Verfahrensangaben

Straßenbauarbeiten für den Energieknoten Werderland in Bremen

VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
28.09.2026
12.10.2026 12:00 Uhr
30.10.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

wesernetz Bremen GmbH
DE293578137
Theodor-Heuss-Allee 20
28215
Bremen
Deutschland
DE501
Einkauf, Technische Bedarfe, EWE AG
info@swb-gruppe.de
+49 421 359-3590

Angaben zum Auftraggeber

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Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Bremen - Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
t:042136159796
Contrescarpe 72
28195
Bremen
Deutschland
DE501
vergabekammer@bau.bremen.de
+49 421361-59796
+49 421496-32311

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45233120-6
45233123-7
45233220-7
45233100-0
45221250-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Im Bremer Norden entsteht ein zentraler neuer Netzknotenpunkt, der maßgeblich zur zukünftigen Stromversorgung und Netzstabilität der Region beitragen soll. Die TenneT TSO GmbH, die TenneT Offshore GmbH und die wesernetz Bremen GmbH planen den Neubau von zwei Umspannwerken und einer Konverterstation für den "Energieknoten Werderland". Für die verkehrliche Erschließung des geplanten Energieknoten "Werderland" soll im Vorfelde der eigentlichen Baumaßnahmen entlang des östlichen Randes des Energieknotens eine rund 710 m lange Privatstraße mit einer ca. 295 m langen Abzweigung und Wendeanlage hergestellt. Sie dient zunächst als Baustraße (ohne oberste Lage der Deckschicht/ Verschleißschicht) für Baustellenverkehr und Trafotransporte und wird anschließend zur endgültigen Erschließungsstraße (Aufbringen einer Asphaltdeckschicht) für die 380-kV-Anlage, das 110-kV Umspannwerk und die Konverterstation ausgebaut.

Der Energieknoten Werderland soll im Westen des Bremer Stadtbezirks Mitte als Knotenpunkt zwischen der Erdkabeltrasse BalWin5, der Freileitungstrasse A 410 Conneforde-Sottrum, des bremischen Versorgungsnetzes sowie zur Versorgung des Industriestandortes der ArcelorMittal Bremen GmbH entwickelt werden. Gemeinsam wird der Energieknoten Werderland den sowohl steigenden Strombedarf der Region als auch den wachsenden Anteil erneuerbarer Energien berücksichtigen, um große Mengen an grünem Strom zuverlässig zu transportieren und die Umstellung der Bremer Stahlwerke auf klimaneutrale Produktionsverfahren zu unterstützen. Im Mittelpunkt des Projektes des Vorhabensträger wesernetz Bremen GmbH steht der Bau eines neuen 110-kV-Umspannwerks, welches die regionale Stromversorgung nachhaltig stärkt und perspektivisch das bestehende Umspannwerk Blockland als Einspeiseumspannwerk aus dem Höchstspannungsnetz der TenneT ablösen soll. Ergänzend errichten die TenneT TSO GmbH und die die TenneT Offshore GmbH ein 380-kV-Umspannwerk sowie eine Konverterstation, die den Übergang zwischen Wechsel? und Gleichstrom ermöglicht und damit eine flexible Einbindung zukünftiger Erzeugungs- und Transportkapazitäten sicherstellt.

Lage der Privatstraße: Die Privatstraße für den Energieknoten "Werderland" soll unmittelbar neben der Grenze zum Stahlwerkegelände von AMB auf rund 710 m erstellt werden. Die Straße erhält am Ende noch eine ca. 295 m lange Stichstraße mit Wendeanlage. Sie dient zunächst als Baustraße (oberste Lage ohne Deckschicht) für Baustellenverkehr und Trafotransporte und wird anschließend zur endgültigen Erschließungsstraße (Ersatz der Verschleißschicht durch Asphaltschicht) für die 380-kV-Anlage, das 110-kV-Umspannwerk und die Konverterstation ausgebaut. Grundlage bilden die einschlägigen technischen Regelwerke wie RStO, ZTV Asphalt/ StB und DIN 18300. Die Lage der Trasse ergibt sich aus der Notwendigkeit, den Anschluss zunächst an die durch die Wirtschaftsförderung Bremen geplante Baustraße, später an die öffentliche Erschließungsstraße über den Bremer Industriepark BS 6 herzustellen (Anschlusspunkt ist in gleicher Lage). Die Trassenführung der geplanten Privatstraße ist auf die Belange der geplanten Energieanlagen abgestimmt. Die Schnittstelle zum Bremer Industriepark wurde im Vorfelde abgestimmt. Das Plangebiet der Baustraße unterliegt, mit Ausnahme der noch im Rückbau befindlichen Windenergieanlagen, derzeit keiner Nutzung.

Die Bauphasenplanung erfolgt zweistufig und stellt sicher, dass sowohl die Baustellenlogistik als auch die spätere endgültige Erschließung funktional und aufeinander abgestimmt ausgeführt werden können.
Stufe 1: In Stufe 1 wird zunächst die Baustraße in den Bauabschnitten 2 und 3 hergestellt. Diese dient während der Bauzeit der Umspannwerke als zentrale Erschließung für Materialanlieferungen
(Aufsandung), Baustellenverkehr und Maschinenbewegungen. Für die Zwischenphase ist eine temporäre Entwässerung über die vorhandenen Bestandsgräben vorgesehen, um den Abfluss während der Bautätigkeit sicherzustellen.
Stufe 2: In Stufe 2 erfolgt anschließend der Ausbau der Baustraße zur endgültigen Privatstraße. In diesem Schritt werden der endgültige Oberbau, die straßenbautechnischen Anlagen sowie die dauerhafte Entwässerung hergestellt. Die Entwässerung der Privatstraße wird dabei an die umlaufende Entwässerungsinfrastruktur der Umspannwerke angebunden, sodass eine dauerhafte Ableitung gewährleistet.
Zu berücksichtigende Punkte:
Der Zugang zur Baustelle bis zur Fertigstellung der Baustraße des Bremer Industrieparks Baustufe 6 im Norden erfolgt ausschließlich über das AMB-Werksgelände. Das täglichen Fahrzeugkontingent ist auf 50 Fahrzeuge begrenzt, daher wäre eine Optimierung bei der Logistik (Vermeidung von Leerfahrten) wünschenswert und in der Ablaufplanung zu berücksichtigen. Der abgetragene Boden ist in der auausführung zur Beprobung zwischenzulagern. Erst nach Haufwerksbeprobung und Einstufung gemäß EBV bzw. Deponieklasse kann der Boden entsorgt oder verwertet werden. In einer vorherigen In-Situ Beprobung sowie Abstimmung mit einer Deponie kann ggf. der Baufortschritt beschleunigt werden. Für die Ausführungsplanung werden zusätzliche Baugrundaufschlüsse benötigt (voraussichtlich im Raster von ca. 50 m), um Setzungs- und Tragfähigkeitsnachweise belastbar führen zu können. Für den Bauablauf sind eine ökologische Baubegleitung sowie eine bodenkundliche Baubegleitung
erforderlich, insbesondere aufgrund angrenzender Natura-2000-Flächen und empfindlicher Bodenverhältnisse.

Baubeginn: Anfang 2027
Bauende: 31.12.2027

Für die Angebotsphase sind die Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie die weiteren Unterlagen zur Leistungsbeschreibung maßgeblich, die den Bietern im Laufe des Verfahrens zur Verfügung gestellt werden.

Weitere Information sind der Anlage "Projektvorstellung" (s. Vergabeunterlagen, Anlage 4) zu entnehmen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Trassenführung: Die Trasse ist entlang der östlichen Grundstücksgrenze in einem rund 10,5 m breiten Korridor vorgesehen, in dem neben der Fahrbahn auch die Bankette sowie eine seitlich angeordnete Versickerungsmulde integriert sind. Ein 1,50 m breiter Leitungskorridor ist im Bereich des Randstreifens vorgesehen. Entlang der Privatstraße sind keine Gehwege und Straßenbeleuchtungen geplant. Im Norden schließt die Planung der Privatstraße bei Station ca. 1+769 an den Bauabschnitt 1 an, dessen Ausarbeitung durch die HBI erfolgt. Im Bereich zwischen den Stationen ca. 1+860 und 1+935 ist ein geschotterter Anschluss an das östlich gelegene AMB-Gelände vorgesehen. Diese Zuwegung dient jedoch ausschließlich der Anlieferung der Transformatoren. Die Abzweigung zur Konverterstation der TenneT TSO GmbH befindet sich im Bereich der Station ca. 2+300. Am westlichen Ende des 3.Bauabschnittes der Privatstraße wird zudem eine LKW-Wendeanlage errichtet. Am südlichen Ende der Privatstraße erfolgt bei Station 2+467.414 der Anschluss an einen geschotterten Bestandsweg. In diesem Bereich erfolgt eine Kurvenaufweitung, um die Zufahrt auf den Schotterweg sowie zum östlich gelegenen AMB-Gelände für LKW-Verkehre zu ermöglichen.

Regelprofil und Aufbau: Innerhalb des Korridors der Privatstraße ergibt sich gemäß RASt für den Begegnungsverkehr LKW-LKW eine erforderliche Fahrbahnbreite von mindestens 6,50 m. In Kurvenbereichen sind zusätzliche Aufweitungen vorgesehen, um die sichere Befahrbarkeit durch Schwer- und Großtransporte zu gewährleisten. Zusätzlich ist durchgehend ein 1,50 m breiter befahrbarer Randstreifen vorgesehen. Die Ausführung der Fahrbahn erfolgt in Asphaltbauweise, der Randstreifen in Schotterbauweise (rot). Südlich des Anschlusses an die 3.Baustufe erfolgt eine Verjüngung des Querschnittes auf 4,0m Breite, da in diesem Abschnitt eine geringe Verkehrsbelastung zu erwarten ist. Der Oberbau wird in diesem Bereich in Schotterbauweise ohne überfahrbaren Randstreifen ausgeführt (blau). Der Oberbau wird nach RStO für die Belastungsklasse BK 1,8 bemessen und im Asphaltbereich zusätzlich durch ein 50 cm starkes Polster mit Bewehrungsgewebe ergänzt. Damit werden sowohl die Anforderungen der Bauphase als auch der späteren Nutzung abgedeckt. Über die gesamte Trassenlänge ist eine einheitliche Querneigung von 2,5 % vorgesehen. Die Höhenplanung orientiert sich weitgehend am vorhandenen Gelände, das im Planungsbereich zwischen etwa 4,00 m NHN im Norden und rund 0,90 m NHN im Süden liegt. Diese Orientierung am Ist-Gelände ermöglicht einen wirtschaftlichen und technisch gut anschlussfähigen Übergang zu den bestehenden Höhen in den Randbereichen und reduziert den erforderlichen Erdauftrag bzw. Aushub.

Entwässerungskonzept, Versickerungsmulde: Für die Niederschlagsentwässerung ist eine dezentrale Versickerung über Mulden vorgesehen. Eine Regenrückhaltung ist nicht vorgesehen. Zur Minimierung von Risiken, insbesondere im Falle von Havarien (z. B. Austritt wassergefährdender Stoffe), werden die Mulden etwa alle 50m unterbrochen ausgeführt. Diese Ausführung ermöglicht eine räumliche Begrenzung möglicher Schadstoffausbreitungen. Die gesamte Muldenlänge beträgt ca. 1010m.

Umweltthemen: Vorab zu den Umweltthemen eine Verortung der Lage des Energieknotens
Umfeld und angrenzende Nutzungen:
Norden: Geplant ist die Erweiterung des Bremer Industrieparks Baustufe 6 (BIP S6).
Osten: Unmittelbare Nachbarschaft zum Werksgelände der ArcelorMittal Bremen GmbH (AMB).
Süden: Entlang der Gebietsgrenze verläuft ein Versorgungsweg; zudem angrenzend befinden sich eine Deponieanlage der AMB sowie ein Notfalllager der swb AG.
Westen: Begrenzung durch die geplante Aufschüttung und den Randgraben des Energieknotens Werderland.

Schutzgebiete: FFH-, Landschafts- und Naturschutzgebiet: Das Planungsgebiet befindet sich
in keinem ausgewiesenen FFH-, Landschafts- oder Naturschutzgebiet
Wasserschutzgebiet: Das Gebiet liegt weder in einem ausgewiesenen Wasserschutzgebiet noch grenzt es an eines.
Geschützte Biotope sind vorhanden
Überschwemmungsgebiet: Das Planungsgebiet gehört nicht zu einem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet

Geologische Daten
Der Baugrund des Energieknotens ist nicht einheitlich. Er besteht zum einen aus einem Ursprungsgelände als Feuchtwiesengebiet, zum anderen aus Aufschüttungshalden. Die geplante Privatstraße befindet sich auf der Seite zum AMB-Gelände in diesen Aufhaldungsbereich. Die Stichstraße führt in das eigentliche Urgelände. Der Baugrund des Urgeländes besteht aus Mutterboden über weichem Klei mit variabler
Schichtdicke, darunter Sand mit dünnen Kiesschichten. Im Untersuchungsgebiet treten aufgrund bindiger, nahezu wasserundurchlässiger Klei- und Lehmböden oberflächennahe Wasserstände und potenzielle Stauwasserbildungen auf. Aufgrund der geringen Durchlässigkeit der schluffigen Deckschicht kommt es bei Niederschlägen häufig zu einem oberflächennahen Wasserstau. Der Untergrund für die geplante Privatstraße in den Bereichen der Aufhaldungen konnten noch nicht in Gänze beprobt werden. Es wird von einem Klei/Mutterbodengemisch ausgegangen, der beim Bau des Stahlwerkegeländes abgeschoben worden ist und in den Randbereichen aufgehaldet worden ist.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
31.03.2027
31.12.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Carl-Benz-Straße
28237
Bremen
Deutschland
DE501

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

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Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Weitere Unterlagen zur Leistungsbeschreibung und zum Vertrag werden in der Angebotsphase zur Verfügung gestellt. Im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs erhalten interessierte Unternehmen die Projektbeschreibung sowie die Bekanntgabe der geforderten Eignungskriterien.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Im Rahmen der Ausschreibung wird zunächst ein Teilnahmewettbewerb zur Eignungsprüfung durchgeführt. Im Mittelpunkt des Teilnahmewettbewerbs steht die Prüfung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Bieter. Die Prüfung der Eignung eines Bieters erfolgt auf Grundlage der in der Anlage 3.2 aufgeführten Eignungskriterien.
Nach Prüfung der Teilnahmeanträge erhalten die Bieter eine Mitteilung, ob sie die Eignungsprüfung bestanden haben.

Der Auftraggeber behält sich vor, nach jeder Verhandlungsrunde den Bieterkreis zu reduzieren; er kann auch nur mit einem einzigen Bieter ("preferred bidder") weiterverhandeln. Die Reduzierung des Bieterkreises erfolgt unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze und unter Anwendung der bekannt gemachten Zuschlagskriterien. Die Reduzierung des Bieterkreises ist auch vor der ersten Verhandlungsrunde möglich. Für die erste Verhandlungsrunde werden höchstens fünf Bieter nach den Zuschlagskriterien ausgewählt.
Der Auftraggeber kann die Bieter, mit denen Verhandlungen geführt werden, im Laufe des Verhandlungsverfahrens mehrfach zur Überarbeitung ihrer Angebote auffordern. Nach Abschluss der Verhandlungen werden die verbleibenden Bieter in der Regel aufgefordert, ein überarbeitetes finales Angebot einzureichen. Die formalen Anforderungen an die Abgabe des überarbeiteten Angebotes (Abgabefrist, -ort, etc.) und der notwendige Inhalt werden den Bietern ggf. in der Aufforderung zur Abgabe mitgeteilt.
Nach Abgabe des überarbeiteten Angebotes behält sich der Auftraggeber die Durchführung weiterer Verhandlungsrunden vor.
Abweichend davon hat der Auftraggeber auch die Möglichkeit, den Zuschlag bereits auf das verbindliche Erstangebot zu erteilen.
Der Auftraggeber kann den geplanten Ablauf der Verhandlungen ändern, insbesondere auf die Durchführung der fachlichen und kaufmännischen Verhandlungen verzichten oder über die geplanten Verhandlungsrunden hinaus- auch nach Abgabe von überarbeiteten finalen Angeboten - weitere Verhandlungen durchführen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

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Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Die Kommunikation findet ausschließlich über die Nachrichtenfunktion des Deutschen Vergabeportals (www.dtvp.de) im entsprechenden Projektraum statt. Nur hierüber werden verbindliche Auskünfte vom Auftraggeber erteilt.

Teilnahmeanträge oder Angebote sind über das entsprechende Bietertool des Deutschen Vergabeportals hochzuladen. Eine Abgabe per E-Mail oder Nachrichtenfunktion ist nicht zugelassen.

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRVMPA8

Einlegung von Rechtsbehelfen

Auf die Rüge- und Ausschlussfristen gem. §§ 135 Abs. 2, 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht rechtzeitig gerügt hat. Verstöße, die im Vergabeverfahren erkannt werden, müssen gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist oder Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Ferner ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Für die bloße Einsicht in das Verfahren ist eine Registrierung nicht notwendig, jedoch wird es angeraten sich kostenfrei zu registrieren und sich zu dem Verfahren freizuschalten. Nur durch eine Freischaltung zu dem Verfahren werden Sie auf sämtliche Bieterinformationen bzw. auf Änderungen an den Vergabeunterlagen oder neu eingestellte Bieterinformationen hingewiesen. Für die Abgabe eines Teilnahmeantrags in elektronischer Form muss jedoch eine Registrierung erfolgen. Des Weiteren bitten wir darum, von einer Löschung Ihrer Freischaltung zu dem Verfahren abzusehen, bis Sie dazu aufgefordert werden bzw. Sie eine Absage zu dem weiteren Verfahren erhalten, da das anschließende Angebotsverfahren über das Deutsche Vergabeportal fortgeführt werden soll.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, Erklärungen und Nachweise im Rahmen der vergaberechtlichen Vorschriften nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Verstöße gegen §§ 123, 124 GWB i. V. m. WRegG, Verstöße gegen § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Straftaten nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) bestehen

Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) bestehen.

Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).
Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.

Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.

Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
Straftat nach § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
Straftat nach den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

Straftat nach §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.

Wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

Wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

Wenn in Bezug auf das Unternehmen innerhalb der letzten drei Jahre ein rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße belegt worden ist (Ausschlussgrund gemäß § 22 LkSG).

Wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

Wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.

Wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet.

Wenn das Unternehmen die berufliche Tätigkeit eingestellt hat.

Wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet.

Wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.

Wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

Wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.

Wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.

Wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.

Wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Bewerber haben geeignete Maßnahmen zur Qualitätssicherung nachzuweisen. Der Nachweis kann insbesondere durch ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder durch ein dokumentiertes Qualitätssicherungssystem erbracht werden. Gleichwertige Nachweise werden zugelassen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Bewerber haben geeignete Maßnahmen des Arbeitsschutzes nachzuweisen. Der Nachweis kann insbesondere durch ein zertifiziertes Arbeitsschutzmanagementsystem nach DIN EN ISO 45001 oder durch dokumentierte Arbeitsschutzmaßnahmen erbracht werden. Gleichwertige Nachweise werden zugelassen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Gefordert ist ein Erfahrungsnachweis des Bewerbers nach Maßgabe der nachstehenden Leistungen, die mit den Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind, durch die Bennenung von mindestens 2 abgeschlossenen Referenzprojekten über Straßen- und Tiefbaumaßnahmen. Referenzen im Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 12.10.2026 werden gewertet.

Mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar ist eine Straßenbaumaßnahme (innerorts, asphaltiert, in der Art einer Sammelstraße und größer-gleich 500 m). Anlage 3.2 ist ausgefüllt einzureichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw.
bei der Industrie- und Handelskammer

Sofern die gültige Präqualifikation von Bauunternehmen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) nachgewiesen werden kann, muss dieses Dokument nicht vom Bewerber eingereicht werden. Sollten Bewerber präqualifiziert sein, dann ist die PQ-Nummer im Teilnahmeantrag (Anlage 3) anzugeben (Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., Präqualifikationsverzeichnis).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Ein Auszug aus dem Handelsregister oder ein gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes des Unternehmens in deutscher Sprache bzw. mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache ist vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (nicht älter als 13 Monate zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags).

Sofern die gültige Präqualifikation von Bauunternehmen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) nachgewiesen werden kann, muss dieses Dokument nicht vom Bewerber eingereicht werden. Sollten Bewerber präqualifiziert sein, dann ist die PQ-Nummer im Teilnahmeantrag (Anlage 3) anzugeben (Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., Präqualifikationsverzeichnis).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft ist vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (nicht älter als 13 Monate zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags).
Sofern die gültige Präqualifikation von Bauunternehmen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) nachgewiesen werden kann, muss dieses Dokument nicht vom Bewerber eingereicht werden. Sollten Bewerber präqualifiziert sein, dann ist die PQ-Nummer im Teilnahmeantrag (Anlage 3) anzugeben (Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., Präqualifikationsverzeichnis).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eine Bescheinigung in Steuersachen bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts ist vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (nicht älter als 13 Monate zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags).

Sofern die gültige Präqualifikation von Bauunternehmen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) nachgewiesen werden kann, muss dieses Dokument nicht vom Bewerber eingereicht werden. Sollten Bewerber präqualifiziert sein, dann ist die PQ-Nummer im Teilnahmeantrag (Anlage 3) anzugeben (Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., Präqualifikationsverzeichnis).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eine Freistellungsbescheinigung nach §48b Einkommensteuergesetz ist vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (nicht älter als 13 Monate zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags).

Sofern die gültige Präqualifikation von Bauunternehmen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) nachgewiesen werden kann, muss dieses Dokument nicht vom Bewerber eingereicht werden. Sollten Bewerber präqualifiziert sein, dann ist die PQ-Nummer im Teilnahmeantrag (Anlage 3) anzugeben (Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., Präqualifikationsverzeichnis).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (SOKA), falls das Unternehmen beitragspflichtig ist, ist vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (nicht älter als 13 Monate zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags).
Sofern die gültige Präqualifikation von Bauunternehmen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) nachgewiesen werden kann, muss dieses Dokument nicht vom Bewerber eingereicht werden. Sollten Bewerber präqualifiziert sein, dann ist die PQ-Nummer im Teilnahmeantrag (Anlage 3) anzugeben (Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., Präqualifikationsverzeichnis).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung ist vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (nicht älter als 13 Monate zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags).
Sofern die gültige Präqualifikation von Bauunternehmen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) nachgewiesen werden kann, muss dieses Dokument nicht vom Bewerber eingereicht werden. Sollten Bewerber präqualifiziert sein, dann ist die PQ-Nummer im Teilnahmeantrag (Anlage 3) anzugeben (Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., Präqualifikationsverzeichnis).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Der Nachweis über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit den Mindestdeckungssummen (mindestens 3 Mio. EUR je Versicherungsfall Deckungssumme in Euro) ist vom Bewerber einzureichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Der EWE Lieferantenkodex ist vom Bewerber ausgefüllt und unterschrieben einzureichen (s. Teilnahmeunterlagen, Anlage 3.6).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB und § 22 LkSG ist vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (s. Teilnahmeunterlagen, Anlage 3).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Die Vertraulichkeitserklärung in Vergabeverfahren ist vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (s. Teilnahmeunterlagen, Anlage 3).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Die Eigenerklärung über Russland-Sanktionen (nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 ) ist vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (s. Teilnahmeunterlagen, Anlage 3)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Die Umsatzzahlen (allgemein und für den ausgeschriebenen Bereich) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2025,2024,2023) in Euro, netto) sind vom Bewerber anzugeben (s. Teilnahmeunterlagen, Anlage 3.2)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Die Bewerber haben die folgenden Angaben/ Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag ausgefüllt mittels Anlage 3/ 3.10 einzureichen:

- Schriftliche Unternehmensdarstellung/ Firmenprofil
- Bietergemeinschaftserklärung (sofern erforderlich)
- Angaben zur Eignungsleihe (sofern erforderlich)
- Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe nach § § 6d VOB/A EU (sofern erforderlich)
- Mindestlohnerklärung (Anlage 3.10)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Finanzielle Vereinbarungen können den Vergabeunterlagen der Angebotsphase entnommen werden.

Sicherheitsleistungen können den Vergabeunterlagen der Angebotsphase entnommen werden.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Ausführung des Auftrags können den Vergabeunterlagen der Angebotsphase entnommen werden.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung