Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
FRAGE:
Wir gehen in unserer Kalkulation davon aus, dass wir innerhalb von 12 Werktagen nach Auftragsvergabe / Auftragserteilung mit den Vertragsleistungen beginnen dürfen und diese Arbeiten durchgängig abarbeiten dürfen.
ANTWORT:
Die Einzelfristen, siehe BVB 10.2, als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen, sollen eingehalten werden. Mit der Erstellung der Montageplanung kann innerhalb von 12 Werktagen begonnen werden. Zwischen Montagebeginn und bauliche Fertigstellung ist ein kontinuierliches Arbeiten vorgesehen.
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Nachricht:
FRAGE:
Wir gehen davon aus, dass wir die Ausführungsunterlagen gemäß den Vorgaben aus VDI6026 und VOB/C erhalten. Ist diese Annahme korrekt?
ANTWORT:
Die Ausführungsunterlagen wurden NICHT nach VDI 6026 erstellt. Dem Bieter liegen die Ausführungsunterlagen bereits vor, sodass er den Abgleich mit der VOB/C selbst vornehmen und kalkulieren kann.
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Nachricht:
FRAGE:
Wir gehen davon aus, dass uns die vollständigen Ausführungsunterlagen 21 Tage vor Ausführungsbeginn vorgelegt werden. Ist diese Annahme korrekt?
ANTWORT:
Die Ausführungsunterlagen liegen der Ausschreibung bereits bei. Die Montage erfolgt nach einer vom Auftragnehmer erstellten Montageplanung, siehe Ordnungszahl "05.1 Montageplanung".
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Nachricht:
FRAGE:
Wir kalkulieren mit konkreten Komponenten und Materialien. Sofern diese von den bisherigen Planungsfabrikaten abweichen, gehen wir davon aus, dass wir üblicherweise gemäß Vergabephase HOAI und Vergabehandbuch eine auf die Ausschreibungsergebnisse fortgeschriebene Ausführungsplanung erhalten. Ist diese Annahme korrekt?
ANTWORT:
Eine produktspezifische Änderung der Modulbelegungsplanung ist nicht im Rahmen der Ausführungsplanung vorgesehen. Diese Leistung der Anpassung der Modulbelegungsplanung ist bei der Montageplanung mit ausgeschrieben und Sache des AN. Die gemäß HOAI auf Basis der Ausschreibungsergebnisse fortzuschreibende Ausführungsplanung begründet keinen Rechtsanspruch für den AN.
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Nachricht:
FRAGE:
Enthält das Leistungsverzeichnis alle Detailangaben (insbesondere zu Verlegearten, Höhen, Varianten und besonderen Befestigungen), die zur Ausführung der Leistungen erforderlich sind?
ANTWORT:
Verlegearten, -höhen und Befestigungsmittel sind im Leistungsverzeichnis beschrieben und entsprechend auszuführen. Die Verlegung der DC-Kabel soll gemäß den beigefügten Plänen und wie in der Leistungsbeschreibung erfolgen (unterhalb der Module befestigt an der Unterkonstruktion, ansonsten in der Kabelrinne). Die Montageplanung inkl. detaillierter Befestigungsplanung obliegt dem Auftragnehmer, wie ausgeschrieben. Soweit dem Bieter konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass einzelne Angaben fehlen könnten, ist der Bieter aufgefordert, dies zur Klärung mitzuteilen.
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Nachricht:
FRAGE:
Wir dürfen als Bieter keine Mischkalkulationen durchführen. Wir gehen davor aus, dass keine besonderen Leistungen in die Einheitspreise mischkalkuliert werden müssen, die Einfluss auf die Einheitspreisbildung haben. Ist diese Annahme korrekt?
ANTWORT:
Alle Positionen sind ausführlich beschrieben und zu bepreisen. Insbesondere bei der DC-Verkabelung sind alle beschriebenen notwendigen Leistungen einzukalkulieren. Soweit dem Bieter der Eindruck entsteht, konkrete besondere Leistungen seien erforderlich, ist dies gesondert vorzutragen.
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Nachricht:
FRAGE:
Wie oft muss der Bauleiter an einem Baustellen-Jour-Fix teilnehmen? Wir gehen davon aus, dass wie üblich die Besprechung nicht länger als 60 Minuten dauert.
ANTWORT:
Ein wöchentlicher TGA-Jour Fixe regulär beginnend ab 8:30 Uhr bis etwa 11:00 wird durchgeführt. Durch geeignete Abstimmung mit der Objektüberwachung kann die Teilnahme zeitlich für den AN optimiert werden. Eine zusätzliche Teilnahme an der Hochbau-Baubesprechung in der Ausführungszeit wird punktuell notwendig sein. Die Teilnahme an Baubesprechungen gehört zu den regulären Koordinationsleistungen des AN
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Nachricht:
FRAGE:
Wir gehen davon aus, dass 14 Tage nach Beauftragung ein mit dem Architekten abgestimmter und realistischer Bauzeitenplan vorgelegt wird und dieser die Vertragszeitraumangaben aus dem Formblatt zur Angebotsaufforderung entspricht. Ist diese Annahme korrekt?
ANTWORT:
Ja, siehe BVB 10.2 als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen:
- 26.06.26 Abgabe Montageplanung zur Prüfung
- 10.07.26 Materialbestellung nach Freigabe Werk- und Montageplanung
- 27.07.26 Montagebeginn
- 11.09.26 Bauliche Fertigstellung
- 23.10.26 Inbetriebnahme samt Funktionsprüfungen
- 20.11.26 Abschluss Mangelbeseitigung nach Inbetriebnahme
Hinweis: In den BVB V 214.H F, dort Nr. 1.2 wird auf die Nr. 10.3 als verbindliche Vertragsfristen verweisen. Korrekt muss aber auf 10.2 verwiesen sein. Das korrigierte Formular ist eingestellt worden.
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Nachricht:
FRAGE:
Gemäß den Vorgaben aus der VOB/C gehen wir davon aus, dass unsere Parkmöglichkeiten sowie Baustelleneinrichtung nicht abweichend kalkulieren mussten. Ist diese Annahme korrekt?
ANTWORT:
Die Baustelleneinrichtung wurde explizit ausgeschrieben. Parkmöglichkeiten werden in Abstimmung mit der Bauüberwachung zur Verfügung gestellt.
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Nachricht:
FRAGE:
Das Leistungsverzeichnis enthält einige notwendige Leistungen nicht in eigenen Ordnungszahlen. Wir gehen davon aus, dass die Erstellung des LV gemäß den Vorgaben aus VOB/C DIN 18299 und den spezifischen ATVs insbesondere den Abrechnungseinheiten durchgeführt wurde.
ANTWORT:
Wir bitten Sie, auch Leistungen die nicht in eigenen Ordnungszahlen stehen, aber beschrieben sind, in die Angebotskalkulation mit einzubeziehen. Dies sind insbesondere, aber nicht ausschließlich, der Baustelleneinrichtungsplan, die Teilnahme an Baubesprechungen und Abstimmungsterminen mit dem Bauherrn und seinen Vertretenden.
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Vergabeunterlagen wurden geringfügig ergänzt; siehe Betreff.
Wir bitten um Berücksichtigung.
Mit freundlichen Grüßen
Vergabestelle
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