Die EWE NETZ GmbH beabsichtigt, die Instandsetzung sowie den Verkauf von Ortsnetztransformatoren im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens zu vergeben. Gegenstand der Ausschreibung ist die Bearbeitung von insgesamt ca. 1.000 Transformatoren pro Jahr. Hierbei handelt es sich um Transformatoren mit Leistungen von 100 bis 2.500 kVA und einer Spannungsebene von 20/0,4 kV verschiedener Hersteller. Sämtliche Leistungen sind nach den jeweils gültigen DIN-, EN- und IEC-Normen auszuführen. Die angegebenen Mengen dienen als Orientierungswerte und können aufgrund der jeweiligen Auftragslage erheblich schwanken sowie ungleichmäßig über das Kalenderjahr verteilt anfallen.
Der Leistungsumfang der Instandsetzung umfasst jährlich ca. 250 Transformatoren, überwiegend in den Leistungsgrößen von 250 bis 800 kVA. Die Leistungen beinhalten die Abholung der Transforma-toren in Oldenburg oder Ahlhorn durch den Auftragnehmer mittels Lkw mit Ladekran, die Durchführung einer Eingangsprüfung einschließlich Ölanalyse, das Abdichten unter Verwendung von Original- oder gleichwertigen Ersatzteilen, mechanische Instandsetzungsarbeiten einschließlich der Beseitigung von Leckagen und erforderlicher Schweißarbeiten, die Aufarbeitung des Zubehörs (z. B. Regler und Schaltschrank), Maßnahmen zum Korrosionsschutz, die Hermetisierung, die End- bzw. Aus-gangsprüfung einschließlich Prüfbericht sowie die Auslieferung der instandgesetzten Transformatoren nach Ahlhorn.
Der Leistungsumfang des Verkaufs umfasst jährlich ca. 750 Transformatoren, überwiegend in den Leistungsgrößen von 100 bis 400 kVA (vereinzelt bis 630 kVA). Es handelt sich überwiegend um Transformatoren ohne Stufenumsteller aus den Baujahren 1965 bis 1990 beziehungsweise vereinzelt bis 1995. Die Leistungen umfassen die eigenverantwortliche Abholung der Transformatoren durch den Auftragnehmer, die Einhaltung sämtlicher abfall- und umweltrechtlicher Vorschriften sowie den fachgerechten Umgang mit Transformatorenölen.
Dem AG wird die Option eingeräumt, den Vertrag zweimalig um je ein Kalenderjahr (bis zum 31.12.2029 bzw. bis zum 31.12.2030) zu verlängern. Die Option kann durch schriftliche Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer mit einer Frist von vier Monaten zum Vertragsende ausgeübt werden.
Der Bieter wird mit der Instandsetzung von Ortsnetztransformatoren und dem Verkauf gebrauchter Ortsnetztransformatoren beauftragt.Die Vergabe erfolgt unter Maßgabe der nachfolgenden Kriterien grundsätzlich in zwei Losen.Die Entscheidung über die Losvergabe erfolgt auf Grundlage der eingegangenen Angebote und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit. Sofern der Preisunterschied zwischen dem wirtschaftlichsten und dem zweitwirtschaftlichsten Angebot mehr als 35 % beträgt, behält sich die EWE NETZ GmbH vor, das Gesamtauftragsvolumen an einen Bieter zu vergeben.
Die Vergabe erfolgt an mindestens einen Bieter und maximal an zwei Bieter.Für die Aufteilung gilt Folgendes:
-Bei einer durchschnittlichen Preisdifferenz kleiner/gleich 5 % zwischen dem erst- und zweitplatzierten Bieter erfolgt die Vergabe auf Grund der Versorgungssicherheit an zwei Bieter (Aufteilung der Auftragsmenge: 50 % erstplatzierter Bieter und 50 % zweitplatzierter Bieter).-Bei einer durchschnittlichen Preisdifferenz größer 5 % und kleiner/gleich 10 % zwischen dem erst- und zweitplatzierten Bieter erfolgt die Vergabe auf Grund der Versorgungssicherheit an zwei Bieter (Aufteilung der Auftragsmenge: 60 % erstplatzierter Bieter und 40 % zweitplatzierter Bieter).-Bei einer durchschnittlichen Preisdifferenz größer 10 % und kleiner/gleich 20 % zwischen dem erst- und zweitplatzierten Bieter erfolgt die Vergabe auf Grund der Versorgungssicherheit an zwei Bieter (Aufteilung der Auftragsmenge: 70 % erstplatzierter Bieter und 30 % zweitplatzierter Bieter).-Bei einer durchschnittlichen Preisdifferenz größer 20 % und kleiner/gleich 35 % zwischen dem erst- und zweitplatzierten Bieter erfolgt die Vergabe auf Grund der Versorgungssicherheit an zwei Bieter (Aufteilung der Auftragsmenge: 80 % erstplatzierter Bieter und 20 % zweitplatzierter Bieter).-Ist die durchschnittliche Preisdifferenz zwischen dem erst- und zweitplatzierten Bieter größer als 35 %, erfolgt die Vergabe an einen Bieter (Aufteilung der Auftragsmenge: 100 % erstplatzierter Bieter).
Auf die Rüge- und Ausschlussfristen gem. §§ 135 Abs. 2, 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht rechtzeitig gerügt hat. Verstöße, die im Vergabeverfahren erkannt werden, müssen gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist oder Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Ferner ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Abweichend davon hat der Auftraggeber auch die Möglichkeit, den Zuschlag bereits auf das Erstangebot zu erteilen. Dies gilt jedoch nicht, wenn kein verbindliches, sondern lediglich ein indikatives Erstangebot gefordert wurde.
Siehe Bieterinformation / Verfahrenshinweise.
Jeder Bewerber/ jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag die folgenden Erklärungen vorzulegen, die vorgegebenen Erklärungsvordrucke sind zu verwenden:
Teilnahmeantrag (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten - Anlage 3)TNA Anlage 3.1 UnternehmensdarstellungTNA Anlage 3.2 Eignungskriterien (separates Dokument)TNA Anlage 3.3 Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123 Abs. 1 und Abs. 4, 124 GWB und § 22 LkSGTNA Anlage 3.4 Eigenerklärung Sanktionen RusslandTNA Anlage 3.5 Vertraulichkeitserklärung in VergabeverfahrenTNA Anlage 3.6 Verhaltenskodex für Lieferanten des EWE Konzerns (separate Anlage)TNA Anlage 3.7 Bietergemeinschaftserklärung (sofern anwendbar)TNA Anlage 3.8 Eignungsleihe gem. § 47 SektVO (sofern anwendbar)TNA Anlage 3.9 Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe nach § 47 SektVO (sofern anwendbar)
Liegen die genannten Erklärungen im Rahmen der Einreichung des Teilnahmeantrages nicht vor oder entsprechen sie nicht den Anforderungen des Auftraggebers, so führt dies zum Ausschluss des Bewerbers.
1) Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (in Euro, netto) - Nichtangabe führt zum Ausschluss des Bieters2) Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (in Euro, netto) im ausgeschriebenen Bereich - Nichtangabe führt zum Ausschluss des Bieters3) Aktuelle Auszug aus dem Handelsregister oder gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes des Unternehmens in deutscher Sprache bzw. mit Übersetzung in die deutsche Sprache (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Teilnahmefristablaufs, Kopie ausreichend) (FIRMA_Nr. 3.2a)4) Aktuelle Bonitätsauskunft (nicht älter als 3 Monate) (FIRMA_Nr. 3.2b)5) Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 12 Monate) (FIRMA_Nr. 3.2c)5) Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 12 Monate) (FIRMA_Nr. 3.2d)6) Vordruck Lieferantenkodex EWE oder gleichwertiges Dokument (FIRMA_Nr. 3.2e)
Liegen die genannten Anlagen im Rahmen der Einreichung des Teilnahmeantrags nicht vor oder entsprechen sie nicht den Anforderungen des Auftraggebers, so führt dies zum Ausschluss des Bewerbers.Der Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an.
Die Eignungskriterien sind in der Anlage "Teilnahmeantrag Anlage 3.2. Eignungskriterien" festgelegt.
Jeder Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag die folgenden Kriterien zu erfüllen und falls erforderlich die entsprechenden Nachweise vorzulegen:
1) Verfügt Ihr Unternehmen über mind. drei Jahre Erfahrung in der Trafoinstandsetzung? (KO-Kriterium, Nein = Ausschluss des Bewerbers)2) Verfügt Ihr Unternehmen über einen Meister mit mind. drei Jahren Erfahrung oder über einen Ingenieur? (KO-Kriterium, Nein = Ausschluss des Bewerbers)3) Verfügt Ihr Unternehmen über mind. eine Elektrofachkraft oder einen Elektromaschinenbauer? (KO-Kriterium, Nein = Ausschluss des Bewerbers)4) Verfügt Ihr Unternehmen über mind. einen Schlosser? (KO-Kriterium, Nein = Ausschluss des Bewerbers)5) Verfügt Ihr Unternehmen über mind. ein Prüffeld für Trafos bis 2500 KVA zur Prüfung nach DIN VDE 0532? (KO-Kriterium, Nein = Ausschluss des Bewerbers)6) Verfügt Ihr Unternehmen über eine Vakuumkammer zur Behandlung von Transformatoren unter Vakuum? (kein KO-Kriterium)7) Verfügt Ihr Unternehmen über Erfahrungen mit regelbaren Ortsnetztransformatoren (rONT)? (kein KO-Kriterium)8) Verfügt Ihr Unternehmen über mind. ein LKW mit Ladekran? (KO-Kriterium, Nein = Ausschluss des Bewerbers)9) Ist Ihr Unternehmen in der Lage, leckende Trafos fachgerecht (z. B. Transport in Ölwanne) zu transportieren? (KO-Kriterium, Nein = Ausschluss des Bewerbers)10) Verfügt Ihr Unternehmen über ein Referenzprojekt innerhalb der letzten drei Kalenderjahre für die Reparatur von Ortsnetztransformatoren gemäß der Beschreibung des Ausschreibungsgegenstands in der Bieterinformation? (KO-Kriterium, Nein = Ausschluss des Bewerbers)
Wird eine der als "KO-Kriterium" gekennzeichneten Fragen mit "Nein" beantwortet, so führt dies zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Vergabeverfahren.
Siehe Bieterinformation
Der Zuschlag wird nicht ausschließlich auf Grundlage des Angebotspreises erteilt. Neben dem Preis werden im Rahmen der Zuschlagswertung qualitative Kriterien berücksichtigt.Hierzu ist die Durchführung einer wertenden Teststellung als Probeauftrag vorgesehen. Die Teilnahme an der Teststellung ist für alle Bieter verpflichtend. Gegenstand der Teststellung ist die voll-ständige Abdichtung eines konventionellen Ortsnetztransformators. Die Ergebnisse der Teststellung fließen in die Bewertung der Angebote ein.Für die Durchführung der Teststellung erhält jeder teilnehmende Bieter eine pauschale Vergütung in Höhe von 2.200,00 EUR (inkl. Abholung und Lieferung des Transformators). Eine darüber hinausgehende Vergütung erfolgt nicht. Weitere Einzelheiten zur Durchführung und Bewertung der Teststellung werden den Bietern im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens mitgeteilt. Die Durchführung der Teststellung ist nach Einreichung der Angebote vorgesehen.