Der Auftraggeber beabsichtigt mit diesem Qualifizierungssystem die Eignung von Un-ternehmen im Bereich von Reinigungsdienstleistungen mit Qualitätsmesssystem zu überprüfen. Das Qualifizierungssystem wird nach den für Sektorentätigkeiten einschlä-gigen gesetzlichen Bestimmungen eingerichtet und betrieben.Bestandteil dieses Qualifizierungssystems sind alle o. g. Anlagen, einschließlich der "Verfahrensbedingungen für EU-Vergaben im Rahmen eines Qualifizierungssystems im EWE-Konzern".Unternehmen, die an diesem Qualifizierungssystem teilnehmen, werden - unabhängig von ihrem formalen Status - als "Bewerber" bezeichnet.
Gegenstand der Beauftragung ist die Durchführung von Gebäudereinigungsleistungen in den Liegenschaften des EWE-Konzerns. Der EWE-Konzern betreibt in seinem Ver-sorgungsgebiet eine Vielzahl von Liegenschaften, die sich hinsichtlich Größe, Nutzung und funktionaler Anforderungen unterscheiden. Hierzu zählen insbesondere:-Verwaltungsgebäude-Bezirksmeistereien-Kindergärten und Kindertagesstätten-Technische Betriebsgebäude-Shops-Schulungsgebäude-Ausbildungswerkstätten-Wohnheime für AuszubildendeZiel der Leistungserbringung ist die Sicherstellung und dauerhafte Aufrechterhaltung eines hohen Reinigungsstandards in sämtlichen zu betreuenden Liegenschaften. Dar-über hinaus dient die Leistung dem Erhalt des Wertes, der Funktionalität sowie der Attraktivität der Gebäude unter Berücksichtigung der jeweils geltenden hygienischen Anforderungen.Die vertragsgegenständlichen Leistungen umfassen zudem eine transparente und nachvollziehbare Dokumentation. Hierzu zählen insbesondere die Erfassung und Nachverfolgung von Qualitätskontrollen, Reklamationen sowie deren fristgerechte Be-arbeitung.Das konkrete Leistungsverzeichnis wird innerhalb der anschließenden Verhandlungsverfahren veröffentlicht.
Zuschlagskriterien werden innerhalb der Verhandlungsverfahren veröffentlicht.
Das Vertragsverhältnis wird mit Erteilung des Zuschlags wirksam und endet zum 31.12.2029. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages durch Ausübung von zwei Verlängerungsoptionen jeweils um zwei weitere Jahre zu verlängern. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Ausübung dieser Optionen besteht nicht.
Das Qualifizierungssystem umfasst die Ausschreibungen von EWE AG Gesellschaften (Beispielsweise EWE AG, EWE Gas-speicher GmbH, EWE Netz Gmbh) sowie die Ausschreibung von swb AG Gesellschaften (Beispielsweise: swb AG, wesernetz GmbH, swb Erzeugung GmbH, swb Entsorgung GmbH & Co. KG, EWE Wasser GmbH). Die Liegenschaften sind entsprechend verteilt. Hauptgebiete: Niedersachsen, Bremen, Brandenburg.
"Auf die Rüge- und Ausschlussfristen gem. §§ 135 Abs. 2, 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht rechtzeitig gerügt hat. Verstöße, die im Vergabeverfahren erkannt werden, müssen gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist oder Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Ferner ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene und/oder leistungsbezogene Unterlagen, Erklärungen und Nachweise im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nach § 56 VgV nachzufordern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, sofern es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder weder die Wertungsreihenfolge noch den Wettbewerb beeinträchtigen. Die Nachforderung kann sich insbesondere, jedoch nicht abschließend, auf folgende Unterlagen und Nachweise beziehen: Eigenerklärungen zur Eignung1) Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit2) Referenzen über vergleichbare Leistungen3) Produkt- und technische Dokumentationen (z. B. Datenblätter, Zeichnungen)4) Prüfzeugnisse und Zertifikate (z. B. DIN EN 10204 / APZ)5) Nachweise zur Einhaltung einschlägiger Normen und Regelwerke (z. B. DVGW, DIN)
Auszug aus dem Handelsregister oder ein gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes des Unternehmens in deutscher Sprache bzw. mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Teilnahmefristablaufs, Kopie ausreichend).
Gefordert ist der Nachweis der Erfahrung des Bewerbers durch die Benennung von Referenzen aus den letzten drei Kalenderjahren im Bereich Unterhaltsreinigung. Hierfür ist mindestens eine Referenz eines Kunden mit einer Reinigungsfläche von mindestens 5.000 m² sowie einer Vertragslaufzeit von mindestens 24 Monaten anzugeben. Darüber hinaus sind mindestens zwei weitere Referenzen von zwei unterschiedlichen Kunden mit jeweils einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten vorzulegen. Es können mehr als die geforderte Mindestanzahl an Referenzen benannt werden.Für den Nachweis ist ausschließlich der bereitgestellte Vordruck "Referenzen" zu verwenden. Sämtliche in diesem Vordruck abgefragten Angaben sind vollständig und korrekt auszufüllen. Grundlage für die Bewertung der Referenzen sind ausschließlich die Angaben im ausgefüllten Vordruck. Firmenprospekte und Werbematerial werden nicht berücksichtigt.
Verfügen Sie über alle technisch erforderlichen Ressourcen, um ein digitales Tool des Auftraggebers zu nutzen, in dem Qualitätskontrollen sowie Reklamationen dokumentiert und bearbeitet werden? Technisch erforderliche Ressourcen: Für die Steuerung werden ein Computer sowie ein NFC-fähiges Smartphone oder Tablet benötigt. Für die eingesetzten Mitarbeitenden vor Ort ist jeweils ein NFC-fähiges Smartphone oder Tablet erforderlich. Die konkrete Anzahl der einzusetzenden Mitarbeitenden wird Gegenstand des Vertrages. Der Bewerber erklärt sich damit ein-verstanden, jedem so festgelegten Mitarbeitenden ein NFC-fähiges Smartphone oder Tablet zur Verfügung zu stellen.
Verfügen Sie mindestens 10 SV-pflichtige Mitarbeiter?
- Erforderlich für eine Unternehmensgröße > 25 MitarbeitendeAb Vertragsbeginn ist für swb verbundene Unternehmen (Los 99) ein zertifiziertes Arbeitsschutzmanagementsystem / AMS (z. B. aber nicht abschließend AMS-Bau, SMS, ECOSTEP, SCC/SCP, ISO 45001 o. ä.) erforderlich.
Aktuelle Bonitätsauskunft (nicht älter als 3 Monate)
Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 12 Monate)
Nachweis über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme 3.000.000 EUR
Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (nicht älter als 12 Monate)
Unterschriebener Lieferantenkodex EWE AG oder gleichwertig