Open House-Verfahren "Sekundärprävention" - Angebot "Gesunder Rücken"
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
15.09.2025 23:59 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
DE256878834
Augustinerstraße 38
99084
Erfurt
Deutschland
DED21
Geschäftsbereich Unternehmenssicherheit, Vergabestelle, Frau Justitiarin Nicole Hühler
vergabestelle@plus.aok.de
+49 80010590-80066

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Die Vergabekammern des Bundes
t:022894990
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 228-9499-0

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

85100000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht-exklusiver Rahmenvereinbarungen zur Erbringung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V für das AOK PLUS-Angebot "Gesunder Rücken" - im Rahmen eines sog. "Open-House-Modells". Dabei handelt es sich um die Durchführung von Kursangeboten für Patienten an Durchführungsorten in Sachsen und Thüringen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die AOK PLUS (nachfolgend Auftraggeberin genannt) stellt ihren Versicherten im Rahmen der Sekundärprävention folgende Angebote zur Verfügung: "Gesunder Rücken", "Bewegung und Ernährung", "Ernährungsberatung" und "Mental gesund". Für jedes dieser Angebote wird eine separate Bekanntmachung veröffentlicht.
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht-exklusiver Rahmenvereinbarungen zur Erbringung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V für das AOK PLUS-Angebot "Gesunder Rücken". Dabei handelt es sich um die Durchführung von Kursangeboten für Patienten an Durchführungsorten in Sachsen und Thüringen. Mit jedem interessierten Unternehmen, welches innerhalb der Teilnahmefrist einen Teilnahmeantrag einreicht und die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Rahmenvereinbarung unbekannt und insbesondere davon abhängig, inwieweit die Versicherten der Auftraggeberin Leistungen der Sekundärprävention in Anspruch nehmen. Mindestabnahmemengen können daher nicht garantiert werden. Interessierte Unternehmen (Bewerber) können die Teilnahmeunterlagen über den unter Punkt 5.1.11 dieser Bekanntmachung genannten Link zum Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) abrufen. Hierfür bedarf es einer Registrierung auf der Vergabeplattform (DTVP) und Freischaltung des Zugangs zum Projektraum durch die Auftraggeberin. Die Registrierung und die Freischaltung zum Projektraum ist kostenfrei. Die Teilnahmeunterlagen sind vollständig auszufüllen und über das Modul "Kommunikation" im Projektraum der Vergabeplattform einzureichen. Sofern keine Möglichkeit besteht, die Rahmenvereinbarung mit qualifizierter elektronischer Signatur zu unterzeichnen, ist diese eigenhändig unterschrieben postalisch in 2-facher Ausfertigung einzureichen. In diesem Fall ist die unterschriebene Rahmenvereinbarung vorab als Scan zusammen mit den weiteren Teilnahmeunterlagen über das Modul "Kommunikation" einzureichen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige Zugang der Teilnahmeunterlagen über die Vergabeplattform ausreichend. Bewerber können die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Teilnahmeunterlagen erstmals bis zum 15.9.2025 und anschließend bis zum 01.04.2026 einreichen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Teilnahmemöglichkeit zu verlängern; eine solche Verlängerung wird rechtzeitig vor Ablauf der letztmaligen Einreichungsmöglichkeit (derzeit: 01.04.2026) durch eine erneute Bekanntmachung mitgeteilt. Die Bewerber werden gebeten, sich diesbezüglich regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Fällt der Ablauf der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so endet die Einreichungsfrist zum Ablauf des folgenden Werktags. Leistungsbeginn ist - abhängig vom Zeitpunkt der Einreichung der Teilnahmeunterlagen - in der Regel 3 Monate nach Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist; der genaue Zeitpunkt des Leistungsbeginns ist den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen. Die Rahmenvereinbarung tritt in Kraft, sobald die Auftraggeberin nach Eingang der vollständigen und durch den Bewerber unterzeichneten Teilnahmeunterlagen die Rahmenvereinbarung unterzeichnet hat. Die Unterzeichnung erfolgt in der Regel spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Ablauf der jeweils maßgeblichen Einreichungsfrist. Abgeschlossene Rahmenvereinbarungen enden unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses spätestens zum Ablauf des 31.12.2029. Es wird darauf hingewiesen, dass eine vorzeitige Beendigung abgeschlossener Rahmenvereinbarungen insbesondere möglich ist, wenn festgestellt wird, dass der Bewerber während der Vertragslaufzeit die personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen gemäß des Rahmenkonzepts (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung) nicht (mehr) erfüllt. Bei Unklarheiten und Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte ausschließlich über das Modul "Kommunikation" an die Auftraggeberin. Die Auftraggeberin behält sich vor, Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung zu stellen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2026
31.12.2029
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Beliebiger Ort
---

Grundsätzlich beliebiger Ort. Da die Leistung für Versicherte der AOK PLUS zur Verfügung gestellt wird und damit für diese erreichbar sein muss, sollte der Erfüllungsort in Sachsen oder Thüringen oder in Grenznähe zu diesen Bundesländern liegen.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

999
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY5JF3

Einlegung von Rechtsbehelfen

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.... § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag
ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum
Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden Vorgaben ("Pflichtfelder"), wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren" und "Zuschlagskriterien" sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Bei den Angaben zur geplanten Höchstzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung sowie zur Bindefrist handelt es sich ebenfalls um Pflichtfelder. Die dazu gemachten Angaben sind allein der Nutzung dieses Formulars geschuldet und haben für das vorliegende Verfahren keine Bedeutung.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Begründung für die Auswahl des nicht elektronischen Übermittlungsweges

Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar

Die Teilnahmeunterlagen sind der Auftraggeberin über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals zu übersenden. Die Angabe "postalischer Versand" in der Bekanntmachung ist allein technischen Gründen geschuldet.

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Empfänger des Angebots / Teilnahmeantrags
Verwaltungsangaben

Bindefrist

999
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Bieter sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Auftraggeberin wird Bewerber, die als Vertragspartner in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen (insbesondere Erklärungen, Angaben und Nachweise) nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (Nachforderung). Die Unterlagen sind vom Bewerber nach Aufforderung durch die Auftraggeberin innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein neuer Teil-nahmeantrag kann zur nächstmöglichen Teilnahmefrist eingereicht werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Eigenerklärung zu den personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen: Zur Prüfung des Vorliegens der personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen ist die Eigenerklärung zu den personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen (Anlage 6 zur Rahmenvereinbarung) ausgefüllt einzureichen. (I.) Personelle Anforderungen: (1) Qualifikation: entweder (a) Personen mit akademischer Ausbildung im Bereich Sportwissenschaften (ins-besondere Diplomsportwissenschaftler/in, Diplomsportlehrer/in, Sport- und Gymnastiklehrer/in, Sportwissenschaftler/in mit Bachelor- oder Master-Abschluss) und Schwerpunkt/Ausrichtung Rehabilitation/Sporttherapie oder Zusatzqualifikation in der Medizinischen Trainingstherapie, Qualifikation Rückenschullehrer/in (entsprechend den Inhalten des Curriculums der Konföderation der deutschen Rückenschulen (KddR)) und Qualifikation in Entspannungstechniken (mindestens 16 UE / 2 Tage) oder (b) Personen mit Berufsausbildung (insbesondere Physiotherapeut/in, Krankengymnast/in oder Ergotherapeut/in; mit staatlicher Anerkennung) mit Qualifikation Rückenschullehrer/in (entsprechend den Inhalten des Curriculums der Konföderation der deutschen Rückenschulen (KddR)), Qualifikation in einer Entspannungstechnik (mindestens 16 UE / 2 Tage) und Qualifikation aus dem Bereich Orthopädie (z. B. MTT, KG-Gerät, WS-Techniken, PNF). Die Qualifikationen können bereits im Rahmen der jeweiligen Grundqualifikation erworben worden sein. In diesem Fall ist dies in der Anlage 6 entsprechend aufzuzeigen. (2) weitere Anforderungen: -Erste Hilfe-Ausbildung, nicht älter als zwei Jahre (diese muss bis spätestens zum Vertragsbeginn vorliegen), - mindestens einjährige Berufs- oder Praxiserfahrung nach Berufs- oder Studienabschluss in Gesprächsführung und Gruppenbetreuung im Handlungsfeld Bewegung oder in einer vergleichbaren Tätigkeit innerhalb der letzten fünf Jahre, - Grundkenntnisse im Umgang mit Web-Anwendungen; (3) Sprachkenntnisse: Die vom AOK PLUS-Partner eingesetzten Fachkräfte, sofern nicht Muttersprachler, müssen die deutsche Sprache mindestens in der Kompetenzstufe B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen inklusive fachspezifi-scher Begriffe beherrschen. (II). Räumliche Anforderungen: Die räumliche Ausstattung muss in angemessener Größe der Teilnehmeranzahl entsprechen und die Umsetzung des Konzeptes ermöglichen. Die Mindestvoraussetzungen sind: - Bewegungsraum mind. 35m², mit der Möglichkeit der theoretischen und praktischen Gruppenarbeit (Hocker, ggf. mit Spiegel- und Sprossenwand) und separatem Geräteraum (werden alle Leistungen in dem Raum durchgeführt, indem auch die Geräte stehen, ist ein Raumbedarf von mind. 50m² vorzuhalten), - Beratungsraum für Erst-, Zwischen- und Auswertungsgespräche mit Tisch und Stühlen, - Umkleideraum/Duschen/Toiletten in angemessener Größe und Anzahl, - Empfangs- und Wartebereich. Die Räume und Flächen sind in einem einwandfreien, hygienisch sauberen, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendem Zustand vorzuhalten. Eine ausrei-chende Belüftung und Beheizung der Räume ist zu gewährleisten. Weiterhin müssen die Räume barrierefrei zugängig sein. Werden Minderjährige betreut, wird empfohlen, dass der AOK PLUS-Partner etwaigen Begleitpersonen (Eltern, Erziehungsberechtigte etc.) das Warten in seinen Räumlichkeiten ermöglicht. Der Empfangs- und Wartebereich sollte entsprechend ausgelegt sein. (III). Materiell-technische Anforderungen: Für die Programmdurchführung bestehen die folgenden apparativen Mindestvoraussetzungen: - PC/ Laptop/ Tablet mit Zugang zum Internet; - Drucker und Scanner; - Seminar- und Präsentationstechnik (z. B. Beamer, Flipchart oder Tafel);
- Anschauungstafeln und/oder Modelle, v.a. zum Muskel-Skelett-System, Wirbelsäule; - Messgeräte: Blutdruckmessgeräte (normale und große Manschette), Personenwaage bis 200 kg in 100 g Schritten, Maßband; - Trainingsgeräte: Kleingeräte (z. B. Therabänder, Pezzibälle, Steppbretter, Gewichtsmanschetten, Hanteln, Hocker, Gymnastikstäbe, Bälle, Matten, Alltagsgegenstände), Balance-/Gleichgewichtsgeräte (z. B. Kreisel, instabile Flächen, Mi-nitrampolin u. ä.), 3 Krafttrainings- und Sequenzgeräte (Hebel- und/oder Seilzugapparate) für unterschiedliche Muskelgruppen; - weitere Geräte und Materialien: verschiedene Sitzmöglichkeiten (z. B. Sitzkeile, Sitzkissen), Massageutensilien (z. B. Igelbälle), Möglichkeit zum Abspielen von Musik, Liege

Die Geräte sind stets in einem gewarteten und technisch einwandfreien sowie hygienisch sauberen Zustand zu halten. Die Anzahl der Geräte/Ausrüstungsgegenstände muss der Gruppengröße entsprechen.

Auf Verlangen der Auftraggeberin sind entsprechende Nachweise zu den unter I. bis III. genannten Anforderungen (z. B. Zertifikate/Belege) einzureichen.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Zur Prüfung des Nichtvorliegens von zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB ist die Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (Anlage 7 zur Rahmenvereinbarung) ausgefüllt einzureichen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft und/oder des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. vom Unterauftragnehmer auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag unterschrieben einzureichen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung Haftpflichtversicherung: Unter Verwendung der Anlage 8 zur Rahmenvereinbarung haben Bewerber zu erklären, dass Sie (1) entweder bereits gegenwärtig über eine ausreichende (Betriebs-) Haftpflichtversicherung zur Abdeckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden verfügen und diese oder eine gleichwertige im Falle der Zuschlagserteilung während des gesamten Vertragsverhältnisses ununterbrochen aufrechterhalten werden oder (2) oder im Falle des Vertragsschlusses eine entsprechende (Betriebs-) Haftpflichtversicherung abschließen und diese oder eine gleichwertige während des gesamten Vertragsverhältnisses ununterbrochen aufrechterhalten werden. Auf Verlangen ist der Auftraggeberin ist das Bestehen der (Betriebs-) Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Eigenerklärung Russlandsanktionen: Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden umfangreiche Sanktionen gegen Russland normiert. Unter anderem besteht nach Art. 5k dieser Verordnung für öffentliche Auftraggeber bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte ein Zuschlags- und ein Vertragserfüllungsverbot. Danach dürfen keine öffentlichen Aufträge an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland aufweisen. Unter Verwendung der Anlage 9 zur Rahmenvereinbarung hat der Bewerber daher zu erklären, dass weder er noch ein am Auftrag beteiligtes Unternehmen einen Bezug zu Russland im Sinne der o.g. Vorschrift aufweist. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag unterschrieben einzureichen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung