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Verfahrensangaben

TNW_BKA_GAP ARCH

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
06.02.2026
16.02.2026 09:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Bezirkskliniken Mittelfranken
09561000-BM20311400240-80
Feuchtwanger Str. 38
91522
Ansbach
Deutschland
DE251
Fachbereich Baumanagement
Bau_BKA_GAP@bezirkskliniken-mfr.de
+49 9814653-0
+49 9814653-3064

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Nordbayern
DE 811 335 517
Promenade 27 (Schloss)
91522
Ansbach
Deutschland
DE251
vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
+49 98153-1277

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71200000-0
71221000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Bezirkskliniken Mittelfranken sind eines der größten Klinikunternehmen der Region Mittelfranken im Bereich der Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik sowie geriatrische Rehabilitation. Das Behandlungsangebot des Bezirksklinikums Ansbach umfasst die Bereiche Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Geriatrische Rehabilitation und Forensische Psychiatrie. Zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen Versorgungsspektrums beabsichtigen die Bezirkskliniken Mittelfranken am Standort Ansbach eine Generalausbauplanung durchzuführen.
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Aktueller Status:
- Standorte in Ansbach, Feuchtwangen, Roth und Weißenburg.
- In Ansbach: 336 stationäre Plätze, 10 Plätze StäB, 30 teilstationäre Plätze
- Bedarfsfeststellung des StMGP aus dem Jahre 2021: 300 vollstationäre Plätze für Psychiatrie und Psychotherapie.
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Konzeptionelle Umsetzung:
- Zwölf störungsspezifische Stationen mit jeweils 25 Plätzen.
- Fünf klassische Stationen, sieben Track-Stationen mit angegliederten, tagesklinischen Plätzen
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Planung für ersten Bauabschnitt:
- Sechs Stationen, davon drei als Track-Stationen (zu betreiben)
- 150 stationäre und 12 tagesklinische Plätze
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Die zeitliche Umsetzung sieht folgendes vor:
- Leistungsbeginn direkt im Anschluss an das Verfahren.
- Antrag auf Vorwegfestlegung bis 10.2026; LP1-2 über das Gesamtprojekt aus BA 1+2, und zusätzlichen Flächen für Sporthalle, Küche, Logistik, etc. inkl. der dazugehörenden Flächen
- Baubeginn BA 1 2028
- Fertigstellung BA 1 2032
Nicht Teil des vorliegenden Verfahrens ist die Planung des BA 2, Lph. 3-9.
Projektabschluss ist wünschenswerterweise bis 2032.
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Weitere Unterlagen werden nach Unterzeichnung und Übersendung einer Geheimhaltungserklärung über die Kommunikationsfunktion der Plattform zur Verfügung gestellt.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Bezirkskliniken Mittelfranken sind eines der größten Klinikunternehmen der Region Mittelfranken im Bereich der Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik sowie geriatrische Rehabilitation. Das Behandlungsangebot des Bezirksklinikums Ansbach umfasst die Bereiche Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Geriatrische Rehabilitation und Forensische Psychiatrie. Zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen Versorgungsspektrums beabsichtigen die Bezirkskliniken Mittelfranken am Standort Ansbach eine Generalausbauplanung durchzuführen.
Die Gesamtbedarfsfeststellung für den Standort Ansbach ist mit 300 Betten durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mit Datum vom 09.11.2021 erfolgt. Der Antrag auf Vorwegfestlegung für die Gesamtmaßnahme muss im Oktober 2026 abgegeben werden.
Die Einzelgebäude am Standort Ansbach sind dezentral an einem parkähnlichen Grundstück angeordnet (Pavillonstruktur). Der Großteil der Gebäude steht unter Denkmalschutz und stammt überwiegend aus den Jahren um 1902 bis 1912. Ergänzungs- und Erweiterungsbauten entstanden zwischen 1962 und 2011. Ziel der Generalausbauplanung wird es sein, mit Ersatzneubauten die Versorgung von Patienten therapiefördernd und heilungsunterstützend und für Mitarbeitende behandlungsfördernder und effizienter zu gestalten.
Im Rahmen einer städtebaulichen Betrachtung von 11.2024 wurde ein mögliches "Baufeld Mitte" als Vorzugsstandort für die anstehende Generalausbauplanung herausgearbeitet. Das Feld hat eine Größe von ca. 24.000 m2, es könnten hier Nutzflächen von ca. 18.800m2 geschaffen werden. Zur Freimachung des Baufeldes sind Rückbaumaßnahmen erforderlich.
Das abgestimmte medizinische Konzept von Prof. Dr. med. Mathias Zink, Chefarzt der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik am Bezirksklinikum Ansbach sieht folgende konzeptionelle Umsetzung vor: Bildung von 12 störungsspezifischen Stationen mit je 25 Plätzen. Diese Stationen teilen sich laut Konzept auf in
- Fünf klassische Stationen und
- Sieben Track-Stationen
Im ersten Bauabschnitt sollen nach den Überlegungen des medizinischen Konzepts sechs Stationen, wovon drei als Track-Stationen ausgebildet werden, gebaut werden. Im zweiten Bauabschnitt werden dann voraussichtlich 150 stationäre Betten geschaffen.
Die städtebauliche Betrachtung von 11.2024 gelangt -vorbehaltlich einer dem Projektstatus geschuldeten Kostenunschärfe von ca. +/- 20% - zu folgenden Grobkosten (Stand QIV/2025):
- 1. BA (inklusive Medizintechnik, Ersteinrichtung): 185 Mio. EUR brutto.
- Gesamtmaßnahme: 265 Mio. EUR brutto.
Es gibt darüber hinaus ein Rahmenbetriebskonzept mit Kapazitätsermittlung vom Dezember 2025. In diesem Konzept werden die Merkmale der Funktionsstellen geschildert und die kapazitativen Erfordernisse sowie die betriebskonzeptionellen Grundsätze für die zukünftige Ausrichtung des Bezirksklinikums Ansbach ermittelt.
Die zeitliche Umsetzung sieht folgendes vor:
- Leistungsbeginn direkt im Anschluss an das Verfahren.
- Antrag auf Vorwegfestlegung bis 10.2025; LP1-2 über das Gesamtprojekt aus BA 1+2, und zusätzlichen Flächen für Sporthalle, Küche, Logistik, etc. inkl. der dazugehörenden Flächen
- Baubeginn BA 1 2028
- Fertigstellung BA 1 2032
Nicht Teil des vorliegenden Verfahrens ist die Planung des BA 2, Lph. 3-9.
Projektabschluss ist wünschenswerterweise bis 2032.
Die HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 sind von den Planern zunächst über das Gesamtprojekt zu bearbeiten und vom Projektsteuerer zu betreuen. Hintergrund ist der zwingend einzuhaltende Termin für den Antrag auf Vorwegfestlegung im Oktober 2026.
Hier sind die Bestandteile:
- Lph. 1+2 über alle Bauabschnitte
- Ausgearbeitete Bauabschnitte, welche für die Vorwegfestlegung zwingend erforderlich sind
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Die weitere Bearbeitung des Projekts ab Leistungsphase 3 erfolgt dann nur für den ersten Bauabschnitt, welcher sich aus den HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 ergeben wird.
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Es wird darauf hingewiesen, dass die vorliegenden Erläuterungen und Dokumente die aktuellen Überlegungen widerspiegeln. Ob diese tatsächlich so umgesetzt werden können, wird sich erst im Rahmen der weiteren Projektbearbeitung durch die Planer und den Projektsteuerer ergeben. Angaben zu Flächen und Kosten sind daher als vorläufig zu betrachten. Insbesondere die im Zuge der Honorarabfrage genannten anrechenbaren Kosten sind nicht verbindlich, sondern dienen dazu vergleichbare Angebote zu erhalten. Möglicherweise wird auch die Umsetzung des BA1 in mehreren "Unterbauabschnitten" erfolgen.
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Mit vorliegendem Verfahren werden die Planungsleistungen nach HOAI/HAV-KOM vergeben. Es werden außerdem (optionale) Besondere Leistungen vergeben. Mit den Leistungen ist im Anschluss an das Verfahren zu beginnen. Die Leistungen werden stufen- und gegebenenfalls auch bauabschnittsweise abgerufen und vergeben.
Die Beauftragung weiterer Stufen setzt außerdem eine gesicherte Förderung/Finanzierung voraus.
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Weitere Unterlagen werden nach Unterzeichnung und Übersendung einer Geheimhaltungserklärung über die Kommunikationsfunktion der Plattform zur Verfügung gestellt.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
15.04.2026
31.12.2032
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Feuchtwanger Str. 38
91522
Ansbach
Deutschland
DE251

Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

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Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

stufenweise Beauftragung gemäß HAV-KOM:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Stufe 1. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren Stufen besteht nicht.

Zusätzliche Angaben

Gemäß § 17 (7) VgV wird die Frist zur Angebotsabgabe im gegenseitigen Einvernehmen verkürzt, die Frist beträgt jedoch nicht unter 10 Kalendertagen. Das Einreichen eines Teilnahmeantrags wird als Einvernehmen zur Fristverkürzung gewertet.
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Die Zuschlagskriterien werden ausschließlich in den Vergabeunterlagen aufgeführt.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YTRM55X

Einlegung von Rechtsbehelfen

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe
- gem. § 98c Aufenthaltsgesetz
von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
- Der Bewerber hat einen Russland-Bezug auszuschließen.
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Rechtsform der Bieter, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
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Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
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Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen. Das Formular "Teilnahmeantrag / Bewerbungsbogen" (= Excel-Datei "NAME-BEWERBER") ist zwingend einzureichen, fehlt dieses, ist die Bewerbung ganz auszuschließen. Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Teilnahmeantrag / Bewerbungsbogen" inkl. evtl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber, jedes ARGE-Mitglied hat das Formular auszufüllen). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben widersprüchlich, nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
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Es wird eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
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Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV:
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

gemäß §123 und §124 GWB und Vergabeunterlagen

gemäß §123 und §124 GWB und Vergabeunterlagen

gemäß §123 und §124 GWB und Vergabeunterlagen

gemäß §123 und §124 GWB und Vergabeunterlagen

gemäß §123 und §124 GWB und Vergabeunterlagen

gemäß §123 und §124 GWB und Vergabeunterlagen

gemäß §123 und §124 GWB und Vergabeunterlagen

gemäß §123 und §124 GWB und Vergabeunterlagen

gemäß §123 und §124 GWB und Vergabeunterlagen

gemäß §123 und §124 GWB und Vergabeunterlagen

gemäß §123 und §124 GWB und Vergabeunterlagen

gemäß §123 und §124 GWB und Vergabeunterlagen

gemäß §123 und §124 GWB und Vergabeunterlagen

gemäß §123 und §124 GWB und Vergabeunterlagen

gemäß §123 und §124 GWB und Vergabeunterlagen

gemäß §123 und §124 GWB und Vergabeunterlagen

gemäß §123 und §124 GWB und Vergabeunterlagen

gemäß §123 und §124 GWB und Vergabeunterlagen

gemäß §123 und §124 GWB und Vergabeunterlagen

gemäß §123 und §124 GWB und Vergabeunterlagen

gemäß §123 und §124 GWB und Vergabeunterlagen

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Geforderte Nachweise sind:
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Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Angabe der Registereintragung (Ort, Nummer). Ein entsprechender Auszug aus dem entsprechenden Register (z. B. Handels-/Partnerschaftsregister) ist nur auf explizite Aufforderung einzureichen.
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Bewerber (auch juristische Personen) werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Architekt" zu führen. Der Nachweis der Berufsqualifikation ist durch ein offizielles Dokument, sei es Diplom-, Master-, Bachelorzeugnis oder gleichwertige Urkunde zu erbringen. Die Mitgliedschaft in einer Architekten-/Ingenieurkammer kann ebenfalls als Nachweis herangezogen werden.
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Das entsprechende Dokument ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Darzulegen ist:
Versicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden und 2-fache Maximierung pro Jahr oder einer Zusage der Versicherung selbst, den geforderten Versicherungsschutz für das konkrete Projekt im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen.
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Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
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Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung aller ARGE-Mitglieder eingereicht werden (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist.
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Das entsprechende Dokument ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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Die vollständigen, abschließenden Anforderungen bzw. Bedingungen ergeben sich ausschließlich aus den Unterlangen zum Teilnahmewettbewerb.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe der angegebenen Umsatzwerte aller Einzelbewerber gezählt. Angaben zum Umsatz können zunächst durch Eigenerklärung erfolgen. Die Umsätze sind aber auf Aufforderung durch die Vergabestelle durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, neben Jahresabschluss z. B. auch einer Bestätigung des Steuerberaters.
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durchschnittlicher Umsatz im Leistungsbild Gebäude und Innenräume in den letzten 3 Jahren, 250 Punkte: ab einem durchschnittlichen Gesamtnettoumsatz > 2.000.000,00 EUR
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Die vollständigen, abschließenden Anforderungen bzw. Bedingungen ergeben sich ausschließlich aus den Unterlangen zum Teilnahmewettbewerb.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
250,00

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe der angegebenen Werte aller Einzelbewerber gezählt. Angaben können zunächst durch Eigenerklärung erfolgen, sind aber auf Aufforderung durch die Vergabestelle durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
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(zunächst) per Eigenerklärung ist darzulegen: durchschnittliche Bürokapazität (Architekten) und Back-Office (technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Projektaufgaben erfüllen) in den letzten 3 Jahren, maximal 250 Punkte: ab einer durchschnittlichen Mitarbeiterzahl > 10 Architekten bzw. 8 Mitarbeitern im Back-Office .
.
Die vollständigen, abschließenden Anforderungen bzw. Bedingungen ergeben sich ausschließlich aus den Unterlangen zum Teilnahmewettbewerb.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
250,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

(zunächst) per Eigenerklärung ist darzulegen: abgeschlossene Referenzen ab 01.01.2018 mit folgenden Angaben:
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Referenz Nr. 1: Nachweis der Grundkompetenz (400 Punkte):
Anrechenbare Kosten Arch (>= 30 Mio. EUR), Schwierigkeitsgrad (>= Honorarzone III) und erbrachte Leistungen (Leistungsphasen 2-8 zu mehr als 90% erbracht).
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Referenzen Nr. 2-4: Nachweis der tiefergehende Referenzeigenschaften:
- L1: Gebäude aus dem Bereich Gesundheit/Betreuung oder Büro/Verwaltung/Staat/Kommune (25 Punkte) oder
- L2: Krankenhäuser (50 Punkte) (Hinweis gem. Anl. 10 HOAI)
- L3: reine Instandhaltung und/oder Modernisierung (25 Punkte) oder
- L4: Strukturverbesserung im Rahmen einer Sanierung (25 Punkte) oder
- L5: Neubau (50 Punkte) (Hinweis: bei Teilen aus L3-5: Es gilt, der überwiegende Anteil maßgeblich und darzustellen)
- L6: Die Referenz umfasst nach DIN 13080 andere Funktionsstellen als 2.07 und 1.00 (=L8+L9) (25 Punkte)
- L7: Die Referenz umfasst nach DIN 13080 die Funktionsstellen "Pflege psychisch Kranker" (2.07) (50 Punkte) oder
- L8: Die Referenz umfasst nach DIN 13080 die Funktionsstelle "Diagnostik und Therapie" (1.00) (50 Punkte) (Hinweis: bei Teilen aus L6 bis L8 ist der überwiegende Anteil maßgeblich und darzustellen.)
- L9: Bearbeitung der Fördermittelthematik (30 Punkte)
- L10: Projektkosten > 15,0 Mio. EUR und Leistungsphasen 2-8 zu mehr als 50% erbracht (20 Punkte)
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MINDESTKRITERIEN:
Referenzen, die nach dem 01.01.2018 abgeschlossen wurden, werden gewertet. Referenzen die vor dem 01.01.2018 abgeschlossen wurden, werden nicht gewertet. Maßgeblich für den Abschluss einer Referenz ist die Inbetriebnahme, oder - sofern kein Vollauftrag vorliegt - der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase. Die Leistungsphase 9 ist nicht maßgeblich für den Abschluss der Referenz. Der Abschluss der jeweiligen Referenz ist zwingend für eine Berücksichtigung in der Wertung.
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MINDESTKRITERIUM: Nachweis einer Referenz mit "L7: Die Referenz umfasst nach DIN 13080 die Funktionsstelle "Pflege psychisch Kranker" (2.07)"
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HINWEISE:
Gewertet wird die Referenz mit den erbetenen Referenzeigenschaften zum Nachweis der Grundkompetenz des Bewerbers (= Referenz 1) und bis zu 3 weitere Referenzen, die die darüber hinaus erbetenen Referenzeigenschaften am besten abbilden. Der Bewerber beschreibt seine angeführten Referenzprojekte - besonders im Hinblick auf die im vorliegenden Projekt zu bewertenden Aspekte und stellt die Besonderheiten der Referenz - Dienstleistung dar.
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Der Nachweis der Referenzleistung ist durch Eigenerklärung zu erbringen. Der "Nachweis", dass die jeweiligen Anforderungen erbracht wurden, erfolgt auch über die textliche Beschreibung des jeweiligen Kriteriums, z.B. u.a. Erläuterung der (Planungs-)Anforderung an das / die Gebäude, die Inhalte der Sanierung/des Neubaus, die jeweiligen Bauabschnitte, Kosten, usw. Die jeweiligen Anforderungen sind hier möglichst detailliert darzulegen. Bei nicht vorhandenen oder wenig aussagekräftigen Beschreibungen hinsichtlich der erfragten Aspekte, ist ein Punktabzug möglich, da die bewerteten Aspekte dann nicht belegt und erläutert werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz. Bei Leistungen, die nicht nach der HAV-KOM erbracht wurden, ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HAV-KOM vergleichbar waren.
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Büroreferenzen über erbrachte Planungsleistungen eines Vorgängerunternehmens (Persönliche Referenzen) können einem Bewerber nur zugerechnet werden, soweit eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für die Referenzaufträge zuständig waren und den Mitarbeitern in den neu gegründeten Unternehmen festgestellt werden kann. Um den Nachweis zu erbringen, erläutert der Bieter zwingend zusätzlich die jeweiligen Projektstrukturen, -mitglieder und -kompetenzen detailliert in gesondertem Dokument.
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Leistungen innerhalb einer ARGE sind analog zu persönlichen Referenzen detailliert zu beschreiben, damit diese dem Bewerber zugerechnet werden können.
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Unklarheiten / Wiedersprüche gehen zu Lasten des Bewerbers.
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Die maximal mögliche Gesamtpunktzahl für die Referenzen beträgt 1.000 Punkte. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Verhandlung eingeladen. Wenn keine weitere Differenzierung im Hinblick auf das vorliegende Projekt möglich ist und dabei Punktgleichheit zwischen Bewerbern besteht, entscheidet gemäß § 75 (6) VgV das Los über eine Einladung.
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Die vollständigen, abschließenden Anforderungen bzw. Bedingungen ergeben sich ausschließlich aus den Unterlangen zum Teilnahmewettbewerb.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
1.000,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Architekten; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG)
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Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt/in zu tragen, über Vergleichbares verfügt oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in oder Ingenieur/in tätig zu werden. Die verantwortlichen Projektsteuerer müssen über eine angemessene Berufserfahrung verfügen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine/n entsprechende/n Architekt/in benennen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung