Die WISTA Management GmbH (WISTA MG) plant den Umbau und die Erweiterung des ehemaligen USMilitärkrankenhauses in Berlin Lichterfelde zum Innovationszentrum FUBIC.Das Gründer- und Technologiezentrum soll der Unterbringung von forschungs- und technologieorientiertenUnternehmensneugründungen und profilkonformen Klein- und Mittelständischen Unternehmen dienen.Es werden Büros und Labore für Chemie, Mikrobiologie und Physik errichtet.Das Gebäude liegt als freistehende Großstruktur mit ca. 60m x 120m zentral auf einem ca. fünf Hektar großen Entwicklungsgelände zwischen Fabeckstraße und Kamillenstraße, das in den kommenden Jahren als Campus mit 6 weiteren Neubauten entwickelt werden soll.
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um die Leistungen Lieferung und Montage einervorgehängten hinterlüfteten Alu-Dünnblechkassettenfassade für das Innovationszentrum FUBIC.
Grobe Mengenangaben zur Orientierung:- 4.500 m² Vorgehängte hinterlüftete Fassade aus Alu-Blech
0.0.1 Ausgeführte Vorarbeiten/Leistungsabgrenzung- Bei großen Teilen des Rohbaus handelt es sich um ein Bestandsgebäude. Die Ergänzungen des Bestandswerden vorlaufend bauseits erbracht.- Die Dacharbeiten werden teils parallel zu den Fassadenarbeiten bauseits erbracht.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Hat ein Auftraggeber die Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB) missachtet, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.
Unterlagen gem. Formblatt V 2111EU.H F (Anlagen C und D) und Eignungsnachweis gem. V 124.H F
Einzureichende Unterlagen:
-Gewerbeanmeldung und Gewerbeummeldung-Handelsregisterauszug-Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) / Eintragung bei der Industrie- und Handwerkskammer
-vergleichbare Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre (Art der Leistung und Volumen mindestens einer Referenz bei mindestens 70% der Angebotssumme)-Angaben zu Arbeitskräften, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal-PQ-Nachweis / ausgefülltes Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) für sämtliche Nachunternehmer
-Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (auch Negativbescheinigung)-Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt (Bescheinigung in Steuersachen)-Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b Abs. 1 S. 1 (EStG)-Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft-Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre-Bestätigung der Umsätze durch Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
-Erfüllung der genannten Eignungskriterien gem. V 124.H F-lückenlos ausgefüllte Formblätter, siehe V 2111EU.H F (Anlagen C und D)