1) Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb (Anlagen 1 - 7 der Bewerbungsbedingungen sowie die Vertraulichkeitsvereinbarung als Anlage 8 der Bewerbungsbedingungen) stehen auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) unter der Kategorie "Leistungsbeschreibung" zur Verfügung. Ferner werden auf der Vergabeplattform die für die zweite Stufe des Verfahrens (sog. Angebotsphase) vorgesehenen Vergabeunterlagen (Anlagen 9-1 bis 14-4, 14-7 bis 16 der Bewerbungsbedingungen) im Entwurfsstand in der Kategorie "Sonstiges" rein informativ zur Verfügung gestellt. Dies ermöglicht es, sich über die zu vergebenen Leistungen einen Überblick zu verschaffen. Gleichwohl wird darauf hingewiesen, dass die Unterlagen von der Auftraggeberin angepasst werden können und um weitere Informationen, insbesondere hinsichtlich der Organisationssicherheitsrichtlinien (Anlagen 14-5 und 14-6 der Bewerbungsbedingungen) ergänzt werden. Diese Informationen und Dokumente erhalten nur die Bewerber, die zur Einreichung eines Angebotes aufgefordert werden.
2) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern wird im gesamten Verfahren ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform abgewickelt. Jeder Bewerber ist verpflichtet, sich regelmäßig Auskünfte/Fragen und Neuerungen bzw. Ergänzungen zum Inhalt der Bekanntmachung sowie den Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs sowie der Angebotsphase selbst einzuholen.
3) Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag Angaben zum Unternehmen oder zur Personen für die Anforderung eines Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG einzureichen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen).
4) Rechtsform der Bewerber-/Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Soweit sich Bewerbergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bewerber an dem Teilnahmewettbewerb beteiligen, ist dies deutlich zu kennzeichnen. Bewerbergemeinschaften haben unter Verwendung der Anlage 2 zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt.
5) Mit dem Teilnahmeantrag sind die unter Punkt IV. 1. der Bewerbungsbedingungen benannten Erklärungen (Anlagen 1 - 7 der Bewerbungsbedingungen sowie die Vertraulichkeitsvereinbarung (Anlage 8 der Bewerbungsbedingungen)) einzureichen. Darüber hinaus ist ein Nachweis für das Vorliegen der Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder vergleichbar (im Falle der Vergleichbarkeit nebst Anwendbarkeitserklärung) vorzulegen. Im Falle der Eignungsleihe sind ebenfalls die die unter Punkt IV. 1. der Bewerbungsbedingungen benannten Erklärungen (Anlagen 1-1 bis 1-4 der Bewerbungsbedingungen) einzureichen. Eine Eignungsleihe ist für den Nachweis für das Vorliegen der Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder vergleichbar ausgeschlossen.
6) Eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes erhalten nur die 3 Bewerber, die bei der Eignungsfeststellung die höchste Punktzahl erzielt haben und eine Vertraulichkeitsvereinbarung (Anlage 8 der Bewerbungsbedingungen) eingereicht haben. Es sind maximal 180 Punkte erreichbar. Bei Punktgleichheit ist die erzielte Punktzahl des Kriteriums 2.4 entscheidend. Sollte auch diese identisch sein, ist die erreichte Punktzahl des Kriteriums 2.2 maßgeblich. Darüber hinaus entscheidet das Los.
7) Im Rahmen der Angebotsabgabe hat der Bieter eine Urkalkulation mit einzureichen. Diese ist in einer passwortgeschützten Datei in elektronischer Form beizulegen, die das Entstehen des Preises transparent macht.
8) Zur Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus im Sinne der DSGVO ist es erforderlich, dass Bieter und/oder deren Muttergesellschaft mit einem Firmensitz in den USA eine wirksame Selbstzertifizierung gegenüber den zuständigen Stellen der USA nach einem anerkannten Angemessenheitsmechanismus (z.B. gegenwärtig EU-US Data Privacy Framework oder einer vergleichbaren Nachfolgeregelung) nachweisen. Dazu ist es notwendig, dass die Selbstzertifizierung entweder bereits zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes besteht bzw. die Verpflichtung eingegangen wird, dass diese spätestens im Zuschlagsfall vor Leistungsbeginn wirksam abgeschlossen wird und für die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten bleibt. Die Auftraggeberin stellt dazu die Eigenerklärung bei USA-Bezug nach DSGVO (Anlage 14-8 der Bewerbungsbedingungen) zur Verfügung. Die Erklärung ist vom Bieter auszufüllen.
9) In der Angebotsphase ist direkt am Tag nach der Angebotsöffnung eine Präsentation der Bieter geplant, in der sie der Auftraggeberin eine Einführung in das Angebot geben. Dies beinhaltet eine Unternehmenspräsentation, die Vorstellung der Software (Überblick über den Aufbau und Funktionsweise der Software, Darstellung zur Verwendung von künstlicher Intelligenz (KI) mit Ausführungen zum Einsatzbereich, Vorgehensweise und Abschaltmöglichkeiten sowie zur Vorgehensweise beim Support) und Ausführungen zur Zeitplanung für die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft (Meilensteine, mind. Implementierung und Migration (inkl. Vorgehensweise). Der Tag ist von den Bietern einzuplanen. Die Präsentation wird 2 Stunden in Anspruch nehmen und digital erfolgen. Die Präsentation fließt nicht in die Bewertung ein. Eine Verhandlung findet in diesem Termin nicht statt. Die Präsentationsunterlage ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen.
10) Ca. 14 Tage nach Submission ist eine Teststellung für die Dauer eines Tages je Bieter geplant. Es wird darauf hingewiesen, dass die zur Teststellung bereitgestellte und getestete Version der Software gleichzeitig Gegenstand des finalen Angebotes sein wird. Es wird darum gebeten, bis zu dem angekündigten Tag sämtliche Voraussetzungen für die Durchführbarkeit der Teststellung zu schaffen, damit der Termin eingehalten werden kann. Sollte es zu einer Verschiebung des Ablaufes der Angebotsfrist kommen, verschiebt sich entsprechend der Tag, an dem die Teststellung durchgeführt werden soll. Damit die Teststellung technisch durchgeführt werden kann, hat der Bieter in der Anlage 16 der Bewerbungsbedingungen einen Link (URL und Unter-URLs) mitzuteilen. Die Anlage 16 ist bereits mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Die Teststellung bezieht sich fachlich auf die mit "T" gekennzeichneten Kriterien im Dokument "Kriterienkatalog Qualitätskriterien", Tabellenblatt "fachliche Anforderungen" (Anlage 9-2 der Bewerbungsbedingungen). Sollte die Teststellung ergeben, dass sich die Angaben des Bieters auf die Anforderung nicht in der Teststellung nachweisen lassen, hat dies bei den A-Kriterien die Nichterfüllung zur Folge. Bei den B-Kriterien wird die Punktevergabe entsprechend auf den jeweilig nachgewiesenen Erfüllungsgrad angepasst. Eine aktive Beteiligung des Bieters bei der Teststellung wird nicht gewünscht.
11) Die Verhandlungen erfolgen ca. 1 Woche nach der Teststellung und werden voraussichtlich digital geführt. Eine Reduzierung des Bieterfeldes während der Verhandlungen bleibt für den Fall vorbehalten, dass keine Einigung mit dem Bieter erzielt werden kann. Zur Verhandlung steht nicht, dass der zum Einsatz kommende EVB-IT-Cloudvertrag die vertragliche Grundlage für den jeweiligen Leistungen bildet. Darüber hinaus sind die Mindestanforderungen an die Leistung nicht verhandelbar.
12) Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wird keine Vergütung und keine Kostenerstattung gewährt.
13) Der Zuschlag auf das Erstangebot bleibt vorbehalten.
14) Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt auf Basis der Bestpreis-Quotienten-Methode.
15) Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 29.01.2027.