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Vertrag zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V "Digitale Darmkrebsfrüherken...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
20.10.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
DE256878834
Augustinerstraße 38
99084
Erfurt
Deutschland
DED21
Geschäftsbereich Unternehmenssicherheit, Vergabestelle. Frau Justitiarin Nadja Stingl
vergabestelle@plus.aok.de
+49 80010590-80064

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Die Vergabekammern des Bundes
t:022894990
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 228-9499-0

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

85140000-2
85145000-7
85100000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss eines Vertrages zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zur digitalen Darmkrebsfrüherkennung (d-IFOBT).

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss eines Vertrages zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zur digitalen Darmkrebsfrüherkennung (d-IFOBT). Die Auftraggeberin beabsichtigt mit diesem Vertrag, ihren Versicherten - ergänzend zur Darmkrebsfrüherkennung im Rahmen der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) - einen niederschwelligen und einfachen Zugangsweg zur Darmkrebsvorsorge mittels iFOBT im Sinne der oKFE-Richtlinie anzubieten. Das gegenständliche Leistungsangebot besteht aus mehreren Bestandteilen und umfasst die Bereitstellung eines Testkits/Stuhlentnahmetests (iFOB-Test), dessen Bestellung über ei-ne Landingpage erfolgt, sowie die Stuhluntersuchung gemäß II.D § 9 der oKFE-Richtlinie und die Übermittlung des Testergebnisses an den Versicherten.

Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Bewerbungsbedingungen als Anhang 1 zum Vertrag (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) beigefügt. Weitere Einzelheiten sind zudem dem als Anlage 1 beigefügten Vertrag zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zur digitalen Darmkrebsvorsorge (d-IFOBT) zu entnehmen.

Konkrete Angaben zum voraussichtlichen Auftragsvolumen sind der Auftraggeberin nicht möglich. Einzelheiten zu ersten Schätzungen sind der Leistungsbeschreibung unter Punkt 2 (Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) zu entnehmen. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urt.v. 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Soweit die angegebenen Mengen deutlich überschritten werden, beträgt die Höchstmenge, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (maximal 4 Jahre) abgerufen werden kann, insgesamt maximal 150.000 abgerufene iFOBT-Tests. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung in einer bestimmten Höhe besteht aber nicht. Die Auftraggeberin geht mit dieser Rahmenvereinbarung keinerlei Abnahmeverpflichtung ein.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
2

Es besteht die Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerung dieses Rahmenvertrages für jeweils 12 Monate.

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Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Dresden
Deutschland
DED21

Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen (DED) und Thüringen (DEG)

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Im Preisblatt (Anhang 2 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) sind der Preis für das "Testkit" und der Preis für die "Analyse" anzugeben. Bezüglich der weiteren Einzelheiten wird auf die Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen und Anhängen, in Bezug auf die konkrete Bewertung insbesondere auf Punkt A.IV.2.1 der Bewerbungsbedingungen, verwiesen.

Gewichtung
60,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität

Der Bieter hat ein Konzept zur Umsetzung der ausgeschriebenen Leistungen (gemäß Leistungsbeschreibung) einzureichen, in dem auf die in der Bewertungsmatrix (Anlage 11 der Bewerbungsbedingungen) genannten Qualitätskriterien einzugehen ist. Weitere Einzelheiten zu den Kriterien und den im Konzept erwarteten Ausführungen sind der Anlage 11 und den Bewerbungsbedingungen unter Punkt A.IV.2.2 zu entnehmen.

Gewichtung
40,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY5U0T

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...
§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht Abhelfen zu wollen, vergangen sind...
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammerentscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrenseinwirken;
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o.g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o.g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen.
2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 3 der Bewerbungsbedingungen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die unter Punkt 5.1.9 der Bekanntmachung in Bezug auf die Eignung zur Berufsausübung aufgeführten Nachweise sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Die unter Punkt 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich zu erbringen.
3) Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Dies gilt insbesondere für im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Leistung stehende Aufträge (z.B. weitere Testangebote insbesondere zur Früherkennung und Vorsorge oder einzelne Leistungen für solche Testangebote, zusätzliche Service- und Beratungsleistungen beispielsweise im Rahmen der Servicehotline medizinische Beratungsleistungen, Erweiterung des Berichtswesens) bis zu einem Auftragsvolumen von insgesamt 1,5 Mio. EUR netto. Soweit die Auftraggeberin von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, soll der Auftrag zu den Bedingungen der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung, soweit anwendbar, mit Ausnahme des Preises vergeben werden.
4) Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 28.11.2025.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

39
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Erfurt

Bieter sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB: Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen)

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Russlandsanktionen: Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 6 der Bewerbungsbedingungen)

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1 der Bewerbungsbedingungen)

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Darstellung des Umsatzes bezogen auf Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen), aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1 der Bewerbungsbedingungen)

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung Industriehaftpflichtversicherung oder vergleichbare Versicherung (Anlage 7-2 der Bewerbungsbedingungen)

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

detaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten drei Jahre unter Angabe

- des Auftraggebers einschließlich Ansprechpartner mit Telefonnummer (Angabe des Ansprechpartners mit Telefonnummer ist zunächst freiwillig, ist aber auf Nachfrage der Auftraggeberin mitzuteilen),
- der Beschreibung der durchgeführten Leistung,
- des Leistungszeitraums,
- der Anzahl der versendeten Stuhlentnahmetests (i-FOB-Test) sowie der Stuhluntersuchungen gemäß der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme innerhalb eines Jahres

unter Verwendung der Anlage 7-3 der Bewerbungsbedingungen, die ggfs. zu vervielfältigen ist.

Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche mindestens 1 Referenzprojekt innerhalb der letzten 3 Jahre vorweisen können, das mit dem verfahrensgegenständlichen Auftrag hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar ist. Hiervon hat mindestens 1 Referenzprojekt von einem Referenzauftraggeber aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung zu stammen.

In der Art als vergleichbar erachtet die Auftraggeberin lediglich solche Referenzprojekte, welche Erfahrungen in der Organisation und Umsetzung eines Angebotes zur Darmkrebsfrüherkennung mittels Stuhlentnahmetests (i-FOB-Test) und Untersuchung gemäß der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL), ggfs. unter Einbindung von externen Dienstleistern wie z.B. Laboren, nachweisen. Des Weiteren sind Erfahrungen in der Umsetzung eines digitalen Prozesses zur Anforderung von Tests nachzuweisen, welche auch durch ein anderes Referenzprojekt, welches ein vergleichbares Angebot zum Gegenstand hat, nachgewiesen werden können.

Das Referenzprojekt ist dann in seiner Größe vergleichbar, wenn es einen Umfang von wenigstens 2.000 versendeten Tests und wenigstens 2.000 Stuhluntersuchungen innerhalb eines Jahres aufweist. Dieser Umfang kann auch durch zwei Referenzprojekte nachgewiesen werden.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Qualitätsanforderungen hinsichtlich der verwendeten iFOBT-Tests und der Stuhluntersuchungen gemäß II. D § 9 der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) eingehalten werden. Bezüglich der weiteren Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung (Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) und den Vertrag (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Die Sicherstellung dieser Qualitätsanforderungen haben die Bieter für den Fall der Zuschlagserteilung mittels Eigenerklärung (Anlage 8 der Bewerbungsbedingungen) mit Angebotsabgabe zu bestätigen.

Die Abrechnung der Leistung erfolgt per Datenträgeraustausch (DTA) gemäß § 295 Abs. 1b SGB V. Bezüglich der weiteren Einzelheiten wird insbesondere auf Punkt 7 der Leistungsbeschreibung (Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) und § 6 des Vertrages (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Noch nicht bekannt

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung