Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Lieferung von Recyclinglogo- und Recyclingkopierpapier, A4 weiß, für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1-1 beigefügt.
Los 1:
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von der Auftraggeberin oder dem Auftragnehmer mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2029.
Los 2:
Der Vertrag beginnt am 01.01.2026 und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, am 31.12.2029.
Der Vertrag kann ohne das Vorliegen von Gründen mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende, erstmals zum 31.12.2027, gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen (DED) und Thüringen (DEG)
Brutto-Angebotspreis pro Jahr
Recyclingpapier
§ 134 Informations- und Wartepflicht.(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...§ 135 Unwirksamkeit.(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber1. gegen § 134 verstoßen hat§ 160 Einleitung, Antrag.(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht Abhelfen zu wollen, vergangen sind...§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.(1) Die Vergabekammerentscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrenseinwirken;(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...
1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o.g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o.g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen.2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 3 der Bewerbungsbedingungen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die unter der Eignung zur Berufsausübung aufgeführten Nachweise sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Die unter den Eignungskriterien zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit aufgeführten Nachweise sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich zu erbringen.3) Die Auftraggeberin behält sich vor, vor Zuschlagserteilung von den in der engeren Wahl befindlichen Bietern einen Test des angebotenen Logo- und/oder Kopierpapiers durchzuführen. Die Bieter haben deshalb innerhalb von drei Arbeitstagen nach vorheriger schriftlicher Aufforderung durch die Auftraggeberin von dem Logo-/Kopierpapier jeweils 250 Blatt geriest für einen Testlauf kostenfrei zu liefern. Die genaue Lieferanschrift wird mit der Aufforderung zur Lieferung für den Testlauf bekanntgegeben. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Durchführung eines Tests. Die Bemusterung ist für die Auftraggeberin kostenlos und unverbindlich.4) Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 30.11.2025.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.
Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB: Eigenerklärung zumNichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen)
Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen)
Darstellung des in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erwirtschafteten Jahresumsatzes, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1 der Bewerbungsbedingungen)
Darstellung von mindestens zwei Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten drei Jahre unter Angabe:- des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners einschließlich Telefonnummer,- der inhaltlichen Beschreibung des Auftrages,- des Leistungszeitraumes und- des Rechnungswertes netto in EURunter Verwendung der Anlage 7-2 der Bewerbungsbedingungen
Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung