Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Nachweis über mindestens:
- zwei Referenzen über Leistungen im Bereich Device Lifecyclemanagement Lifecyclemanagement (oder Desktop-as-a-Service) nach Art und Umfang vergleichbar gemäß Leistungsbeschreibung mit jeweils mindestens 500 Clients,
- eine Referenz über eine Leistung im Bereich Mobile Device Management mittels Microsoft Intune nach Art und Umfang vergleichbar gemäß Leistungsbeschreibung,
- eine Referenz bei einem Kunden aus der Finanzbranche, der unter Aufsicht der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen) steht. Diese Referenz muss nicht zwingend inhaltlich vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung sein, jedoch eine Dienstleistung beinhaltet haben.
Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre, gerechnet ab Veröffentlichungsdatum der Ausschreibung, sein und müssen eine Vertragslaufzeit von mindestens zwei Jahren aufweisen (siehe Anlage 10).
Bewertung der Referenzen
Insgesamt können 60 Punkte mit Referenzen, die über die Mindestanforderungen hinausgehen, erreicht werden.
Referenz Nr. 1
Deckt die Referenz Nr. 1 sowohl die Anforderung Device Lifecyclemanagement, als auch die Anforderung Mobile Device Management mittels Microsoft Intune ab, werden 10 Punkte vergeben.
Deckt die Referenz Nr. 1 zusätzlich den Kundenkreis Finanzbranche unter BaFin-Aufsicht ab, werden 10 zusätzliche Punkte vergeben.
Für die Referenz 1 können somit insgesamt 20 Punkte erreicht werden.
Weitere Referenzen (maximal 3):
Für jede weitere Referenz über die Mindestanforderungen hinaus (maximal 3 weitere Referenzen), die die Anforderung Device Lifecyclemanagement und/oder die Anforderung Mobile Device Management mittels Microsoft Intune abdeckt, werden jeweils 10 Punkte vergeben. Es können somit insgesamt bis zu 30 Punkte für weitere Referenzen erreicht werden.
Weitere Referenz aus der Finanzbranche unter Aufsicht der BaFin:
Für eine weitere Referenz bei einem Kunden aus der Finanzbranche, der unter Aufsicht der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen) steht, werden 10 Punkte vergeben.
Punktegleichstand im Teilnahmewettbewerb
Bei Punktegleichstand entscheidet die Bewertung der Referenzen. Besteht auch bei dieser Bewertung Punktegleichstand, entscheidet die Bewertung Kriterienkatalog. Besteht auch bei dieser Bewertung Punktegleichstand, entscheidet die Bewertung Fragebogen Auftragsverarbeitung. Besteht auch bei dieser Bewertung Punktegleichstand, entscheidet das Los (dokumentiert nach Vier-Augen-Prinzip).