Gegenstand der Beauftragung ist die Durchführung von Leistungen der Außenanlagenpflege auf den Grundstücken und Liegenschaften des EWE-Konzerns. Der EWE-Konzern betreibt in seinem Versorgungsgebiet eine Vielzahl unterschiedlicher Liegenschaften, die sich hinsichtlich ihrer Größe, Nutzung sowie ihrer funktionalen Anforderungen voneinander unterscheiden. Hierzu zählen insbesondere:
-Verwaltungsgebäude-Bezirksmeistereien-Kindergärten und Kindertagesstätten-Technische Betriebsgebäude-Technische Objekte (Strom-Schaltstationen, Amaturenplätze an Gashochdrucklei-tungen, Umspannwerken, Telekommunikationsstationen, CDMA-Anlagen, Biogaseinspeiseanlagen)-Shops-Schulungsgebäude-Ausbildungswerkstätten-Wohnheime für Auszubildende
Ziel der Beauftragung ist die fachgerechte Pflege und nachhaltige Instandhaltung der Außenanlagen sowie die Sicherstellung eines ordentlichen, gepflegten und repräsentativen Erscheinungsbildes der Liegenschaften des EWE-Konzerns. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche vertragsgegenständlichen Leistungen sorgfältig, zuverlässig und in hoher fachlicher Qualität zu erbringen.Zu den vertragsgegenständlichen Leistungen gehört zudem eine transparente, nach-vollziehbare und revisionssichere Dokumentation der Leistungserbringung. Dies umfasst insbesondere die Erfassung, Dokumentation und Nachverfolgung ausgeführter Leistungen, die Bearbeitung von Reklamationen sowie die fristgerechte Umsetzung erforderlicher Maßnahmen.Das detaillierte Leistungsverzeichnis wird im Rahmen des anschließenden Verhandlungsverfahrens zur Verfügung gestellt und veröffentlicht.
Die Art und Umfang der Dienstleistung unterscheidet sich je nach Verhandlungsverfahren. Angaben sind entsprechend aus dem jeweiligen Verhandlungsverfahren zu berücksichtigen. Auch die Vertragslaufzeit ist individuell und ist dem jeweiligen Verhandlungsverfahren zu entnehmen.
Das Qualifizierungssystem läuft derzeit unbefristet. Teilnehmer, deren Antrag auf Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem bis zum 21.08.2026, 12.00 Uhr, beim Auftraggeber eingegangen ist und die die Anforderungen für eine erfolgreiche Qualifizierung erfüllen, können bereits bei der ersten Auftragsvergabe im Rahmen dieses Qualifizierungssystems berücksichtigt werden. Da eine erste Ausschreibung basierend auf diesem Qualifizierungssystem für die Außenanlagenpflege der technischen Objekte der EWE Netz GmbH geplant ist, behält sich der Auftraggeber vor, Teilnehmer, deren Anträge erst nach der genannten Frist eingegangen sind, nicht in der ersten geplanten Ausschreibung zu berücksichtigen.Im nächsten Schritt werden die Liegenschaften der swb AG und verbundene Unter-nehmen ausgeschrieben. Sollte der Zulassungsantrag zum Qualifizierungssystem erst nach Ablauf der vorgenannten Frist beim AG eingehen, so wird der Bewerber im Falle der erfolgreichen Qualifikation erst bei zukünftigen Ausschreibungen berücksichtigt. Details zu weiteren Fristen im Vergabeverfahren erhalten die Bewerber zum entsprechenden Zeitpunkt innerhalb des Vergabeverfahrens.
Das Qualifizierungssystem umfasst die Ausschreibungen von EWE AG Gesellschaften (Beispielsweise EWE AG, EWE Gasspeicher GmbH, EWE Netz Gmbh) sowie die Ausschreibung von swb AG Gesellschaften (Beispielsweise: swb AG, wesernetz GmbH, swb Erzeugung GmbH, swb Entsorgung GmbH & Co. KG, EWE Wasser GmbH). Die Liegenschaften sind entsprechend verteilt. Hauptgebiete: Niedersachsen, Bremen, Brandenburg.
Auf die Rüge- und Ausschlussfristen gem. §§ 135 Abs. 2, 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht rechtzeitig gerügt hat. Verstöße, die im Vergabeverfahren erkannt werden, müssen gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist oder Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Ferner ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene und/oder leistungsbezogene Unterlagen, Erklärungen und Nachweise im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nach § 56 VgV nachzufordern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, sofern es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder weder die Wertungsreihenfolge noch den Wettbewerb beeinträchtigen. Die Nachforderung kann sich insbesondere, jedoch nicht abschließend, auf folgende Unterlagen und Nachweise beziehen: Eigenerklärungen zur Eignung1) Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit2) Referenzen über vergleichbare Leistungen3) Produkt- und technische Dokumentationen (z. B. Datenblätter, Zeichnungen)4) Prüfzeugnisse und Zertifikate (z. B. DIN EN 10204 / APZ)5) Nachweise zur Einhaltung einschlägiger Normen und Regelwerke (z. B. DVGW, DIN)
Auszug aus dem Handelsregister oder ein gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes des Unternehmens in deutscher Sprache bzw. mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Teilnahmefristablaufs, Kopie ausreichend).
Gefordert ist mindestens eine Referenz über gärtnerische Pflegeleistungen mit einer Vertragslaufzeit von mindestens 24 Monaten, bei der mindestens 50 räumlich getrennte Anlagen oder eine Referenz mit einer Einzelflächengröße über 5.000 m² oder 5 Flächen mit mindestens 500m² betreut wurden oder eine vergleichbare organisatorische Komplexität (z. B. mehrerer Standorte, Koordination mehrerer Einsatzorte). Bitte tragen Sie mindestens eine entsprechende Referenz unten in die vorgesehenen Felder ein. (innerhalb der letzen drei Geschäftsjahre) Es können mehr als die geforderte Mindestanzahl an Referenzen benannt werden.
- Erforderlich für eine Unternehmensgröße > 25 MitarbeitendeAb Vertragsbeginn ist für swb verbundene Unternehmen (Los 99) ein zertifiziertes Arbeitsschutzmanagementsystem / AMS (z. B. aber nicht abschließend AMS-Bau, SMS, ECOSTEP, SCC/SCP, ISO 45001 o. ä.) erforderlich.
Diese Anforderung ist nur für das Los 99, swb AG und verbundene Unternehmen notwendig.
Verfügen Sie über alle technisch erforderlichen Ressourcen, um eine Web-Anwendung des Auftraggebers zu nutzen, über die die Auftragsabwicklung erfolgt?Technisch erforderliche Ressourcen:Mindestens RAM 8 GB Mindestens Bildschirmauflösung 1024x768 Webbrowser (Google Chrome, Mozilla Firefox, Microsoft Edge oder Safari) aktuellste Version
Aktuelle Bonitätsauskunft (nicht älter als 3 Monate)
Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 12 Monate)
Nachweis über Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme pro Schadensfall von -5.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden - 200.000,00 EUR für Vermögensschäden Die Betriebshaftpflichtversicherung muss den Ersatz von Schäden aus dem Verlust von Schlüsseln, Schlüsselkarten oder vergleichbarer Systeme für Gebäudeschließanlagen beinhalten.
Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (nicht älter als 12 Monate)
Unterschriebener Lieferantenkodex EWE AG oder gleichwertig