Leistungen zur Markt- und Nutzerforschung
VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
DE256878834
Augustinerstraße 38
99084
Erfurt
Deutschland
DED21
Geschäftsbereich Personal und Services, Nicole Hühler
vergabestelle@plus.aok.de
+49 80010590-80071

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Die Vergabekammern des Bundes
t:022894990
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 228-9499-0

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79310000-0
79000000-4
79300000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Leistungen der Markt- und Nutzerforschung für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (nachfolgend: Auftraggeberin) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, deren Leistungsgegenstand in der Beratung, Konzeption, Durchführung und Auswertung von einzelnen (oder aufeinander aufbauenden) Studien mittels quantitativer und/oder qualitativen Methoden im Rahmen der Markt- und Nutzerforschung besteht. Dabei sind vorwiegend die Studientypen Trackingstudien, wiederholende Studien und ad hoc Studien inbegriffen. Im Kern bestehen dabei insbesondere folgende Themenschwerpunkte:
(1) strategische Marktforschung zur Wahrnehmung von Marke/Markenführung (z.B. Markentracking, Imageanalyse), Angeboten und Performance relevanter Unternehmenskennzahlen (im Wettbewerbsvergleich), (2) Marktforschung zur Kundenbetreuung/Kundenservice, Kundenerleben, Kundenreisen, Touchpoints (z.B. Servicezufriedenheit, Evaluation von Servicekontakten / -prozessen oder bestimmten Kundenanliegen/-themen, etc.) in klassischen Kanälen wie Filiale und Telefonie, wie auch digitalen Kanälen wie E-Mail, Chat und Online-Angebote), (3) Werbewirkungs-/ Kommunikationsforschung (z.B. Reichweitentrackings, Pretests, etc.), (4) strategischer User Research (Neu- und Weiterentwicklung digitaler und analoger Angebote, z.B. Studien zu Bedürfnissen, Schmerzpunkten und Lösungspassung mit (potenziellen) Nutzenden im Kontext (digitaler) Anwendungen; nicht ausschließlich Fokus auf UX/UI), (5) Forschung zur Organisation / Unternehmenskultur (Status Quo sowie Begleitung von Weiterentwicklung/Veränderungen; z.B. Mitarbeitendenbefragungen zu Führung, Arbeitgeberattraktivität, Arbeitsumgebung).

Der künftige Partner soll die Auftraggeberin im Rahmen der Konzeption, Durchführung und Auswertung der Studienvorhaben proaktiv und mit ganzheitlichem Blick auf die Auftraggeberin und deren Wettbewerbsumfeld beraten und dabei unterstützen, übergreifende Synergien und Vernetzung der Ergebnisse zu schaffen. Darüber hinaus gilt es bestehende Studien weiterzuentwickeln und
bedarfsorientiert neue Studien zu konzeptionieren und durchzuführen.

Das Leistungsspektrum umfasst dabei den gesamten Marktforschungsprozess, d. h. Analyse und Konkretisierung der Anforderungen/Forschungsfragen, Desk Research/Recherchen, Konzeption und Durchführung, Datenauswertung und -analyse, Ergebnisdarstellung/Reporting sowie zielgruppenorientierte
Präsentation mit eingängigen Ergebnisinterpretationen und Handlungsempfehlungen bzw. -ableitungen. Dabei können sowohl gesamte Studienvorhaben oder auch einzelne Arbeitsschritte/Teilleistungen bedarfsorientiert abgerufen
werden.

Die weiteren Einzelheiten zum Leistungsgegenstand sind der Leistungsbeschreibung, welcher den Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase als Anlage 1 beigefügt ist, zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.09.2025
31.12.2031
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Augustinerstraße 38
99084
Erfurt
Deutschland
DED21

Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität

Leistung

Gewichtung
70,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
15.000.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...
§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht Abhelfen zu wollen, vergangen sind...
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammerentscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrenseinwirken;
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

4
4
22

Größe der Unternehmen

4
3
1
0

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
0
Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
15.000.000,00
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

eye square GmbH
DE210454419
Mittleres Unternehmen
Schlesische Straße 29-30
10997
Berlin
Deutschland
DE300
eye@eye-square.com
0306981440
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Ja

Unterauftragnehmer

Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

03.07.2025
15.07.2025

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR

Angaben zum Angebot

1
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung