Open House-Verfahren "Sekundärprävention" - Angebot "Mental gesund"
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Berichtigungen

Änderung/en
16.07.2025 09:55 Uhr
Informationen wurden aktualisiert

Punkt 2.1 (Verfahren) und Punkt 5.1 (Los: LOT-0001):
Die Formulierung "Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht-exklusiver Rahmenvereinbarungen zur Erbringung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V für das AOK PLUS-Angebot "Ernährungsberatung." unter Punkt 2.1 und Punkt 5.1 der Bekanntmachung vom 01.07.2025 wird um folgenden Zusatz ergänzt: "Dabei handelt es sich um die individuelle Beratung von Patienten an Durchführungsorten in Sachsen und Thüringen."

Punkt 5.1.2 (Erfüllungsort):
Die Angaben zum Erfüllungsort unter Punkt 5.1.2 der Bekanntmachung vom 01.07.2025 werden wie folgt konkretisiert: "Grundsätzlich beliebiger Ort. Da die Leistung für Versicherte der AOK PLUS zur Verfügung gestellt wird und damit für diese erreichbar sein muss, sollte der Erfüllungsort in Sachsen oder Thüringen oder in Grenznähe zu diesen Bundesländern liegen."

Punkt 5.1.9 (Eignungskriterien)
Die Anforderungen an das einzusetzende Personal wurden angepasst und um verschiedene Varianten der nachzuweisenden Grund- und Zusatzqualifikationen wie folgt erweitert: Um die Angebotsinhalte fachlich umzusetzen und die Teilnehmenden adäquat zu begleiten, muss die eingesetzte Fachkraft folgende Anforderungen erfüllen. (1) Qualifikation: Es muss eine der im Folgenden aufgezählten Grundqualifikationen inklusive der jeweils geforderten Zusatzqualifikationen vorliegen: entweder (a) Personen mit staatlich anerkanntem Studienabschluss Bachelor "Soziale Arbeit", "Sozialarbeiter" oder "Sozialpädagoge" (B.A.) und Zusatzqualifikation in systemischer Beratung (nach DGSF- Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie; mind. zweijährige Ausbildung mit einer Mindestanzahl von 570 Unterrichtseinheiten), im Stress- und Ressourcenmanagement oder in einem Entspannungsverfahren (AT, PR, Yoga, Qigong etc.) mindestens 16 UE / 2 Tage sowie mit mindestens zweijähriger Praxiserfahrung nach Studienabschluss mit Menschen in der Zielgruppe; oder (b) Personen mit staatlich anerkanntem Studienabschluss "Sozialarbeiter" oder "Sozialpädagoge" (im Sinne eines Master- oder Diplomabschlusses)
und Zusatzqualifikation in systemischer Beratung (nach DGSF- Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie; mind. zweijährige Ausbildung mit einer Mindestanzahl von 570 Unterrichtseinheiten)
oder Zusatzqualifikation als Zertifizierter Heilpraktiker für Psychotherapie und psychologischer Berater (nach BDH- Bund Deutscher Heilpraktiker, VFP- Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V. oder VDH - Verband Deutscher Heilpraktiker, mind. zweijährige Ausbildung mit einer Mindestanzahl von 400 Unterrichtseinheiten) und Vorliegen einer Heilpraktikererlaubnis/Heilkundezulassung
und Zusatzqualifikation im Stress- und Ressourcenmanagement oder in einem Entspannungsverfahren (AT, PR, Yoga, Qigong etc.) mindestens 16 UE / 2 Tage sowie mindestens zweijähriger Praxiserfahrung nach Studienabschluss mit Menschen in der Zielgruppe; oder (c) Personen mit einem staatlich anerkannten Master in Erziehungswissenschaften mit Zusatzqualifikation in systemischer Beratung (nach DGSF- Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie; mind. zweijährige Ausbildung mit einer Mindestanzahl von 570 Unterrichtseinheiten) oder Zusatzqualifikation als Zertifizierter Heilpraktiker für Psychotherapie und psychologischer Berater (nach BDH- Bund Deutscher Heilpraktiker, VFP- Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V. oder VDH - Verband Deutscher Heilpraktiker, mind. zweijährige Ausbildung mit einer Mindestanzahl von 400 Unterrichtseinheiten) und Vorliegen einer Heilpraktikererlaubnis/Heilkundezulassung und Zusatzqualifikation im Stress- und Ressourcenmanagement oder in einem Entspannungsverfahren (AT, PR, Yoga, Qigong etc.) mindestens 16 UE / 2 Tage sowie mindestens zweijähriger Praxiserfahrung nach Studienabschluss mit Menschen in der Zielgruppe; oder (d) Personen mit staatlich anerkanntem Studienabschluss Bachelor of Science Psychology und Zusatzqualifikation in systemische Beratung (nach DGSF- Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie; mind. zweijährige Ausbildung mit einer Mindestanzahl von 570 Unterrichtseinheiten), im Stress- und Ressourcenmanagement
oder in einem Entspannungsverfahren (AT, PR, Yoga, Qigong etc.) mindestens 16 UE / 2 Tage sowie mit mindestens zweijähriger Praxiserfahrung nach Studienabschluss mit Menschen in der Zielgruppe; oder (e) Diplom Psychologen oder Personen mit einem staatlich anerkannten Master of Science Psychology und Zusatzqualifikation im Stress- und Ressourcenmanagement oder in einem Entspannungsverfahren (AT, PR, Yoga, Qigong etc.) mindestens 16 UE / 2 Tage) sowie mit mindestens zweijähriger Praxiserfahrung mit Menschen in der Zielgruppe; oder (f) Personen mit einem staatlich anerkannten Master of Science in klinischer Psychologie und Psychotherapie und Zusatzqualifikation im Stress- und Ressourcenmanagement oder in einem Entspannungsverfahren (AT, PR, Yoga, Qigong etc.) mindestens 16 UE / 2 Tage sowie mindestens einjähriger Praxiserfahrung mit Menschen in der Zielgruppe; oder (g) Approbierte Psychotherapeuten mit abgeschlossener psychotherapeutischer Aus- und Weiterbildung (Kassenzulassung nicht erforderlich) nach Richtlinienverfahren (Dies schließt die Approbation nach § 2 Absatz 1 des Psychotherapeutengesetzes in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung ein); oder (h) Psychiater und Fachärzte für Psychiatrie (auch im Ruhestand) mit Zusatzqualifikation im Stress- und Ressourcenmanagement oder in einem Entspannungsverfahren (AT, PR, Yoga, Qigong etc.) mindestens 16 UE / 2 Tage.

Die weiteren unter Punkt 5.1.9 der Bekanntmachung vom 01.07.2025 genannten Anforderungen hinsichtlich der Sprachkenntnisse und der räumlichen sowie materiell-technischen Anforderungen gelten weiterhin unverändert.

14.07.2025