Gegenstand der vorliegenden Öffentlichen Ausschreibung ist die Übernahme für die in der Anlage 1a bzw. 1b zum Vertrag "Bestandsliste Aufzüge Sachsen bzw. Thüringen" aufgeführten Aufzugsanlagen:
die Inspektion und Wartung
die Aufschaltung der Aufzugsanlagen auf eine 24 h Notrufzentrale
die Bereitstellung von Fachpersonal zur Personenbefreiung
die Durchführung der Personenbefreiung
weitere Leistungen, welche im Zusammenhang mit dem Wartungsvertrag stehen
Der Auftragnehmer hat die für Aufzugsanlagen relevanten Normen, DIN-Vorschriften, EN-Normen, Anerkannten Regeln der Technik, DGUV-Vorschriften, Herstellervorschriften, etc. in der jeweils aktuellen Fassung zu beachten.
Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass die allgemeinen Richtlinien des Arbeitsschutzes, die Unfallverhütungsvorschriften, die allgemein anerkannten Regeln der Technik und sonstigen gesetzlichen Vorgaben seines Gewerkes beachtet bzw. eingehalten werden.
Entsprechend der TRBS 1111 und TRBS 1115 Teil 1 (nur bei Aufzugsanlagen mit MSR Technik) hat der Auftragnehmer eine Gefährdungsbeurteilung der Leistungsorte durchzuführen, zu dokumentieren und dem Auftraggeber zu übergeben.