Verfahrensangaben

Odorieranlagen

VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
07.09.2026
14.09.2026 12:00 Uhr
16.10.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

EWE Netz GmbH
t:044148080
Cloppenburger Str. 302
26133
Oldenburg
Deutschland
DE943
info@ewe-netz.de
0441 4808-0

Angaben zum Auftraggeber

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Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

EWE AG
t:044148050
Tirpitzstr. 39
26122
Oldenburg
Deutschland
DE943
Konzerneinkauf
niklas.matthiesen@ewe.de
01622989462
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131152943

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

39340000-7
45333100-1
45333000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die EWE NETZ GmbH betreibt etwa 500 Odorieranlagen im Ems-Weser-Elbe Gebiet in Nordwestdeutschland. Alters- und zustandsabhängig werden jährlich 20 bis 40 Bestandsanlagen ausgetauscht.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Im Regelfall sind die Odorieranlagen in separaten Räumen (Ex-Zone 1) im Gebäude der Gasdruckregelanlage untergebracht. In wenigen Fällen steht kein Raum zur Verfügung, so dass ein Außenschrank an das bestehende Gebäude montiert werden muss.
Aufgrund der Anlagen- und Netzstruktur bei EWE NETZ kommen viele kleine, dezentral verteilte Odorieranlagen zum Einsatz. Alle Anlagen haben stationäre Behälter sowie eine Dosiermengenüberwa-chung. Bei EWE NETZ erfolgt die Zudosierung des Odoriermittels grundsätzlich gasmengenabhängig. In jeder mit einer Odorieranlage ausgerüsteten Gasdruckregelanlage sind Mengengaszähler verbaut. Die Impulse je Nm³ werden an die Fernwirkanlage und anschließend an die Odoriersystem-Steuerung über-mittelt. Die Dosiermenge hängt von der impulsbasierten Pumphubfrequenz sowie dem Pumpenhubvolumen ab.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
5
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Wirtschaftlichster Preis

Das Bewertungskriterium ist zu 100% der Angebotsgesamtpreis. Das Angebot mit dem günstigsten Angebotsgesamtpreis gilt als das wirtschaftlich günstigste Angebot.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRVMZTP

Einlegung von Rechtsbehelfen

Auf die Rüge- und Ausschlussfristen gem. §§ 135 Abs. 2, 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.

Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht rechtzeitig gerügt hat. Verstöße, die im Vergabeverfahren erkannt werden, müssen gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist oder Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Ferner ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen gem. Teilnahmebedingungen auch nach Fristende nachzufordern. Der Auftraggeber ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Einzureichende Unterlagen siehe Anlagen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sind ausgeschlossen. Dies gilt lediglich nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Versorgungssicherheit

Um die Versorgungssicherheit sicherzustellen gelten die in der Anlage "TNA_Anlage 3.2 Eignungskriterien_Teilnahmeantrag" genannten Eignungskriterien.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Siehe Teilnahmeunterlagen

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

siehe "Anlage3_Teilnahmeantrag_Teilnahmewettbewerb" und Teilnahmeunterlagen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung