(zunächst) per Eigenerklärung ist darzulegen:
betrifft Referenzen Nr. 1-3: abgeschlossene Referenzen ab 01.01.2015 mit folgenden Angaben:
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Referenz Nr. 1: Nachweis der Grundkompetenz:
Anrechenbare Kosten LB Technische Ausrüstung (KG400 und KG500) (>= 1,0 Mio. EUR), Schwierigkeitsgrad (>= Honorarzone II, HOAI) und erbrachte Grundleistungen (Leistungsphasen 2-8 insgesamt zu mehr als 90% erbracht).
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Referenzen Nr. 2-3: Nachweis der tiefergehende Referenzeigenschaften:
- L1: Gebäude aus dem Bereich "Gesundheit / Betreuung" oder "Gewerbe / Industrie" bzw. "Büro / Verwaltung / Kommune" (gem. Anl. 10 HOAI) (25 Punkte) oder
- L2: Energiezentralen (hier als Anlage zur Erzeugung und Verteilung von Energie, insbesondere Wärme) oder Kliniken mit mindestens 120 Betten (50 Punkte)
- L3: Maßnahme im laufenden Betrieb
- L4: Anrechenbare Kosten KG 400+500 > 500.000 EUR (50 Punkte)
- L5: Leistungsphasen 2-8 in allen den Anlagengruppen 1, 2 und 8 zu mehr als 80% erbracht (50 Punkte)
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betrifft Referenzen Nr. 4-5: Referenzen die vor dem 01.01.2015 abgeschlossen wurden, werden nicht gewertet. Referenzen, die bis spätestens zum 01. Quartal 2026 abgeschlossen werden, werden gewertet:
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Referenzen Nr. 4-5: Nachweis regenerative Wärmeversorgung:
- L1: regenerative Wärmeversorgung (z.B. Biomasse) (25 Punkte) oder
- L2: regenerative Wärmeversorgung in Verbindung mit einer Gaskesselanlage (50 Punkte)
- L3: Anrechenbare Kosten KG 400+500 > 1.000.000 EUR (25 Punkte) oder
- L4: Anrechenbare Kosten KG 400+500 > 2.000.000 EUR (50 Punkte)
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MINDESTKRITERIEN:
Für die Referenzen Nummer 1-3 gilt:
Referenzen, die nach dem 01.01.2015 abgeschlossen wurden, werden gewertet. Referenzen die vor dem 01.01.2015 abgeschlossen wurden, werden nicht gewertet. Maßgeblich für den Abschluss einer Referenz ist die Inbetriebnahme, oder - sofern kein Vollauftrag vorliegt - der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase. Die Leistungsphase 9 ist nicht maßgeblich für den Abschluss der Referenz. Es werden nur abgeschlossene Referenzen aus diesem Zeitraum gewertet.
Für die Referenzen Nummer 4-5 gilt:
Referenzen die vor dem 01.01.2015 abgeschlossen wurden, werden nicht gewertet. Referenzen, die bis spätestens zum 01. Quartal 2026 abgeschlossen werden, werden gewertet.
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HINWEISE:
Gewertet wird die Referenz mit den erbetenen Referenzeigenschaften zum Nachweis der Grundkompetenz des Bewerbers (= Referenz 1) und bis zu 4 weitere Referenzen, die die darüber hinaus erbetenen Referenzeigenschaften am besten abbilden. Der Bewerber beschreibt seine angeführten Referenzprojekte - besonders im Hinblick auf die im vorliegenden Projekt zu bewertenden Aspekte und stellt die Besonderheiten der Referenz - Dienstleistung dar.
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Der Nachweis der Referenzleistung ist durch Eigenerklärung zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz. Bei Leistungen, die nicht nach HOAI erbracht wurden, ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen des HOAI-Leistungsbildes vergleichbar waren.
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Büroreferenzen über erbrachte Planungsleistungen eines Vorgängerunternehmens (Persönliche Referenzen) können einem Bewerber nur zugerechnet werden, soweit eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für die Referenzaufträge zuständig waren und den Mitarbeitern in den neu gegründeten Unternehmen festgestellt werden kann. Um den Nachweis zu erbringen, erläutert der Bieter zwingend zusätzlich die jeweiligen Projektstrukturen, -mitglieder und -kompetenzen detailliert in gesondertem Dokument.
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Leistungen innerhalb einer ARGE sind analog zu persönlichen Referenzen detailliert zu beschreiben, damit diese dem Bewerber zugerechnet werden können.
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Unklarheiten / Wiedersprüche gehen zu Lasten des Bewerbers.
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Die maximal mögliche Gesamtpunktzahl für die Referenzen beträgt 1.000 Punkte. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Verhandlung eingeladen. Wenn keine weitere Differenzierung im Hinblick auf das vorliegende Projekt möglich ist und dabei Punktgleichheit zwischen Bewerbern besteht, entscheidet gemäß § 75 (6) VgV das Los über eine Einladung.
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Die vollständigen, abschließenden Anforderungen bzw. Bedingungen ergeben sich ausschließlich aus den Unterlangen zum Teilnahmewettbewerb.