VIII. Referenzen (Ausschlusskriterium)
(gemäß Bieterinformation Anlage 03 "Formular Teilnahmeantrag", dort Vordruck 8)
Gefordert ist ein Erfahrungsnachweis des Bieters durch die Benennung von mindestens drei (3) Referenzanlagen, ausgeführt in den letzten zehn (10) Jahren vor Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung, die einen dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Umfang aufweisen. Gewertet werden auch Referenzen, die sich bereits in Betrieb befinden, aber noch nicht abgenommen wurden. Mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind Leistungen, die sich auf vergleichbare Anlagen im Energiebereich (u.a. Erdgas- oder Elektrodenkessel, Blockheizkraftwerke, Wärmekraftanlagen, Wärmepumpen, Wärmetauscheranlagen) beziehen und mindestens
- ein Auftragsvolumen von >8 Mio. EUR haben
- eine Montagezeit von mindestens 30.000h (Eigen- + Fremdpersonal) beinhalten.
Es können mehr als die geforderte Mindestanzahl an Referenzen angegeben werden.
Die Referenzen sind gemäß dem o. g. Vordrucks mit folgenden Angaben zu benennen (Ausschlusskriterium):
- Bezeichnung des Referenzprojekts
- Auftraggeber, Anschrift sowie Ansprechpartner (mit Telefonnummer)
- Branche
- Leistungszeitraum (Monat/Jahr - Monat/Jahr bzw. laufend)
- Auftragswert in EUR (netto)
- Angaben zu Art und Umfang der Leistungen sowie Angabe, inwieweit die jeweiligen Leistungen selbst / in einer Arbeitsgemeinschaft / durch Nachunternehmer ausgeführt wurden / werden:
Anlagenstandort, Anlagentyp/-art, Leistungsdaten(elektrisch/thermisch), Kurze Auftragsbeschreibung (Umfang Engineering, Montage, IBN), Montagezeit (Eigen & Fremd)
Überschreitet die Anzahl geeigneter Bieter die Anzahl der Bieter, die am weiteren Verfahren beteiligt werden sollen (vgl. 5.1), wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bieterkreis entsprechend zu reduzieren. Diese Prüfung erfolgt anhand der eingereichten Referenzen, wobei das Ranking nach dem Auftragsvolumen erfolgt.