Verfahrensangaben

Open-House-Verfahren "Gesundheitstage/Screenings"

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
31.12.2029 23:59 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
DE256878834
Augustinerstraße 38
99084
Erfurt
Deutschland
DED21
Geschäftsbereich Unternehmenssicherheit, Zentrale Vergabestelle
vergabestelle@plus.aok.de
+49 80010590-80071

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Die Vergabekammern des Bundes
t:022894990
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 228-9499-0

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

85100000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gesundheitstage/Screenings

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Kooperationsvereinbarungen zur bedarfsorientierten Umsetzung von spezifischen Screenings im Rahmen von Gesundheitstagen bei Firmenkunden der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS unterstützt gesundheitsförderliche Aktivitäten in Unternehmen mit verhaltens- und verhältnispräventiven Interventionen. Damit soll das individuelle Verhalten der Mitarbeitenden als auch die Arbeitsbedingungen und das betriebliche Umfeld gezielt verbessert und langfristig die Gesundheit aller Beschäftigten gefördert
werden. Mithilfe spezifischer Analysen/Screenings soll die Belegschaft eines Unternehmens für die verschiedenen Gesundheitsthemen sensibilisiert und informiert werden. Im Rahmen eines Gesundheitstages in Unternehmen sollen diese spezifischen Analysen/Screenings einfach, niederschwellig und bedarfsorientiert angeboten und darüber hinaus der Stellenwert der Beschäftigtengesundheit in den Fokus gebracht werden. Der Kooperationspartner setzt die Analysen/Screenings bedarfsorientiert um und berät zur gesundheitsförderlichen Lebensweise nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 des Teilnahmeantrages). Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen eines sog. Open-House-Verfahrens, d. h. mit jedem interessierten Unternehmen, welches die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird unter Vorgabe einheitlicher Konditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Vereinbarung unbekannt und insbesondere vom Bedarf der Firmenkunden sowie der Auswahl unter den im Rahmen dieses Verfahrens vertraglich gebundenen Kooperationspartnern, welche ausschließlich der Firmenkunde trifft, abhängig. Auf einen Kooperationspartner entfallen im Schnitt ca. 10 Aufträge pro Jahr. Bei diesen Mengenangaben handelt es sich um Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Die Angaben der Mengen dienen lediglich der Orientierung und stellen kein verbindliches Abnahmevolumen dar. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Kooperationsvereinbarung in einer bestimmten Höhe besteht nicht. Der Abruf aus der Kooperationsvereinbarung erfolgt im Bedarfsfall mittels Einzelbeauftragung. Interessierte Unternehmen (Bewerber) können die Teilnahmeunterlagen über den unter Punkt 5.1.11 dieser Bekanntmachung genannten Link zum Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) abrufen. Hierfür bedarf es einer Registrierung auf der Vergabeplattform (DTVP) und Freischaltung des Zugangs zum Projektraum durch die Auftraggeberin. Die Registrierung und die Freischaltung zum Projektraum ist kostenfrei. Die Teilnahmeunterlagen sind vollständig auszufüllen und über das Modul "Kommunikation" im Projektraum der Vergabeplattform einzureichen. Sofern keine Möglichkeit besteht, die Kooperationsvereinbarung mit qualifizierter elektronischer Signatur zu unterzeichnen, ist diese eigenhändig unterschrieben postalisch in 2-facher Ausfertigung einzureichen. In diesem Fall ist die unterschriebene Kooperationsvereinbarung vorab als Scan zusammen mit den weiteren Teilnahmeunterlagen über das Modul "Kommunikation" einzureichen. Die Teilnahmeunterlagen können erstmals bis zum 01.12.2025 (Teilnahmefrist) vollständig ausgefüllt über das Modul "Kommunikation" im Projektraum der Vergabeplattform (DTVP) eingereicht werden. Die Kooperationsvereinbarung beginnt bei Einreichung der vollständigen Teilnahmeunterlagen bis zum 01.12.2025 am 15.01.2026. Bei späterer Einreichung der vollständigen Teilnahmeunterlagen beginnt die Kooperationsvereinbarung am Monatsersten des nächsten Kalenderquartals, der auf die Einreichung bzw. Vervollständigung der Teilnahmeunterlagen folgt, sofern die Unterlagen bis zum 15. der aktuellen Quartalsmitte (jeweils immer der 15.2.; 15.5.; 15.8.; 15.11.) vollständig eingereicht wurden. Es kommt auf den Zugang bei der AOK PLUS an. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige Zugang der
Teilnahmeunterlagen über die Vergabeplattform ausreichend. Fällt der 15. eines Monats auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei späterem Eingang (nach dem 01.12.2025 bzw. nach dem 15. einer Quartalsmitte) werden die eingereichten Teilnahmeunterlagen zur Mitte des darauffolgenden Quartals berücksichtigt. Die Vereinbarung endet unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses am 31.12.2029. Bei Unklarheiten und Fragen zur Kooperationsvereinbarung wenden Sie sich bitte ausschließlich über das Modul "Kommunikation" der Vergabeplattform an die AOK PLUS. Die AOK PLUS behält sich vor, solche Fragen und die Antworten hierauf in anonymisierter Form allen anderen interessierten Unternehmen zur Verfügung zu stellen, sofern diese im Rahmen des Verfahrens von Allgemeininteresse sind. Die AOK PLUS behält sich vor, das Open-House-Verfahren ganz oder teilweise insbesondere im Falle des Abschlusses von exklusiven Kooperationsvereinbarungen in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB vorzeitig zu beenden. In diesem Fall enden die bereits geschlossenen Verträge nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
15.01.2026
31.12.2029
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Freistaaten Sachsen oder Thüringen

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

999
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY52P5

Einlegung von Rechtsbehelfen

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.... § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum
Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden Vorgaben ("Pflichtfelder"), wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren" und "Zuschlagskriterien" sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Bei den Angaben zur geplanten Höchstzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung sowie zur Bindefrist handelt es sich ebenfalls um Pflichtfelder. Die dazu gemachten Angaben sind allein der Nutzung dieses Formulars geschuldet und haben für das vorliegende Verfahren keine Bedeutung.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Begründung für die Auswahl des nicht elektronischen Übermittlungsweges

Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar

Die Teilnahmeanträge sind der Auftraggeberin über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals zu übersenden. Die Angabe "postalischer Versand" in der Auftragsbekanntmachung ist insoweit allein technischen Gründen geschuldet. Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren, dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit zu mehreren Zeitpunkten erfolgen kann, können Teilnahmeunterlagen nicht über das Bietertool eingereicht werden, da diese aus technischen Gründen erst nach Vertragsende (=Ende der Angebotsfrist) von der AOK PLUS geöffnet werden können. Etwaige Hinweise im Vergabeportal, wonach auf Grund der rechtlichen Anforderungen auf die Einreichung über das Bietertool verwiesen wird, haben für das vorliegende Open-House-Verfahren keine Bedeutung.

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Empfänger des Angebots / Teilnahmeantrags
Verwaltungsangaben

Bindefrist

999
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die AOK PLUS behält sich vor, die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen (insbesondere Erklärungen, Angaben und Nachweise) nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (Nachforderung). Die Unterlagen sind vom Bewerber nach Aufforderung durch die AOK PLUS innerhalb einer nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, kann der Teilnahmeantrag ausgeschlossen oder erst zur nächsten Einreichungsfrist berücksichtigt werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Zur Prüfung des Nichtvorliegens von zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB ist die Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (Anlage 5 zum Teilnahmeantrag) ausgefüllt einzureichen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft und/oder des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Erklärung von jedem Mitglied der
Bewerbergemeinschaft bzw. vom Unterauftragnehmer auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag unterschrieben einzureichen.

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Angaben zu den Qualifikationen und Erfahrungen des vorgesehenen Personals: Die Qualifikationen des eingesetzten Fachkräfte müssen den Anforderungen an die Qualifikation von Anbietenden in Kapitel 6 des Leitfadens "Prävention - Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V zur Umsetzung der §§ 20, 20a und 20b SGB V" des GKV-Spitzenverbandes in der jeweils aktuellen Fassung für das jeweilige Präventionsprinzip entsprechen. Folgende Anforderungen sind durch die Fachkräfte, welche im Auftragsfall für die Durchführung der Analysen/Screenings vorgesehen sind, abzudecken:

I. Im Präventionsprinzip "Bewegungsförderliches Arbeiten und körperlich aktive Beschäftigte": Entweder (1) ZPP-Zertifizierung des Kursleiters oder (2) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss in mindestens einem der folgenden Bereiche:
- Sportwissenschaften/Sportpädagogik/Sporttherapie
- Krankengymnastik/Physiotherapie
- Sport- und Gymnastiklehrer
- Medizin (Arzt:Ärtzin) oder (3) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss mit folgenden Kompetenzen (alle müssen erfüllt sein): (a) Fachwissenschaftliche Kompetenz:
- Trainings- und Bewegungswissenschaften (Umfang: 150 h oder
5 ECTS-Punkte)
- Medizin (Umfang: 150 h oder 5 ECTS-Punkte)
- Pädagogik, Psychologie (Umfang: 150 h oder 5 ECTS-Punkte);
(b) Fachpraktische Kompetenz:
- Theorie und Praxis der Sportarten und Bewegungsfelder (Umfang:
150 h oder 5 ECTS-Punkte);
(c) Fachübergreifende Kompetenz:
- Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention (Umfang:
30 h oder 1 ECTS-Punkt)
- weitere 120 h oder 4 ECTS-Punkte (frei wählbar aus den o.g.
Inhalten);
(d) nur bei Bewegungsangeboten zur Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken (z. B. Muskel-Skelett-System, metabolischer Bereich, psychischer Bereich) zusätzlich:
- Pathologie, Pathophysiologie (Umfang: 120 h oder 4 ECTSPunkte)

II. Im Präventionsprinzip "Gesundheitsgerechte Ernährung im Arbeitsalltag": Entweder (1) ZPP-Zertifizierung des Kursleiters oder
(2) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss in mindestens einem der folgenden Bereiche:
- Diätassistent:in
- Ökotroholog:in (ernährungswissenschaftliche Ausrichtung)
- Ernährungswissenschaftler:in
- Ernährungs- und Hygienetechnik (Schwerpunkt: Ernährungstechnik)
- Ernährung und Versorgungsmanagement (Schwerpunkt: Ernährung)
- Arzt:Ärztin mit Fortbildungsnachweise gemäß dem Curriculum Ernährungsmedizin der Bundesärztekammer und der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin oder (3) staatlich anerkannter Berufs- und Studienabschlüsse mit folgenden Kompetenzen (alle müssen erfüllt sein):
(a) Fachwissenschaftliche Kompetenz:
- Ernährung (Umfang: 360 h oder 12 ECTS-Punkte)
- Medizin, Ernährungsmedizin (Umfang: 360 h oder 12 ECTSPunkte)
- Pädagogik, Psychologie (Umfang: 450 h oder 15 ECTSPunkte);
(b) Fachpraktische Kompetenz:
- Theorie und Praxis der Lebensmittel- und Warenkunde (Umfang:
450 h oder 15 ECTS-Punkte);
(c) Fachübergreifende Kompetenz:
- Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention (Umfang:
30 h oder 1 ECTS-Punkt)
- weitere 150 h oder 5 ECTS-Punkte (frei wählbar aus den o.g.
Inhalten)

III. Im Präventionsprinzip "Stressbewältigung und Ressourcenstärkung": Entweder (1) ZPP-Zertifizierung des Kursleiters oder (2) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss in mindestens einem der folgenden Bereiche:
- Psychologie
- Pädagogik
- Sozialpädagogik/Sozialarbeit
- Sozialwissenschaften
- Gesundheitswissenschaften
- Medizin (Arzt:Ärtzin) oder (3) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss mit folgenden Kompetenzen (alle müssen erfüllt sein):
(a) Fachwissenschaftliche Kompetenz:
- Psychologische Grundlagen (Umfang: 180 h oder 6 ECTSPunkte)
- Psychologie des Gesundheitsverhaltens (Umfang: 180 h oder 6
ECTS-Punkte)
- Theorien zu Stress und Stressbewältigung (Umfang: 180 h oder
6 ECTS-Punkte)
- Medizin (Umfang: 90 h oder 3 ECTS-Punkte)
- Evaluation, Qualitätssicherung, Forschungsmethoden, Statistik
(Umfang: 90 h oder 3 ECTS-Punkte);
(b) Fachpraktische Kompetenz:
- Beratung, Training, Schulung, Selbsterfahrung und Einweisung
in das Stressbewältigungs- und Ressourcenförderungsprogramm
(Umfang: 90 h oder 3 ECTS-Punkte);
(c) Fachübergreifende Kompetenz:
- Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention (Umfang:
30 h oder 1 ECTS-Punkt)
- weitere 60 h oder 2 ECTS-Punkte (frei wählbar aus den o.g. Inhalten)

IV. Im Präventionsprinzip "Verhaltensbezogene Suchtprävention im Betrieb": Entweder (1) ZPP-Zertifizierung des Kursleiters oder
(2) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss in mindestens einem der folgenden Bereiche:
- Psycholog:in
- Pädagog:in
- Sozialpädagog:in/Sozialarbeiter:in
- Sozialwissenschaftler:in
- Gesundheitswissenschaftler:in
- Arzt:Ärtzin oder (3) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss mit folgenden Kompetenzen (alle müssen erfüllt sein):
(a) Fachwissenschaftliche Kompetenz:
- Pädagogik, Soziale Arbeit (Umfang: 180 h oder 6 ECTS-Punkte)
Psychologische Grundlagen (Umfang: 90 h oder 3 ECTSPunkte)
- Psychologie des Gesundheitsverhaltens (Umfang: 90 h oder 3
ECTS-Punkte)
- Grundlagen Sucht, Suchtmittel, Suchtprävention (Umfang: 90 h
oder 3 ECTS-Punkte)
- Evaluation, Qualitätssicherung, Forschungsmethoden, Statistik
(Umfang: 90 h oder 3 ECTS-Punkte);
(b) Fachpraktische Kompetenz:
- Beratung, Training, Schulung, Selbsterfahrung und Einweisung
in das Nichtraucherprogramm/Programm zur Reduktion des Alkoholkonsumes (Umfang: 180 h oder 6 ECTS-Punkte);
(c) Fachübergreifende Kompetenz:
- Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention (Umfang:
30 h oder 1 ECTS-Punkt)
- weitere 150 h oder 5 ECTS-Punkte (frei wählbar aus den o.g.
Inhalten)

Die vorgenannten Qualifikationen und Erfahrungen sind unter Verwendung der Eigenerklärung zur Anbieterqualifikation (Anlage 6 zum Teilnahmeantrag) nachzuweisen.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Eigenerklärung Russlandsanktionen: Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden umfangreiche Sanktionen gegen Russland normiert. Unter anderem besteht nach Art. 5k dieser Verordnung für öffentliche Auftraggeber bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte ein Zuschlags- und ein Vertragserfüllungsverbot. Danach dürfen keine öffentlichen Aufträge an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland aufweisen. Unter Verwendung der Anlage 7 zum Teilnahmeantrag hat der Bewerber daher zu erklären, dass weder er noch ein am Auftrag beteiligtes Unternehmen einen Bezug zu Russland im Sinne der o.g. Vorschrift aufweist. Im Falle einer
Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag unterschrieben einzureichen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung