Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Montage von Mobiliar, insbesondere elektromotorisch höhenverstellbare Schreibtische und Rollcontainer, für Beraterplätze in verschiedenen Filialen der AOK PLUS in Sachsen und Thüringen.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung war den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1-1 beigefügt. Die Beschreibung zum Mobiliar nebst beigefügten Abbildungen/Skizzen war der Anlage 1-2 nebst Anhängen A-C zu entnehmen. Die voraussichtlichen Lieferadressen und die voraussichtliche Lieferanzahl pro Filiale waren der Anlage 1-3 zu entnehmen.Hinsichtlich des voraussichtlichen Auftragsvolumens wurde auf die in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1-1) genannten Mengen verwiesen. Alle dort gemachten Angaben zum geschätzten Auftragsvolumen dienen ausschließlich der Kalkulation und stellen kein garantiertes Abnahmevolumen dar, so dass das prognostizierte Volumen auch über- bzw. unterschritten werden kann. Der Auftragnehmer hat dementsprechend keinen Anspruch auf Lieferung und Vergütung einer bestimmen Menge der hier ausgeschriebenen Produkte.Die Auftraggeberin ist berechtigt, aus diesem Rahmenvertrag ein Auftragsvolumen von maximal 300 elektromotorisch höhenverstellbaren Beraterplätzen plus Zubehör und 300 Rollcontainern abzurufen.
Die Auftraggeberin kann den Vertrag einmalig um 1 Jahr verlängern. Die Verlängerung ist dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem Vertragsende, d.h. bis zum 30.04.2026, in Schriftform mitzuteilen.
Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
Für das Zuschlagskriterium Preis war ausschließlich die im Angebotsblatt (Anlage 6-1 der Bewerbungsbedingungen) angebotene Summe der Gesamtpreise netto maßgeblich. Sofern Skonto angeboten wurde, floss dieses in die Bewertung ein.
Der Bieter mit dem besten Preis erhielt 70 Punkte. Von der Punktzahl der nachfolgenden Bieter wurde jeweils prozentual der Wert abgezogen, um welchen ihr Preis über dem des günstigsten Preises lag.
Die Wertung der Qualität erfolgte anhand des nachfolgend unter 3. genannten Mobiliars, die - sofern der Bieter hierzu aufgefordert wurde - zur Bemusterung zur Verfügung zu stellen war. Die Wertungskriterien und deren Gewichtung war der als (Anlage 6-2 der Bewerbungsbedingungen) beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen, auf welche ausdrücklich verwiesen wurde.