einvernehmen zur Fristverkürzung gewertet.
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stufenweise Beauftragung gemäß HAV-KOM:
Stufe 1: Leistungsphasen 1+2
Stufe 2: Leistungsphasen 3+4
Stufe 3: Leistungsphasen 5-7
Stufe 4: Leistungsphasen 8+9
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Die Beauftragung erfolgt stufen- und bauabschnittsweise, zunächst für die Stufe 1. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren Stufen besteht nicht.

Zusätzliche Angaben

Gemäß § 17 (7) VgV wird die Frist zur Angebotsabgabe im gegenseitigen Einvernehmen verkürzt, die Frist beträgt jedoch nicht unter 10 Kalendertagen. Das Einreichen eines Teilnahmeantrags wird als Einvernehmen zur Fristverkürzung gewertet.
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Die Zuschlagskriterien werden ausschließlich in den Vergabeunterlagen aufgeführt.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YTRMDYY

Einlegung von Rechtsbehelfen

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe
- gem. § 98c Aufenthaltsgesetz
von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
- Der Bewerber hat einen Russland-Bezug auszuschließen.
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Rechtsform der Bieter, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
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Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
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Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen. Das Formular "Teilnahmeantrag / Bewerbungsbogen" (= Excel-Datei "NAME-BEWERBER") ist zwingend einzureichen, fehlt dieses, ist die Bewerbung ganz auszuschließen. Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Teilnahmeantrag / Bewerbungsbogen" inkl. evtl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber, jedes ARGE-Mitglied hat das Formular auszufüllen). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben widersprüchlich, nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
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Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Der Bewerber ist grds. selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
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Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV:
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Die Ausschlussgründe ergeben sich aus §§ 123, 124 GWB.

Die Ausschlussgründe ergeben sich aus §§ 123, 124 GWB.

Die Ausschlussgründe ergeben sich aus §§ 123, 124 GWB.

Die Ausschlussgründe ergeben sich aus §§ 123, 124 GWB.

Die Ausschlussgründe ergeben sich aus §§ 123, 124 GWB.

Die Ausschlussgründe ergeben sich aus §§ 123, 124 GWB.

Die Ausschlussgründe ergeben sich aus §§ 123, 124 GWB.

Die Ausschlussgründe ergeben sich aus §§ 123, 124 GWB.

Die Ausschlussgründe ergeben sich aus §§ 123, 124 GWB.

Die Ausschlussgründe ergeben sich aus §§ 123, 124 GWB.

Die Ausschlussgründe ergeben sich aus §§ 123, 124 GWB.

Die Ausschlussgründe ergeben sich aus §§ 123, 124 GWB.

Die Ausschlussgründe ergeben sich aus §§ 123, 124 GWB.

Die Ausschlussgründe ergeben sich aus §§ 123, 124 GWB.

Die Ausschlussgründe ergeben sich aus §§ 123, 124 GWB.

Die Ausschlussgründe ergeben sich aus §§ 123, 124 GWB.

Die Ausschlussgründe ergeben sich aus §§ 123, 124 GWB.

Die Ausschlussgründe ergeben sich aus §§ 123, 124 GWB.

Die Ausschlussgründe ergeben sich aus §§ 123, 124 GWB.

Die Ausschlussgründe ergeben sich aus §§ 123, 124 GWB.

Die Ausschlussgründe ergeben sich aus §§ 123, 124 GWB.

Die Ausschlussgründe ergeben sich aus §§ 123, 124 GWB.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Der Auftragnehmer bzw. - bei juristischen Personen - dessen verantwortliche Mitarbeiter im Sinne des § 75 Abs. 3 VgV müssen berechtigt sein, die Berufsbezeichnung "Architekt oder Ingenieur" zu führen. Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Staates, dem gegenüber die Mitgliedstaaten der Europäischen Union vertragsrechtlich zur Gleichbehandlung seiner Staatsangehörigen hinsichtlich der Anerkennung von Berufsqualifikationen verpflichtet sind, bzw. juristische Personen, die dort ihren Sitz haben, sind zugelassen, wenn sie bzw. - bei juristischen Personen - ihre verantwortliche Mitarbeiter im Sinne des § 75 Abs. 3 VgV nach dem Recht des Freistaats Bayern berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

(zunächst) per Eigenerklärung ist darzulegen:
Versicherung mit einer Deckungssumme von mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden und 2-fache Maximierung pro Jahr oder einer Zusage der Versicherung selbst, den geforderten Versicherungsschutz für das konkrete Projekt im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen. Der Nachweis ist zunächst über eine Eigenerklärung im TNA/Bewerberbogen zu bringen.
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Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
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Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung aller ARGE-Mitglieder eingereicht werden (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist.
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Spätestens bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein eingereicht werden. Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
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Die vollständigen, abschließenden Anforderungen bzw. Bedingungen ergeben sich ausschließlich aus den Unterlangen zum Teilnahmewettbewerb.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe der angegebenen Umsatzwerte aller Einzelbewerber gezählt. Angaben zum Umsatz können zunächst durch Eigenerklärung erfolgen. Die Umsätze sind aber auf Aufforderung durch die Vergabestelle durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, neben Jahresabschluss z. B. auch einer Bestätigung des Steuerberaters.
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durchschnittlicher Umsatz im Leistungsbild Technische Ausrüstung in den letzten 3 Jahren, 250 Punkte: ab einem durchschnittlichen Gesamtnettoumsatz > 2.000.000,00 EUR
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Die vollständigen, abschließenden Anforderungen bzw. Bedingungen ergeben sich ausschließlich aus den Unterlangen zum Teilnahmewettbewerb.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
250,00

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe der angegebenen Werte aller Einzelbewerber gezählt. Angaben können zunächst durch Eigenerklärung erfolgen, sind aber auf Aufforderung durch
die Vergabestelle durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
(zunächst) per Eigenerklärung ist darzulegen: durchschnittliche Bürokapazität (Ingenieure) und Back-Office (technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Projektaufgaben erfüllen) in den letzten 3 Jahren, maximal 250 Punkte: ab einer
durchschnittlichen Mitarbeiterzahl > 10 Ingenieuren bzw. 10 Mitarbeitern im Back-Office . Die vollständigen, abschließenden Anforderungen bzw. Bedingungen ergeben sich ausschließlich aus
den Unterlangen zum Teilnahmewettbewerb.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
250,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

(zunächst) per Eigenerklärung ist darzulegen:

betrifft Referenzen Nr. 1-3: abgeschlossene Referenzen ab 01.01.2015 mit folgenden Angaben:
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Referenz Nr. 1: Nachweis der Grundkompetenz:
Anrechenbare Kosten LB Technische Ausrüstung (KG400 und KG500) (>= 1,0 Mio. EUR), Schwierigkeitsgrad (>= Honorarzone II, HOAI) und erbrachte Grundleistungen (Leistungsphasen 2-8 insgesamt zu mehr als 90% erbracht).
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Referenzen Nr. 2-3: Nachweis der tiefergehende Referenzeigenschaften:
- L1: Gebäude aus dem Bereich "Gesundheit / Betreuung" oder "Gewerbe / Industrie" bzw. "Büro / Verwaltung / Kommune" (gem. Anl. 10 HOAI) (25 Punkte) oder
- L2: Energiezentralen (hier als Anlage zur Erzeugung und Verteilung von Energie, insbesondere Wärme) oder Kliniken mit mindestens 120 Betten (50 Punkte)
- L3: Maßnahme im laufenden Betrieb
- L4: Anrechenbare Kosten KG 400+500 > 500.000 EUR (50 Punkte)
- L5: Leistungsphasen 2-8 in allen den Anlagengruppen 1, 2 und 8 zu mehr als 80% erbracht (50 Punkte)
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betrifft Referenzen Nr. 4-5: Referenzen die vor dem 01.01.2015 abgeschlossen wurden, werden nicht gewertet. Referenzen, die bis spätestens zum 01. Quartal 2026 abgeschlossen werden, werden gewertet:
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Referenzen Nr. 4-5: Nachweis regenerative Wärmeversorgung:
- L1: regenerative Wärmeversorgung (z.B. Biomasse) (25 Punkte) oder
- L2: regenerative Wärmeversorgung in Verbindung mit einer Gaskesselanlage (50 Punkte)
- L3: Anrechenbare Kosten KG 400+500 > 1.000.000 EUR (25 Punkte) oder
- L4: Anrechenbare Kosten KG 400+500 > 2.000.000 EUR (50 Punkte)
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MINDESTKRITERIEN:
Für die Referenzen Nummer 1-3 gilt:
Referenzen, die nach dem 01.01.2015 abgeschlossen wurden, werden gewertet. Referenzen die vor dem 01.01.2015 abgeschlossen wurden, werden nicht gewertet. Maßgeblich für den Abschluss einer Referenz ist die Inbetriebnahme, oder - sofern kein Vollauftrag vorliegt - der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase. Die Leistungsphase 9 ist nicht maßgeblich für den Abschluss der Referenz. Es werden nur abgeschlossene Referenzen aus diesem Zeitraum gewertet.
Für die Referenzen Nummer 4-5 gilt:
Referenzen die vor dem 01.01.2015 abgeschlossen wurden, werden nicht gewertet. Referenzen, die bis spätestens zum 01. Quartal 2026 abgeschlossen werden, werden gewertet.
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HINWEISE:
Gewertet wird die Referenz mit den erbetenen Referenzeigenschaften zum Nachweis der Grundkompetenz des Bewerbers (= Referenz 1) und bis zu 4 weitere Referenzen, die die darüber hinaus erbetenen Referenzeigenschaften am besten abbilden. Der Bewerber beschreibt seine angeführten Referenzprojekte - besonders im Hinblick auf die im vorliegenden Projekt zu bewertenden Aspekte und stellt die Besonderheiten der Referenz - Dienstleistung dar.
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Der Nachweis der Referenzleistung ist durch Eigenerklärung zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz. Bei Leistungen, die nicht nach HOAI erbracht wurden, ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen des HOAI-Leistungsbildes vergleichbar waren.
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Büroreferenzen über erbrachte Planungsleistungen eines Vorgängerunternehmens (Persönliche Referenzen) können einem Bewerber nur zugerechnet werden, soweit eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für die Referenzaufträge zuständig waren und den Mitarbeitern in den neu gegründeten Unternehmen festgestellt werden kann. Um den Nachweis zu erbringen, erläutert der Bieter zwingend zusätzlich die jeweiligen Projektstrukturen, -mitglieder und -kompetenzen detailliert in gesondertem Dokument.
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Leistungen innerhalb einer ARGE sind analog zu persönlichen Referenzen detailliert zu beschreiben, damit diese dem Bewerber zugerechnet werden können.
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Unklarheiten / Wiedersprüche gehen zu Lasten des Bewerbers.
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Die maximal mögliche Gesamtpunktzahl für die Referenzen beträgt 1.000 Punkte. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Verhandlung eingeladen. Wenn keine weitere Differenzierung im Hinblick auf das vorliegende Projekt möglich ist und dabei Punktgleichheit zwischen Bewerbern besteht, entscheidet gemäß § 75 (6) VgV das Los über eine Einladung.
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Die vollständigen, abschließenden Anforderungen bzw. Bedingungen ergeben sich ausschließlich aus den Unterlangen zum Teilnahmewettbewerb.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
1.000,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung