Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Abholung, Sortierung und Zustellung des gesamten internen Postgutes zwischen den Objekten der Auftraggeberin sowie zwischen den Objekten der Auftraggeberin und Zielen außerhalb der Organisation der Auftraggeberin. Der Auftrag umfasst auch die Abholung und Sortierung von Briefsendungen aus den dezentralen Standorten der Auftraggeberin sowie deren Einlieferung an den zentralen Standorten der Auftraggeberin für die Weiterleitung an die Zustelldienste der Auftraggeberin.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1 einschließlich Anhänge 1 - 4 beigefügt.
Darüber hinaus hat die Auftraggeberin die einseitige Option, den Auftragnehmer mit Sonderdienstleistungen (Anhang 5 zu Anlage 1) zu beauftragen. Dabei können ebenso beauftragt werden die Übergabe der Briefsendungen für die Zustellung durch die Deutsche Post AG an das jeweilige Briefzentrum sowie die Abholung der Eingangspost aus den Briefzentren der Deutschen Post AG und deren Zustellung an den Standorten der Auftraggeberin. Weiterhin können Sondersortierdienstleistungen (z. B. Leerung eines Briefkastens an dezentralen Standorten sowie Sortierung des Inhaltes innerhalb dieses dezentralen Standortes) und bundesweite Sonderfahrten, soweit diese nicht bereits in der Anlage 1 einschließlich Anhänge 1 - 4 beschrieben sind, Gegenstand der Sonderdienstleistungen sein.
Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen (DED) undThüringen (DEG)
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...
1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o.g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o.g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen. 2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 3 der Bewerbungsbedingungen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die unter Punkt 5.1.9 dieser Bekanntmachung in Bezug auf die Eignung zur Berufsausübung aufgeführten Nachweise sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Gleiches gilt für die unter Punkt 5.1.9 dieser Bekanntmachung im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit geforderten Darstellung des Gesamtumsatzes. Die weiteren unter Punkt 5.1.9 dieser Bekanntmachung in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit genannten Eignungsnachweise sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich zu erbringen. 3. Fragen bzw. Auskunftsersuchen sind rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten, möglichst bis zum 15.09.2025.4. Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Dies gilt insbesondere für im Zusammenhang mit der aus-geschriebenen Leistung stehende Aufträge (z. B. weitere Transport-, Sortier- oder Sonderdienstleistungen) bis zu einem Auftragsvolumen von insgesamt maximal 5 Mio. EUR netto. Soweit die Auftraggeberin von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, soll der Auftrag zu den Bedingungen der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung, soweit anwendbar, mit Ausnahme des Preises vergeben werden.5. Die Höchstmenge der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung (maximales Auftragsvolumen) beträgt für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung 16 Mio. EUR netto. 6. Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 31.12.2025, 23:59 Uhr.
Bieter sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.Auftragsbedingungen:
Die Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.
Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB: Eigenerklärung zumNichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen)
Russlandsanktionen: Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen)
Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten dreiabgeschlossenen Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1 der Bewerbungsbedingungen)
Detaillierte Darstellung eines Referenzprojekts von vergleichbarer Art und Größe der letzten 3 Jahre unter Angabe- des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners einschließlich Telefonnummer,- inhaltliche Beschreibung des Auftrages,- des Leistungszeitraumes und- des Rechnungswertesunter Verwendung der Anlage 7-2, welche gegebenenfalls zu vervielfältigen ist. Die Aufraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens ein Referenzprojekt von vergleichbarer Art und vergleichbarem Umfang nachweisen können. Das Referenzprojekt ist dann in seiner Art vergleichbar, wenn es Erfahrungen mit dem Transport und der Sortierung von Dokumenten im Tag- und Nachtbetrieb nachweist.Das Referenzprojekt ist dann in seinem Umfang vergleichbar, wenn dies innerhalb eines Jahres mindestens einen Rechnungswert in Höhe von 1,0 Mio. EUR brutto aufweist.
Eigenerklärung des Bieters, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenversicherung mit einer Mindestdeckung je Schadensereignis von 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 2 Mio. EUR für Vermögensschäden, ein-schließlich einer Versicherung gegen die Folgen eines Datenschutzverstoßes und 250.000 EUR für Abhandenkommen von Schlüsseln für die gesamte Vertragslaufzeit abgeschlossen, unterhalten und dies der Auftraggeberin bis spätestens 4 Wochen vor Vertragsbeginn nachgewiesen wird (Anlage 7-3).
Darstellung der Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, aufgesplittet pro Geschäftsjahr, gegliedert nach einzelnen Berufsgruppen und festangestellten sowie Aushilfskräften unter Verwendung der Anlage 7-4
Darstellung eines Organigramms bzw. Darstellung der Organisationsstruktur des Bieters mit den Zuständigkeiten und Kompetenzen bezogen auf die-Einbindung der zuständigen Niederlassung in das Gesamtunternehmen-Einbindung des Ansprechpartners in die Zuständige Niederlassung
Detaillierte Beschreibung der technischen Ausrüstung
Nachweis der Anwendung eines Qualitätsmanagementsystems: Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche einen Nachweis über eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2015 - oder vergleichbar - vorlegen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied einzureichen.
Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Etwaige Ausführungsbedingungen sind den Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen zu entnehmen.