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Rahmenvereinbarung zur strategischen Beratung
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
13.10.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
DE256878834
Augustinerstraße 38
99084
Erfurt
Deutschland
DED21
Geschäftsbereich Unternehmenssicherheit, Vergabestelle. Frau Justitiarin Nadja Stingl
vergabestelle@plus.aok.de
+49 80010590-80064

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Die Vergabekammern des Bundes
t:022894990
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 228-9499-0

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79410000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über Beratung und Unterstützung der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die Beratungsleistungen sollen insbesondere in folgenden Handlungsfeldern erbracht werden:

- Unternehmensstrategie/Geschäftsfelder
- Bedarfs- und qualitätsgerechte Gesundheitsangebote
- Kundenmanagement und Kundenloyalität
- Nachhaltige Finanzen und Steuerung
- Performante Daten & IT
- Prozessoptimierung
- Organisationsentwicklung/Transformation

Leistungsgegenstand von Einzelbeauftragungen können auch Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem gesamtunternehmerischen Steuerungsansatz der AOK PLUS sein.

Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert.

Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) verwiesen.

Die AOK PLUS service GmbH und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR erhält ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus dieser Rahmenvereinbarung zu decken. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird u.a. auf Punkt II.2. der Teilnahmebedingungen verwiesen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über Beratung und Unterstützung der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu 5 Unternehmen zu schließen. Die Beratungsleistungen sollen insbesondere in folgenden Handlungsfeldern erbracht werden:

- Unternehmensstrategie/Geschäftsfelder
- Bedarfs- und qualitätsgerechte Gesundheitsangebote
- Kundenmanagement und Kundenloyalität
- Nachhaltige Finanzen und Steuerung
- Performante Daten & IT
- Prozessoptimierung
- Organisationsentwicklung/Transformation

Leistungsgegenstand von Einzelbeauftragungen können auch Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem gesamtunternehmerischen Steuerungsansatz der AOK PLUS sein.

Auf Basis der Rahmenvereinbarung können von der Auftraggeberin Beratungsleistungen wie bspw. Management- und Strategieberatung, Konzept- und Methodenberatung und/oder Unterstützung bei Projekten und/oder Umsetzungsbegleitung in Form von einzelnen Arbeitspaketen bedarfsorientiert per Direktabruf oder nach Durchführung eines wettbewerblichen Abrufverfahrens unter Beteiligung der Rahmenvertragspartner beauftragt werden.

Weitere Einzelheiten sind der den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1 beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Diese enthält auch eine Beschreibung des Verfahrens zur Vergabe der Einzelaufträge.

Die AOK PLUS service GmbH (Tochtergesellschaft der AOK PLUS) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR (Tochtergesellschaft der AOK PLUS und der AOK Bayern) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus dieser Rahmenvereinbarung zu decken. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird u.a. auf Punkt II.2. der Teilnahmebedingungen verwiesen.

Der konkrete Beratungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarung können Beratungsleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 40 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinerlei Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert.

Die Auftraggeberin behält sich vor, neben dieser Rahmenvereinbarung weiterhin Beratungsleistungen, insbesondere Spezialberatungen, zu beauftragen. In diesem Zusammenhang weist die Auftraggeberin auch darauf hin, dass sie verschiedene Vereinbarungen für bzw. mit Beratungsleistungen unterhält und sich vorbehält, künftig weitere Vereinbarungen abschließen zu können. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarung. Dasselbe gilt für die weiteren Abrufberechtigten.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
48
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DED21

Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen und ggfs. Freistaat Bayern

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
Deutschland
DEG01

Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen und ggfs. Freistaat Bayern

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität

Die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Unternehmen haben ein Konzept zu den in Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen (für die Angebotsphase) aufgeführten Aufgaben bzw. Kriterien einzureichen. Die weiteren Einzelheiten, insbesondere zu den im Konzept erwarteten Darstellungen/Ausführungen und den einzelnen Bewertungskriterien (einschließlich maximaler Punktzahl, Gewichtung und Bewertungsmaßstab je Kriterium) ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen sowie der Bewertungsmatrix (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen).

Gewichtung
70,00

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Von den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Unternehmen sind Tagessätze gemäß der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase und Angebotsblatt (Anhang 2 zu Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen) anzugeben. Das Prozedere zur Bewertung des Preises ergibt sich aus Punkt III. der Bewerbungsbedingungen sowie der Bewertungsmatrix (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen).

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

5
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY5V6J

Einlegung von Rechtsbehelfen

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat...
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt);
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1) Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb stehen auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) unter der Kategorie "Leistungsbeschreibung" zur Verfügung. Ferner werden auf der Vergabeplattform die für die zweite Stufe des Verfahrens (sog. Angebotsphase) vorgesehenen Vergabeunterlagen im Entwurfsstand in der Kategorie "Sonstiges" rein informativ zur Verfügung gestellt, welche durch die Auftraggeberin noch angepasst werden können.
2) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern wird im Teilnahmewettbewerb ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform abgewickelt. Jeder Bewerber ist verpflichtet, sich regelmäßig Auskünfte/Fragen und Neuerungen bzw. Ergänzungen zum Inhalt der Bekanntmachung sowie den Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs selbst einzuholen.
3) Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag Angaben zum Unternehmen oder zur Personen für die Anforderung eines Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG einzureichen (Anlage 7 der Teilnahmebedingungen).
4) Rechtsform der Bewerber-/Bewerbergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Soweit sich Bewerbergemeinschaften oder
andere gemeinschaftliche Bieter an dem Teilnahmewettbewerb beteiligen, ist dies deutlich zu kennzeichnen. Bewerbergemeinschaften haben unter Verwendung der Anlage 9 der Teilnahmebedingungen zu erklären, dass
sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt.
5) Im Falle der Eignungsleihe sind mit dem Teilnahmeantrag die unter Punkt III.5. der Teilnahmeunterlagen benannten Erklärungen (Anlagen 8-1 bis 8-3 der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb) sowie Nachweise einzureichen.
6) Die Auswahl der Bewerber, welche zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, erfolgt anhand der Bewertungsmatrix (Anlage 1 der Teilnahmebedingungen). Es werden nur die Teilnahmeanträge der Bewerber berücksichtigt, welche die in der Bekanntmachung und den Teilnahmebedingungen genannten Mindestanforderungen erfüllen. Folgende Kriterien sind vorgesehen:
1. Unternehmen (max. 20 Punkte insgesamt) mit folgenden Unterkriterien: a) Umsatz des Unternehmens (= max. 10 Punkte),
b) Unternehmensgröße hinsichtlich der Anzahl der Mitarbeiter/-innen (= max. 10 Punkte);
2. Referenzen (= max. 190 Punkte insgesamt) mit folgenden Unterkriterien: a) Beratungsleistungen in den Handlungsfeldern (max. 145 Punkte), b) Beratungsleistungen im Zusammenhang mit einem gesamtunternehmerischen Steuerungsansatz (max. 45 Punkte),
In die Bewertung fließen jeweils lediglich die Referenzen ein, welche die unter Punkt 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Anforderungen erfüllen;
3. Anzahl und Qualifikation der Projektleiter, Berater, Analysten und IT-Consultants sowie Qualifikation Partner (= max. 90 Punkte insgesamt).
Die weiteren Einzelheiten sind der Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb (Anlage 1 der Teilnahmebedingungen) zu entnehmen. Bei Punktgleichstand erhält der Bewerber den Vorzug, der bei dem Kriterium 2.1 "Referenzen Beratungsleistungen in den Handlungsfeldern" in der Summe die höchste Punktzahl erreichen konnte; sollte diesbezüglich ebenfalls Punktgleichstand bestehen, erhält der Bewerber den Vorzug, der in Bezug auf das Kriterium 2.2 "Referenzen Beratungsleistungen im Zusammenhang mit einem gesamtunternehmerischen Steuerungsansatz" in Summe die höchste Punktzahl erreichen konnte; sollte auch diesbezüglich Punktgleichstand bestehen, ist eine Auswahl durch Losentscheid möglich.
7) Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 20.02.2026, 23:59 Uhr.
8) Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Dies gilt insbesondere für im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Leistung stehende Aufträge (z.B. Beratungsleistungen über die angegebene Höchstmenge hinaus, Beratungsleistungen zu anderen Handlungsfeldern, Beratungsleistungen zum Datenschutz, zur IT-Infrastruktur, zur IT-Sicherheit, Anlagen-, Finanz- und Wirtschaftsprüfungsberatung) bis zu einem Auftragsvolumen von maximal 10 Mio. EUR netto. Soweit die Auftraggeberin von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, soll der Auftrag zu den Bedingungen des hier ausgeschriebenen Auftrages, soweit anwendbar, mit Ausnahme des Preises vergeben werden.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

5
8
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2 der Teilnahmebedingungen).
Hinweis: Im Falle einer Bewerber-/Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

- Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 3 der Teilnahmebedingungen). Hinweis: Im Falle einer Bewerber-/Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
10,00

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

- Eigenerklärung zum Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, aufgesplittet nach Geschäftsjahr (Anlage 4 der Teilnahmebedingungen). Hinweis: Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen.

Die Auftraggeberin betrachtet für die Durchführung des Auftrages lediglich solche Bewerber-/Bewerbergemeinschaft als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre einen Umsatz von mindestens 15 Mio. EUR nachweisen können. Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft wird der addierte Umsatz zugrunde gelegt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
145,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Detaillierte Darstellung von Referenzen, welche Erfahrungen in der Beratung von Krankenversicherungen (mit mehr als 500.000 Versicherten), Gesundheitsdienstleistern (mit einem Jahresumsatz von mehr als 1 Mrd. EUR), Dienstleistungsunternehmen (mit mehr als 3 Mio. Kunden) und/oder Unternehmen mit einem digitalen, plattformbasierten Geschäftsmodell (mit mehr als 1 Mio. Nutzern) in den Handlungsfeldern:
- Unternehmensstrategie/Geschäftsfelder
- Bedarfs- und qualitätsgerechte Gesundheitsangebote
- Kundenmanagement und Kundenloyalität
- Nachhaltige Finanzen und Steuerung
- Performante Daten & IT
- Prozessoptimierung
- Organisationsentwicklung/Transformation
nachweisen unter Angabe von
a) Auftraggeber einschließlich Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (Angabe des Ansprechpartners ist zunächst freiwillig),
b) Branche des Auftraggebers und Erfüllung der o.g. Anforderung,
c) Rolle bei Auftragsausführung (Leistungserbringung als Auftragnehmer/Unterauftragnehmer/Bietergemeinschaft),
d) detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstandes (insbesondere Auftragsziel und -inhalt, Beschreibung der tatsächlich erbrachten Tätigkeiten* bei der Auftragsausführung und konkrete Benennung der abgedeckten Handlungsfelder),
e) Angabe des Auftragsvolumens (Anzahl der tatsächlich erbrachten Beratertage* insgesamt und bezogen auf die eingesetzten Beratertypen [Partner, Projektleiter, Berater, Analysten und/oder IT-Consultants]),
f) Leistungszeitraum
unter Verwendung der Anlage 5-1 der Teilnahmebedingungen, welche gegebenenfalls zu vervielfältigen ist.

Das Beratungsende einer Referenz darf nicht vor Oktober 2022 liegen. Jede Referenz muss insgesamt mindestens 80 Beratertage umfassen. Sofern die Referenz noch nicht abgeschlossen ist, müssen bereits 80 Beratertage erbracht worden sein.

Die Auftraggeberin betrachtet für die Durchführung des Auftrages lediglich solche Bewerber/Bewerbergemeinschaften als geeignet, welche Erfahrungen in der Beratung in allen genannten Handlungsfeldern nachweisen. Diese Erfahrungen können durch mehrere in ihrer Größe relevanten Referenzen nachgewiesen werden. Es sind mindestens 3 Referenzen von unterschiedlichen Referenzauftraggebern nachzuweisen. Mindestens eine dieser Referenzen muss die Beratung einer deutschen Krankenversicherung zum Gegenstand haben.

* Sofern der Bewerber im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft oder als Unterauftragnehmer Tätigkeiten erbracht hat, sind nur diese zu beschreiben und die dabei angefallene Anzahl an erbrachten Beratertagen anzugeben. Gleiches gilt für das Drittunternehmen im Falle einer Eignungsleihe (siehe Punkt III.5 der Teilnahmebedingungen)

Hinweis: Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft können die Referenzen für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
45,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Detaillierte Darstellung von Referenzen (mindestens 1 Referenz), welche Erfahrungen in der Beratung von Krankenversicherungen (mit mehr als 500.000 Versicherten), Gesundheitsdienstleistern (mit einem Jahresumsatz von mehr als 1 Mrd. EUR) und/oder Dienstleistungsunternehmen (mit mehr als 3 Mio. Kunden) im Zusammenhang mit einem gesamtunternehmerischen Steuerungsansatz zu (wenigstens 3 der) folgenden Themen:
- Ausrichtung an strategischen Leitplanken
- Vertikalisierung von Initiativen von Strategien- bis Grundlagenebene
- Vernetzte Steuerung von aktiven Informationsobjekten
- Management von Strategie-, Projekt- und/oder Vorhaben Portfolio
- Betriebsmittelsteuerung inkl. Personalressourcen
nachweisen unter Angabe von
a) Auftraggeber einschließlich Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (Angabe des Ansprechpartners ist zunächst freiwillig),
b) Branche des Auftraggebers und Erfüllung der o.g. Anforderung,
c) Rolle bei Auftragsausführung (Leistungserbringung als Auftragnehmer/Unterauftragnehmer/Bietergemeinschaft),
d) detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstandes (insbesondere Auftragsziel und -inhalt, Beschreibung der tatsächlich erbrachten Tätigkeiten* bei der Auftragsausführung sowie konkrete Benennung der abgedeckten Themen),
e) Angabe des Auftragsvolumens (Anzahl der tatsächlich erbrachten Beratertage* insgesamt und bezogen auf die eingesetzten Beratertypen [Partner, Projektleiter, Berater, Analysten und/oder IT-Consultants]),
f) Leistungszeitraum
unter Verwendung der Anlage 5-2 der Teilnahmebedingungen, welche gegebenenfalls zu vervielfältigen ist.

Das Beratungsende einer Referenz darf nicht vor Oktober 2022 liegen. Jede Referenz muss insgesamt mindestens 50 Beratertage umfassen. Sofern die Referenz noch nicht abgeschlossen ist, müssen bereits 50 Beratertage erbracht worden sein.

Die Auftraggeberin betrachtet für die Durchführung des Auftrages lediglich solche Bewerber/Bewerbergemeinschaften als geeignet, welche Erfahrungen in der Beratung zu mindestens 3 der genannten Themen nachweisen. Diese Erfahrungen können durch eine oder durch mehrere in ihrer Größe relevante Referenzen nachgewiesen werden. Es ist mindestens 1 Referenz nachzuweisen.

* Sofern der Bewerber im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft oder als Unterauftragnehmer Tätigkeiten erbracht hat, sind nur diese zu beschreiben und die dabei angefallene Anzahl an erbrachten Beratertagen anzugeben. Gleiches gilt für das Drittunternehmen im Falle einer Eignungsleihe (siehe Punkt III.5 der Teilnahmebedingungen)

Hinweis: Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft können die Referenzen für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
10,00

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

- Angabe der Gesamtanzahl der festangestellten Mitarbeiter in Deutschland in den letzten 3 Jahren (2022-2024) aufgesplittet pro Jahr unter Verwendung der Anlage 6-1 der Teilnahmebedingungen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
90,00

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

- Angabe der Anzahl der Partner, Projektleiter, Berater, Analysten und IT-Consultants, welche die in Anlage 6-2 der Teilnahmebedingungen genannten Anforderungen erfüllen, unter Verwendung dieser Anlage. Beim Beratertyp "Partner" ist zusätzlich die Anzahl der Partner, welche ggfs. über vertiefte Kenntnisse in internationalen Gesundheitssystemen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Etwaige Ausführungsbedingungen sind den Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen und Anhängen zu entnehmen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung