Die IBB will bestehende F5 Appliances durch zwei neue F5 r5600er Appliance nebst 4 Jahren Wartung ersetzen. Die zwei Altgeräte sollen dabei vom Dienstleister entsorgt werden. Darüber hinaus sollen zwei F5 Virtual Edition Lab Lizenzen mit 4 Jahren Wartung beschafft werden. Die Leistung beinhaltet nur die Lieferung nebst Wartungsvertrag. Eine Installations- oder Konfigurationsleistung ist nicht Bestandteil der Vergabe. Die Lieferung und Leistungserbringung sollen umgehend nach der Beauftragung erfolgen.
Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung Anlage 01.
Die Preise sind zwingend in das von der Vergabestelle zur Verfügung gestellte Preisblatt (Anlage 02) einzutragen. Das Preisblatt wird Vertragsbestandteil, so dass die darin festgeschriebenen Preise verbindlich sind.
Es werden die im Preisblatt ermittelten Wertungspreise gewertet unter Berücksichtigung des Anbietens von Skontoabzügen gem. der Anlage 12 Zahlungsbedingungen.
Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximal erreichbare Punktzahl von 100 Preispunkten. Die Punktzahl der anderen Angebote erfolgt anhand der nachfolgenden Berechnung:
Punktwert Preispunkte = 100 x (niedrigster Wertungspreis / Wertungspreis Bieter)
Siehe Leistungsbeschreibung Anlage 01 und Preisblatt Anlage 02
(1) Angebote sowie Verfahrenskorrespondenz sind ausschließlich in deutscher Sprache zulässig.
(2) Die Verfahrenskommunikation wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals abgewickelt.
(3) Zur Ausschreibung sind ergänzende Informationen und Formulare (Vergabeunterlagen) vorhanden. Diese sind bei der Erstellung der Angebote unbedingt zu beachten bzw. zu verwenden. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Deutschen Vergabeportal zum Download bereit. Für die Bieterkommunikation sowie für die Abgabe von Angeboten ist die kostenfreie Registrierung auf dem Deutschen Vergabeportal (https://www.dtvp.de/Center/) unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens erforderlich. Es ist sicherzustellen, dass Posteingänge über die angegebene Emailadresse regelmäßig abgerufen bzw. überwacht werden.
(4) Die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen sind vertraulich zu behandeln. Deren Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne Genehmigung der Vergabestelle unzulässig.
(5) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten hinzuprüfen. Fragen und Anmerkungen von interessierten Unternehmen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 03.08.2026 und ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals zu stellen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum).Die Vergabestelle wird die Fragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Interessenten zur Verfügung stellen (ebenfalls über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals als Nachrichten der Vergabestelle). Die Interessenten werden über das Einstellen neuer Nachrichten der IBB im Projektraum per E-Mail informiert. Die von der Vergabestelle derart bereitgestellten Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Auf Beantwortung verspätet eingegangener Fragen besteht kein Anspruch.
Auf § 160 Absatz 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hiermit hingewiesen. Der Nachprüfungsantrag ist danach unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bei Punktegleichstand entscheidet das Los (dokumentiert nach Vier-Augen Prinzip).
Manche fehlende Bieterunterlagen können nach dem Ermessen der Vergabestelle nach Fristablauf nachgereicht werden.
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Wirt-124 EU P §§ 123, 124 GWB
V. 1.1 a) Partnerstatus
Eigenerklärung, dass das Unternehmen mindestens über den F5 Authorized Partner Status verfügt. Dieser wird für die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten. Ein entsprechender Nachweis ist den Angebotsunterlagen beizufügen
V. 1.1 b) Referenzen
Nachweis über mindestens zwei Referenzen einer gem. Leistungsbeschreibung vergleichbaren Leistung mit dem Verkauf von F5 Appliances inklusive Wartung:- die innerhalb der letzten 4 Jahre, gerechnet ab Veröffentlichungsdatum der Ausschreibung, erfolgte
V. 1.1 c) Entsorgung Altgeräte gem. VwVBU/Leistungsblatt
Zu bestätigen ist, das nachfolgende Zertifizierungen vorliegen oder durch ein Unternehmen ausgeführt wird, welches diese Kriterien erfüllt: - Zertifizierung nach ISO 9001 - Zertifizierung nach ISO 14001 - Die Rücknahme und Erstbehandlung der Hardware ist durch einen gemäß § 56 KrWG bzw. als Erstbehandlungsanlage gemäß ElektroG zertifizierten Betrieb vorzunehmen. Die o.g. Zertifikate werden von dem Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, nachgefordert.
Soweit die Vergabeunterlagen Vordrucke enthalten, sind ausschließlich diese zu verwenden.- Wettbewerbsregisterauskunft: Die Vergabestelle wird von dem Unternehmen (und - soweit zutreffend - von dessen Subunternehmen/ Mitgliedern einer Bietergemeinschaft), das den Zuschlag erhalten soll, Abfragen aus dem Wettbewerbsregister veranlassen. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt das Unternehmen sein Einverständnis dazu. Eintragungen können zum Ausschluss führen.- Bei Bietergemeinschaft und Mehrfachbeteiligung: Darstellung der wettbewerblichen Auswirkungen. (Anlage 07)- Bei Bietergemeinschaft: Erklärung zur gemeinschaftlichen Vertretung und zur gesamtschuldnerischen Haftung. (Anlage 07)- Bei Einsatz von Subunternehmen: Selbstverpflichtungserklärung der Subunternehmen sowie Angabe der betreffenden Leistungsbereiche (bei Eignungsleihe). (Anlage 07)
Diese Erklärungen sind von allen bietenden Unternehmen, Nachunternehmern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzuhalten bzw. zu erbringen.