NEU! Webbasierte Angebotsabgabe! Weitere Informationen unter https://csx.de/JiViu

Verfahrensangaben

Rahmenvertrag Secrets und Privileged Access Management System

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
12.06.2026
23.06.2026 09:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR
DE258107915
c/o AOK Bayern Friedrich-Puchta-Straße 27
95444
Bayreuth
Deutschland
DE242
AOK PLUS, Geschäftsbereich Unternehmenssicherheit, Vergabestelle
vergabestelle@plus.aok.de
+49 80010590-80066

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Landesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
DE256878834
Augustinerstraße 38
99084
Erfurt
Deutschland
DED21
Geschäftsbereich Unternehmenssicherheit, Vergabestelle
vergabestelle@plus.aok.de
+49 80010590-80066
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Die Vergabekammern des Bundes
t:022894990
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 228-9499-0

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48000000-8
48100000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Es wird ein produktspezifisches Secrets und Privileged Access Management System ausgeschrieben. Die Auftraggeberin beabsichtigt, Softwarekomponenten lizenzrechtlich als Miete in dem Betriebsmodell on prem zu beschaffen. Der Auftragnehmer hat zudem optional und auf Abruf Produktschulungen, Consulting- oder Supportleistungen zu erbringen. Es wird die EVB-IT Rahmenvereinbarung zur Anwendung kommen. Das Höchstvolumen für Bestellungen aus diesem Vertrag wird auf 2,1 Mio. Euro netto festgelegt. Es besteht kein Anspruch auf Ausschöpfung dieser Höchstgrenze. Innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren können bis zur Erreichung der Höchstgrenze Lizenzen bestellt werden. Die Basisleistungen werden für 48 Monate bestellt. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Sie endet mit Ablauf von 4 Jahren nach Abnahme der Installationsleistungen (Einführungsprojekt), ohne dass es einer Kündigung bedarf, bzw. vorzeitig bei Erreichen der Höchstvolumina. Die Rahmenvereinbarung gilt nach ihrer Beendigung für die Laufzeit der Einzelbestellungen weiter fort.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Ziel der Ausschreibung ist die Einführung eines Secrets Management Systems (SAM) mit angehängtem und schrittweise auszubauendem Privileged Access Management System (PAM). Dieses System wird für 500 privilegierter Nutzer, 3 Cloudumgebungen und 60.000 technische Accounts beschafft.

Nach Wiedereinführung der regelmäßigen Secrets- und Passwortwechsel ist in vielen Teilen der kubus IT die Notwendigkeit für ein Secrets Management System deutlich geworden. Insbesondere durch die Zunahme von Infrastructure as Code und den vermehrten Einsatz containerbasierter Infrastruktur werden wesentlich mehr Secrets benötigt als noch in der Vergangenheit. Um dieser Herausforderung entgegenzutreten, ist die Umsetzung des Secrets und Access Management Systems On Prem geplant.

Das Produkt wird inklusive Implementierung ausgeschrieben, da insbesondere beim Erstanschluss der Systeme im Zuge einer Implementierung des Produktes i.d.R. komplexere Einstellungen nötig sind. Optional sind Produktschulungen, Consulting- und Supportleistungen zu erbringen.

Unter einem Secrets- und Privileged Access Management-System versteht die Auftraggeberin ein System zur Verwaltung und Sicherung privilegierter Zugriffe und zum automatischen Passwortwechsel (Privileged Access Management System (PAM) bzw. Secrets und Access Management System (SAM)).

Aus Gründen des Schutzes der Vertraulichkeit von Informationen wird die konkrete Softwarelösung erst mit Einladung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben. Die Auftraggeberin beabsichtigt, Softwarekomponenten lizenzrechtlich als Miete in dem Betriebsmodell on prem zu beschaffen. Der Auftragnehmer hat zudem optional und auf Abruf Consulting- oder Supportleistungen zu erbringen. Es wird die EVB-IT Rahmenvereinbarung zur Anwendung kommen. Das Höchstvolumen für Bestellungen aus diesem Vertrag wird auf 2,1 Mio. Euro netto festgelegt. Es besteht kein Anspruch auf Ausschöpfung dieser Höchstgrenze. Innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren können bis zur Erreichung der Höchstgrenze Lizenzen bestellt werden. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Sie endet mit Ablauf von 4 Jahren nach Abnahme der Installationsleistungen (Einführungsprojekt), ohne dass es einer Kündigung bedarf, bzw. vorzeitig bei Erreichen der Höchstvolumina. Die Rahmenvereinbarung gilt nach ihrer Beendigung für die Laufzeit der Einzelbestellungen weiter fort. Die Basisleistungen werden für 48 Monate bestellt. Die Auftraggeberin behält sich vor, vor Ablauf der Rahmenvereinbarung über einen weiteren Einzelabruf die Subscription zu beauftragen. Eine etwaige Nachbestellung wird der Höhe nach durch das Höchstvolumen der Rahmenvereinbarung gedeckelt und wird die Laufzeit von 12 Monaten nicht überschreiten.

Umfang der Auftragsvergabe

2.100.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
48
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
c/o AOK Bayern Friedrich-Puchta-Straße 27
95444
Bayreuth
Deutschland
DE242

Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen (DED) und Thüringen (DEG), Geschäftsstellen der AOK PLUS und der AOK Bayern

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Der Preis ergibt sich aus den Angaben des Bieters, die im Preisblatt vorzunehmen sind.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Nachfolgende Leistungen werden optional beschafft:
(1) Produktschulung für die im Rahmen der Implementierung installierten Produkte für bis zu 5 Mitarbeitende
(2) PAM-Nutzer (Aufzeichnungssystem für privilegierte Zugriffe, incl. Passwortspeicher, Weboberfläche zur Passwortverwaltung)
(3) Secrets Provider für Cloud- und Containerisierte Systeme
(4) Secrets Provider als zentralisierte Einheit für OnPrem-Umgebung (ein HA-Paar)
(5) Secrets Provider als Agent auf einem Server
(6) Nutzer von Passwortspeicher, Weboberfläche zur Passwortverwaltung ohne Aufzeichnung
(7) Consultingleistung, remote, innerhalb und außerhalb der vereinbarten Geschäftszeiten
(8) Supportdienstleistung, remote, innerhalb und außerhalb der vereinbarten Geschäftszeiten

Zusätzliche Angaben

1) Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb (Anlagen 1 - 7 der Bewerbungsbedingungen sowie die Vertraulichkeitsvereinbarung als Anlage 8 der Bewerbungsbedingungen) stehen auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) unter der Kategorie "Leistungsbeschreibung" zur Verfügung. Ferner werden auf der Vergabeplattform die für die zweite Stufe des Verfahrens (sog. Angebotsphase) vorgesehenen Vergabeunterlagen (Anlagen 9-1, 10 bis 13-2, 15-1 der Bewerbungsbedingungen) im Entwurfsstand in der Kategorie "Sonstiges" rein informativ zur Verfügung gestellt. Dies ermöglicht es, sich über die zu vergebenen Leistungen einen Überblick zu verschaffen. Gleichwohl wird darauf hingewiesen, dass die Unterlagen von der Auftraggeberin angepasst werden können und um weitere Informationen, insbesondere hinsichtlich der zu beschaffenden Produktspezifika sowie den Organisationssicherheitsrichtlinien ergänzt werden. Diese Angaben sind in den Anlagen 9-2, 14 und 15-2 der Bewerbungsbedingungen enthalten. Diese Informationen und Dokumente erhalten nur die Bewerber, die zur Einreichung eines Angebotes aufgefordert werden. Dabei handelt es sich um die Bewerber, die geeignet sind und die die Vertraulichkeitsvereinbarung (Anlage 8 der Bewerbungsbedingungen) mit eingereicht haben.
2) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern wird im Teilnahmewettbewerb ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform abgewickelt. Jeder Bewerber ist verpflichtet, sich regelmäßig Auskünfte/Fragen und Neuerungen bzw. Ergänzungen zum Inhalt der Bekanntmachung sowie den Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs selbst einzuholen.
3) Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag Angaben zum Unternehmen oder zur Personen für die Anforderung eines Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG einzureichen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen).
4) Rechtsform der Bewerber-/Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Soweit sich Bewerbergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bewerber an dem Teilnahmewettbewerb beteiligen, ist dies deutlich zu kennzeichnen. Bewerbergemeinschaften haben unter Verwendung der Anlage 2 zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt.
5) Mit dem Teilnahmeantrag sind die unter Punkt IV. 1. der Bewerbungsbedingungen benannten Erklärungen (Anlagen 1 - 7 der Bewerbungsbedingungen sowie die Vertraulichkeitsvereinbarung Anlage 8 der Bewerbungsbedingungen) einzureichen. Darüber hinaus ist ein Nachweis für das Vorliegen der Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder vergleichbar (im Falle der Vergleichbarkeit nebst Anwendbarkeitserklärung) vorzulegen. Im Falle der Eignungsleihe sind ebenfalls die die unter Punkt IV. 1. der Bewerbungsbedingungen benannten Erklärungen (Anlagen 1-1 bis 1-4 der Bewerbungsbedingungen) einzureichen. Eine Eignungsleihe ist für den Nachweis für das Vorliegen der Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder vergleichbar ausgeschlossen.
6) Eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes erhält nur der geeignete Bewerber, welcher eine Vertraulichkeitsvereinbarung (Anlage 8 der Bewerbungsbedingungen) unterzeichnet eingereicht hat.
7) Alle geeigneten Bewerber, die eine Vertraulichkeitsvereinbarung eingereicht haben, werden zur Abgabe eines (Erst-)Angebotes aufgefordert. Eine anderweitige Reduzierung des Bewerberfeldes wird zu diesem Zeitpunkt nicht vorgenommen.
8) Eine Reduzierung des Bieterfeldes während der Verhandlungen bleibt für den Fall vorbehalten, dass keine Einigung mit dem Bieter erzielt werden kann.
9) Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wird keine Vergütung und keine Kostenerstattung gewährt.
10) Der Zuschlag auf das Erstangebot bleibt vorbehalten.
11) Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 30.10.2026.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

In diesem Verfahren werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit von Informationen ergriffen, d.h. es ist die Abgabe einer Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich und zum Schutz sicherheitsrelevanter Informationen werden die Unterlagen für die Angebotsphase nur stufenweise bekanntgegeben. Die Abgabe der für die Eignungsfeststellung erforderlichen Teilnahmeunterlagen (Anlagen 1 - 7 der Bewerbungsbedingungen) und des Nachweises der Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 (oder vergleichbar) hat vor Ablauf der Teilnahmefrist zu erfolgen. Die Vertraulichkeitsvereinbarung (Anlage 8 der Bewerbungsbedingungen) ist einzureichen. Die Eignungsleihe ist beim Nachweis einer Zertifizierung nach ISO 27001 oder vergleichbar im Rahmen der Eignungsprüfung ausgeschlossen. Nach Eignungsfeststellung werden alle geeigneten Bewerber, die eine Vertraulichkeitsvereinbarung eingereicht haben, zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Nur dieser Personenkreis erhält Zugriff auf sämtliche Informationen im Rahmen dieser Vergabe. Nach Abgabe des (Erst-)Angebotes werden Verhandlungen durchgeführt. Eine Reduzierung des Bieterfeldes während der Verhandlungen bleibt für den Fall vorbehalten, dass keine Einigung mit dem Bieter erzielt werden kann. Anschließend werden die verbliebenen Bieter zur Abgabe des finalen Angebotes aufgefordert. Der Zuschlag auf das Erstangebot bleibt vorbehalten. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
2.100.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYMAFD

Einlegung von Rechtsbehelfen

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat...
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt);
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 123 bis § 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 123 bis § 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 123 bis § 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 123 bis § 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 123 bis § 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 123 bis § 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 123 bis § 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 123 bis § 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 123 bis § 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 123 bis § 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 123 bis § 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 123 bis § 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 123 bis § 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 123 bis § 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 123 bis § 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 123 bis § 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 123 bis § 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 123 bis § 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 123 bis § 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 123 bis § 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 123 bis § 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 123 bis § 126 GWB

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 3 der Bewerbungsbedingungen). Hinweis: Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung. Im Falle einer Bewerber- /Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen. Es werden nur die Teilnahmeanträge der Bewerber berücksichtigt, welche die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 6 der Bewerbungsbedingungen).
Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden umfangreiche Sanktionen gegen Russland normiert. Unter anderem besteht nach Art. 5k dieser Verordnung für öffentliche Auftraggeber bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte ein Zuschlags- und ein Vertragserfüllungsverbot. Danach dürfen keine öffentlichen Aufträge an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland aufweisen. Unter Verwendung der Anlage "Eigenerklärung Russlandsanktionen" hat der Bewerber daher zu erklären, dass weder er noch ein am Auftrag beteiligtes Unternehmen einen Bezug zu Russland im Sinne der o.g. Vorschrift aufweist.
Hinweis: Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln vorzulegen. Es werden nur die Teilnahmeanträge der Bewerber berücksichtigt, welche die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Eigenerklärung zum spezifischen Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, für die Jahresabschlüsse vorliegen, aufgesplittet nach Geschäftsjahr, in Summe 2,1 Mio. EUR netto (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen).
Die Auftraggeberin betrachtet für die Durchführung des Auftrages lediglich solche Bewerber als geeignet, welche einen spezifischen Jahresumsatz im Bereich der Überlassung von Softwarelizenzen für ein Secrets und Privileged Access Management System in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, für die Jahresabschlüsse vorliegen, mindestens 2,1 Millionen EUR netto in Summe aufweisen.
Hinweis: Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung. Es werden nur die Teilnahmeanträge der Bewerber berücksichtigt, welche die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Eigenerklärung zur Darstellung von 3 Referenzen (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen - Kriterium 2.1.1)
Die Auftraggeberin betrachtet für die Durchführung des Auftrages lediglich solche Bewerber als geeignet, welche 3 Referenzen seit dem 01.05.2023 aufweisen, bei denen Lizenzen für Subscription für ein Secrets- und Privileged Access Management-System für mindestens in Summe 500 privilegierter Nutzer, 3 Cloudumgebungen und 60.000 technische Accounts überlassen wurden.
Hinweis: Ausschlaggebend für die Zuordnung der Referenz zu dem berücksichtigungsfähigen Zeitraum ist der Tag des Vertragsschlusses. Sollte der Vertragsschluss für die Erbringung der Subscription vor Mai 2023 erfolgt sein, können diese Leistungen nur dann als Referenz gewertet werden, wenn die Subscription im Jahr 2023 für mindestens 8 Monate geleistet wurde. Die Verlängerung(en) eines nach dem Monat Mai 2023 geschlossenen Vertrages zählt für den Ursprungsvertrag und die Verlängerung(en) insgesamt als eine und nicht als mehrfache Referenz. Die Cloudumgebungen müssen dabei nicht zwingend verschieden sein. Für die Kriterien 2.1.1 und 2.1.2 können die angegebenen Referenzprojekte identisch sein. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung. Es werden nur die Teilnahmeanträge der Bewerber berücksichtigt, welche die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Eigenerklärung zur Darstellung einer Referenz (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen - Kriterium 2.1.3)
Die Auftraggeberin betrachtet für die Durchführung des Auftrages lediglich solche Bewerber als geeignet, welche eine Referenz seit 01.05.2023 aufweisen, bei der einem Betreiber einer kritischen Anlage, welche den Sektoren Finanzwesen, Leistungen der Sozialversicherung sowie der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Gesundheitswesen oder Informationstechnik und Telekommunikation gem. BSI-KritisV zugeordnet wird, Lizenzen für Subscription für ein System zur Verwaltung und Sicherung privilegierter Zugriffe und zum automatischen Passwortwechsel überlassen wurden oder ein solches implementiert wurde.
Hinweis: Ausschlaggebend für die Zuordnung der Referenz zu dem berücksichtigungsfähigen Zeitraum ist der Tag des Vertragsschlusses. Sollte der Vertragsschluss für die Erbringung der Subscription vor Mai 2023 erfolgt sein, können diese Leistungen nur dann als Referenz gewertet werden, wenn die Subscription im Jahr 2023 für mindestens 8 Monate geleistet wurde. Die Verlängerung(en) eines nach dem Monat Mai 2023 geschlossenen Vertrages zählt für den Ursprungsvertrag und die Verlängerung(en) insgesamt als eine und nicht als mehrfache Referenz. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung. Es werden nur die Teilnahmeanträge der Bewerber berücksichtigt, welche die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Der Bewerber muss angeben und nachweisen (im Falle der Vergleichbarkeit nebst Anwendbarkeitserklärung), dass er über eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages gültige Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder vergleichbar verfügt (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen). Im Falle des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eine gültige Zertifizierung nachweisen. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung. Ein laufendes Zertifizierungsverfahren genügt den Anforderungen nicht.
Hinweis: Die Zertifizierung muss denjenigen Rechtsträger betreffen, der im Falle der Zuschlagserteilung Vertragspartner des Auftraggebers wird. Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 VgV ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen innerhalb eines Konzerns.
Es werden nur die Teilnahmeanträge der Bewerber berücksichtigt, welche die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Zwingende Vorlage einer Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung eine angemessene Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung je Versicherungsfall von 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 500.000 EUR für Vermögensschäden einschließlich einer Versicherung gegen die Folgen eines Datenschutzverstoßes in Höhe von 500.000 EUR abschließen oder bereits abgeschlossen hat, diese während des gesamten Vertragsverhältnisses ununterbrochen aufrechterhalten und der Auftraggeberin vor Aufnahme der Tätigkeit sowie auf Verlangen den Fortbestand jederzeit nachweisen wird (Anlage 7 der Bewerbungsbedingungen).
Hinweis: Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln vorzulegen. Es werden nur die Teilnahmeanträge der Bewerber berücksichtigt, welche die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eigenerklärung zur Darstellung von 3 Referenzen (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen - Kriterium 2.1.2)
Die Auftraggeberin betrachtet für die Durchführung des Auftrages lediglich solche Bewerber als geeignet, welche 3 Referenzen seit dem 01.05.2023 aufweisen, bei denen ein Secrets- und Privileged Access Management-System für mindestens in Summe 500 privilegierter Nutzer, 3 Cloudumgebungen und 60.000 technische Accounts implementiert wurde.
Hinweis: Ausschlaggebend für die Zuordnung der Referenz zu dem berücksichtigungsfähigen Zeitraum ist der Tag des Vertragsschlusses. Sollte der Vertragsschluss für die Erbringung der Subscription vor Mai 2023 erfolgt sein, können diese Leistungen nur dann als Referenz gewertet werden, wenn die Subscription im Jahr 2023 für mindestens 8 Monate geleistet wurde. Die Verlängerung(en) eines nach dem Monat Mai 2023 geschlossenen Vertrages zählt für den Ursprungsvertrag und die Verlängerung(en) insgesamt als eine und nicht als mehrfache Referenz. Die Cloudumgebungen müssen dabei nicht zwingend verschieden sein. Für die Kriterien 2.1.1 und 2.1.2 können die angegebenen Referenzprojekte identisch sein. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung. Es werden nur die Teilnahmeanträge der Bewerber berücksichtigt, welche die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Etwaige Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen nebst Anlagen und Anhängen zu entnehmen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Leistung datenschutzkonform erbracht werden muss. Darüber hinaus muss vom Vertragspartner sowie in der Lieferkette jeweils eine gültige Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder vergleichbar vorhanden sein und für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht erhalten werden.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Noch nicht bekannt

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung