Ziel dieser Ausschreibung ist der Austausch von 4 der 6 bestehenden CheckPoint Firewalls durch 2 Check Point Quantum Force 9700 Plus Appliances mit 2 Virtual Systems, einer SandBlast (1 Jahr) und Next-Generation Threat Prevention subscription (3 Jahre) sowie einem CheckPoint Standard Collaborative Enterprise Support für 4 Jahre. Zusätzlich sollen die Firewalls mit insgesamt 2 Interface Cards mit 4 10GBase-F SFP+ / 25GBase-F SFP28 Interfaces und insgesamt 8 SFP28 Transceivern für 25G Short Range Fiber Ports ausgestattet werden. Auch für diese Komponenten sollen 4 Jahre Support vorhanden sein.Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung Anlage 02.
Die IBB benötigt 2 Stück Check Point Quantum Force 9700 Plus Appliances (CPAPSG9700-PLUS-SNBT) mit 2 Virtual Systems sowie einem SandBlast subscription package über 1 Jahr für jede Appliance. Außerdem werden 2 10GBase-F SFP+ / 25GBase-F SFP28 Interface Cards mit je 4 Interfaces und dazu passend 8 SFP28 25G Short Range FiberTransceiver inklusive 4 Jahre Support benötigt. Zu liefern sind nur neue und keine wiederaufbereitete (refurbished) Geräte. Es wird keine Installations- oder Konfigurationsleistung benötigt.Darüber hinaus werden für jede Appliance eine 3 jährige Checkpoint Next Generation Threat Prevention Subscription (CPSB-NGTP-9700-PLUS-3Y) benötigt, die sich an die Sandblast Subscription anschließt.Schließlich ist für jede Appliance ein 4-jähriger CheckPoint Standard Collaborative Enterprise Support anzubieten.Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung Anlage 02.
Angebotswertung mit Preispunkten (100%)Die Preise sind zwingend in das von der Vergabestelle zur Verfügung gestellte Preisblatt (Anlage 03) einzutragen.Es werden die im Preisblatt ermittelten Wertungspreise gewertet, unter Berücksichtigung des Anbietens von Skontoabzügen gem. der Anlage 07 Zahlungsbedingungen.Das Angebot mit dem niedrigsten gewichteten Gesamtwertungspreis erhält die maximal erreichbare Punktzahl von 100 Preispunkten. Die Punktzahl der anderen Angebote erfolgt anhand der nachfolgenden Berechnung:Punktwert Preispunkte = 100 x (niedrigster gewichteter Gesamtwertungspreis / gewichteter Gesamtwertungspreis Bieter)
(1) Angebote sowie Verfahrenskorrespondenz sind ausschließlich in deutscher Sprache zulässig.(2) Die Verfahrenskommunikation wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals abgewickelt.(3) Zur Ausschreibung sind ergänzende Informationen und Formulare (Vergabeunterlagen)vorhanden. Diese sind bei der Erstellung der Angebote unbedingt zu beachten bzw. zuverwenden. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Deutschen Vergabeportal zum Download bereit. Für die Bieterkommunikation sowie für die Abgabe von Angeboten ist die kostenfreie Registrierung auf dem Deutschen Vergabeportal (https://www.dtvp.de/Center/) unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens erforderlich. Es ist sicherzustellen, dass Posteingänge über die angegebene Emailadresseregelmäßig abgerufen bzw. überwacht werden.(4) Die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen sind vertraulich zu behandeln. Deren Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne Genehmigung der Vergabestelle unzulässig.(5) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten hin zu prüfen. Fragen und Anmerkungen von interessierten Unternehmen sind unverzüglich,spätestens jedoch bis zum 04.05.2026 und ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals zu stellen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum).Die Vergabestelle wird die Fragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Interessenten zur Verfügung stellen (ebenfalls über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals als Nachrichten der Vergabestelle). Die Interessenten werden über das Einstellen neuer Nachrichten der IBB im Projektraum per E-Mail informiert. Die von der Vergabestelle derart bereitgestellten Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Auf Beantwortung verspätet eingegangener Fragen besteht kein Anspruch.(6) Die Beteiligung am Verfahren (u.a. Erstellung von Angeboten) erfolgt auf Kosten der interessierten Unternehmen. Aufwendungen, die den interessierten Unternehmen entstehen, werden nicht erstattet.(7) Die Angebote sind spätestens bis zum 11.05.2026, 10:00 Uhr, elektronisch über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte beachten Sie, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen ausgefüllt im Projektraum hochladen. Es ist sicherzustellen, dass nur gängigeDateiformate (xls, doc bzw. pdf) verwendet werden.Achtung: Eine elektronische Einreichung von Angeboten ist nur möglich, wenn sich das Unternehmen vor dem Ende der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung registriert hat!(8) Bei Interesse bitten wir Sie, Ihr Angebot ausschließlich über die Vergabeplattform des DTVP (entweder in der Rubrik Angebote oder über das Cosinex-Bietertool) einzureichen. Die Übermittlung per E-Mail, per Post oder über die Rubrik "Kommunikation"auf dem Deutschen Vergabeportal ist nicht zulässig und kann zum Ausschluss des Angebots führen.
Auf § 160 Absatz 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hiermit hingewiesen. Der Nachprüfungsantrag ist danach unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2bleibt unberührt.
Bei Punktegleichstand hinsichtlich der Zuschlagskriterien entscheidet das Los (dokumentiert nach Vier-Augen- Prinzip).
Nicht wertungsrelevante Unterlagen können durch die Auftraggeberin nachgefordert werden.
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Wirt-124 EU P §§ 123, 124
Eigenerklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Anlage 06): Eigenerklärung, dass das Unternehmen mindestens über einen CheckPoint Premier Partnerstatus verfügt. Dieser wird für die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten. Ein entsprechender Nachweissoll dem Angebot beigefügt werden.
Soweit die Vergabeunterlagen Vordrucke enthalten, sind ausschließlich diese zu verwenden.- Wettbewerbsregisterauskunft: Die Vergabestelle wird von dem Unternehmen (und - soweit zutreffend - von dessen Subunternehmen/ Mitgliedern einer Bietergemeinschaft), das den Zuschlag erhalten soll, Abfragen aus dem Wettbewerbsregister veranlassen. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt dasUnternehmen sein Einverständnis dazu. Eintragungen können zum Ausschluss führen.- Bei Bietergemeinschaft und Mehrfachbeteiligung: Darstellung der wettbewerblichen Auswirkungen. (Anlage 04)- Bei Bietergemeinschaft: Erklärung zur gemeinschaftlichen Vertretung und zur gesamtschuldnerischen Haftung. (Anlage 04)- Bei Einsatz von Subunternehmen: Selbstverpflichtungserklärung derSubunternehmen sowie Angabe der betreffenden Leistungsbereiche (bei Eignungsleihe). (Anlage 04)Diese Erklärungen sind von allen bietenden Unternehmen, Nachunternehmern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzuhalten bzw. zu erbringen.