Rahmenvertrag Headsets
VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR
DE258107915
c/o AOK Bayern Friedrich-Puchta-Straße 27
95444
Bayreuth
Deutschland
DE242
AOK PLUS, Geschäftsbereich Unternehmenssicherheit, Zentrale Vergabestelle
vergabestelle@plus.aok.de
0800 10590-77691

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Landesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Die Vergabekammern des Bundes
keine Angabe
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 228-9499-0
+49 228-9499-163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

32342000-2
32342100-3
32342300-5
32342200-4
48219300-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens war der Abschluss eines Rahmenvertrags für die kubus IT sowie für deren Gesellschafter AOK Bayern und AOK PLUS über die Lieferung von Headsets und die Bereitstellung einer zugehörigen Verwaltungslösung inkl. Support.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens war der Abschluss eines Rahmenvertrags für die kubus IT sowie für deren Gesellschafter AOK Bayern und AOK PLUS über die Lieferung von Headsets und die Bereitstellung einer zugehörigen Verwaltungslösung inkl. Support.

Der Firmensitz sowohl des Bieters als auch des Betreibers der Headset-Verwaltungslösung (jeweils inklusive der Muttergesellschaft) musste im Inland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem diesem nach § 35 Absatz 7 des SGB I gleichgestellten Staat, oder, sofern ein Angemessenheitsbeschluss gemäß Artikel 45 der Verordnung (EU) 679/2016 vorliegt, in einem Drittstaat oder in einer internationalen Organisation sein.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
2

zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
c/o AOK Bayern Friedrich-Puchta-Straße 27
95444
Bayreuth
Deutschland
DE242

Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Bayern, Sachsen und Thüringen, Geschäftsstellen der AOK PLUS und AOK Bayern.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität

Qualität

Gewichtung
60,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Die kubus IT eGbR als Auftraggeber ist IT-Dienstleister der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen sowie der AOK Bayern - Die Gesundheitskasse und erbringt IT-Dienstleistungen im Rahmen des Gesellschaftervertrags. Sie betreibt die IT-Infrastruktur für die genannten AOKen und schließt IT-bezogenen Verträge.
Der Zuschlag wurde auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Es kam die Bestpreis-Quotienten-Methode zum Einsatz. Dabei floss die Leistung mit dem Faktor 60 und der Preis mit dem Faktor 40 in die Bewertung ein. Es wurden maximal zwei Stellen hinter dem Komma angegeben, aufgerundet wird ab "0,005".
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, hat er unverzüglich die Auftraggeberin vor Angebotsabgabe darauf hinzuweisen. Die Zuschlagsbedingungen waren den Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen und Anhängen zu entnehmen.
Die Obergrenze für den Rahmenvertrag betrug 1.000.000,- EUR. Ein Recht auf Ausschöpfen des Betrages bestand nicht.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
0,01
EUR
0,01
EUR
0,01
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...
§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht Abhelfen zu wollen, vergangen sind...
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammerentscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrenseinwirken;
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o.g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o.g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen.
2) Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Es kommt die Bestpreisquotientenmethode xxxx???? zum Einsatz.
3) Die Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

8

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

Überprüfung der Angebote

Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

0,01
EUR
0,01
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Headset
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

Computacenter AG & Co. oHG
DE186262134
Großunternehmen
Lina-Ammon-Straße 30
90471
Nürnberg
Deutschland
DE254
022735970
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

12.08.2025
12.08.2025

Angaben zum Wert des Auftrags

0,01
EUR

Angaben zum Angebot

1
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung