Angaben zu den Qualifikationen und Erfahrungen des vorgesehenen Personals: Die Qualifikationen des eingesetzten Fachkräfte müssen den Anforderungen an die Qualifikation von Anbietenden in Kapitel 6 des Leitfadens "Prävention - Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V zur Umsetzung der §§ 20, 20a und 20b SGB V" des GKV-Spitzenverbandes in der jeweils aktuellen Fassung für das jeweilige Präventionsprinzip entsprechen. Folgende Anforderungen sind durch die Fachkräfte, welche im Auftragsfall für die Durchführung der Analysen/Screenings vorgesehen sind, abzudecken:
I. Im Präventionsprinzip "Bewegungsförderliches Arbeiten und körperlich aktive Beschäftigte": Entweder (1) ZPP-Zertifizierung des Kursleiters oder (2) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss in mindestens einem der folgenden Bereiche:
- Sportwissenschaften/Sportpädagogik/Sporttherapie
- Krankengymnastik/Physiotherapie
- Sport- und Gymnastiklehrer
- Medizin (Arzt:Ärtzin) oder (3) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss mit folgenden Kompetenzen (alle müssen erfüllt sein): (a) Fachwissenschaftliche Kompetenz:
- Trainings- und Bewegungswissenschaften (Umfang: 150 h oder
5 ECTS-Punkte)
- Medizin (Umfang: 150 h oder 5 ECTS-Punkte)
- Pädagogik, Psychologie (Umfang: 150 h oder 5 ECTS-Punkte);
(b) Fachpraktische Kompetenz:
- Theorie und Praxis der Sportarten und Bewegungsfelder (Umfang:
150 h oder 5 ECTS-Punkte);
(c) Fachübergreifende Kompetenz:
- Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention (Umfang:
30 h oder 1 ECTS-Punkt)
- weitere 120 h oder 4 ECTS-Punkte (frei wählbar aus den o.g.
Inhalten);
(d) nur bei Bewegungsangeboten zur Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken (z. B. Muskel-Skelett-System, metabolischer Bereich, psychischer Bereich) zusätzlich:
- Pathologie, Pathophysiologie (Umfang: 120 h oder 4 ECTSPunkte)
II. Im Präventionsprinzip "Gesundheitsgerechte Ernährung im Arbeitsalltag": Entweder (1) ZPP-Zertifizierung des Kursleiters oder
(2) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss in mindestens einem der folgenden Bereiche:
- Diätassistent:in
- Ökotroholog:in (ernährungswissenschaftliche Ausrichtung)
- Ernährungswissenschaftler:in
- Ernährungs- und Hygienetechnik (Schwerpunkt: Ernährungstechnik)
- Ernährung und Versorgungsmanagement (Schwerpunkt: Ernährung)
- Arzt:Ärztin mit Fortbildungsnachweise gemäß dem Curriculum Ernährungsmedizin der Bundesärztekammer und der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin oder (3) staatlich anerkannter Berufs- und Studienabschlüsse mit folgenden Kompetenzen (alle müssen erfüllt sein):
(a) Fachwissenschaftliche Kompetenz:
- Ernährung (Umfang: 360 h oder 12 ECTS-Punkte)
- Medizin, Ernährungsmedizin (Umfang: 360 h oder 12 ECTSPunkte)
- Pädagogik, Psychologie (Umfang: 450 h oder 15 ECTSPunkte);
(b) Fachpraktische Kompetenz:
- Theorie und Praxis der Lebensmittel- und Warenkunde (Umfang:
450 h oder 15 ECTS-Punkte);
(c) Fachübergreifende Kompetenz:
- Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention (Umfang:
30 h oder 1 ECTS-Punkt)
- weitere 150 h oder 5 ECTS-Punkte (frei wählbar aus den o.g.
Inhalten)
III. Im Präventionsprinzip "Stressbewältigung und Ressourcenstärkung": Entweder (1) ZPP-Zertifizierung des Kursleiters oder (2) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss in mindestens einem der folgenden Bereiche:
- Psychologie
- Pädagogik
- Sozialpädagogik/Sozialarbeit
- Sozialwissenschaften
- Gesundheitswissenschaften
- Medizin (Arzt:Ärtzin) oder (3) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss mit folgenden Kompetenzen (alle müssen erfüllt sein):
(a) Fachwissenschaftliche Kompetenz:
- Psychologische Grundlagen (Umfang: 180 h oder 6 ECTSPunkte)
- Psychologie des Gesundheitsverhaltens (Umfang: 180 h oder 6
ECTS-Punkte)
- Theorien zu Stress und Stressbewältigung (Umfang: 180 h oder
6 ECTS-Punkte)
- Medizin (Umfang: 90 h oder 3 ECTS-Punkte)
- Evaluation, Qualitätssicherung, Forschungsmethoden, Statistik
(Umfang: 90 h oder 3 ECTS-Punkte);
(b) Fachpraktische Kompetenz:
- Beratung, Training, Schulung, Selbsterfahrung und Einweisung
in das Stressbewältigungs- und Ressourcenförderungsprogramm
(Umfang: 90 h oder 3 ECTS-Punkte);
(c) Fachübergreifende Kompetenz:
- Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention (Umfang:
30 h oder 1 ECTS-Punkt)
- weitere 60 h oder 2 ECTS-Punkte (frei wählbar aus den o.g. Inhalten)
IV. Im Präventionsprinzip "Verhaltensbezogene Suchtprävention im Betrieb": Entweder (1) ZPP-Zertifizierung des Kursleiters oder
(2) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss in mindestens einem der folgenden Bereiche:
- Psycholog:in
- Pädagog:in
- Sozialpädagog:in/Sozialarbeiter:in
- Sozialwissenschaftler:in
- Gesundheitswissenschaftler:in
- Arzt:Ärtzin oder (3) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss mit folgenden Kompetenzen (alle müssen erfüllt sein):
(a) Fachwissenschaftliche Kompetenz:
- Pädagogik, Soziale Arbeit (Umfang: 180 h oder 6 ECTS-Punkte)
Psychologische Grundlagen (Umfang: 90 h oder 3 ECTSPunkte)
- Psychologie des Gesundheitsverhaltens (Umfang: 90 h oder 3
ECTS-Punkte)
- Grundlagen Sucht, Suchtmittel, Suchtprävention (Umfang: 90 h
oder 3 ECTS-Punkte)
- Evaluation, Qualitätssicherung, Forschungsmethoden, Statistik
(Umfang: 90 h oder 3 ECTS-Punkte);
(b) Fachpraktische Kompetenz:
- Beratung, Training, Schulung, Selbsterfahrung und Einweisung
in das Nichtraucherprogramm/Programm zur Reduktion des Alkoholkonsumes (Umfang: 180 h oder 6 ECTS-Punkte);
(c) Fachübergreifende Kompetenz:
- Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention (Umfang:
30 h oder 1 ECTS-Punkt)
- weitere 150 h oder 5 ECTS-Punkte (frei wählbar aus den o.g.
Inhalten)
Die vorgenannten Qualifikationen und Erfahrungen sind unter Verwendung der Eigenerklärung zur Anbieterqualifikation (Anlage 6 zum Teilnahmeantrag) nachzuweisen.