Helikoptertransport mit Helikopter für geplante und ungeplante Instandhaltungsarbeiten und Entstörungseinsätze:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, einen Helikopter für geplante Instandhaltungsarbeiten und vorwiegend ungeplante Instandhaltungsarbeiten/Entstörungseinsätze in dem OWP des Auftraggebers zur Verfügung zu stellen. Es sind Personen und Material zwischen Emden oder Borkum, je nach Abruf des AG, und dem OWP zu transportieren. Abhängig von der Aufgabenplanung kann ein Anfliegen von mehreren Lokationen, auch parkübergreifend, erforderlich sein. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass ein Helikopter verfügbar ist, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer bei geplanten Einsätzen am Vortag bis 19 Uhr über den Einsatz informiert hat. Bei den ungeplanten Entstörungseinsätzen muss der Helikopter des Auftragnehmers innerhalb einer noch abzustimmenden Ankündigungszeit abflugbereit sein.Der Auftraggeber erwartet ein Angebot mit Flugminutenpreisen exklusive Kraftstoff für unterschiedliche Mindestabnahmemengen, vorgegeben in einer Matrix vom Auftraggeber, welche bei der Angebotsauf-forderung zur Verfügung gestellt wird. Die Flugminutenpreise können wochentags abhängig vergeben werden. Der Verbrauch der Helikopter ist ebenfalls aufzuführen (wenn notwendig in Abhängigkeit von Wind und Beladung).Der Helikopter muss bei durchschnittlichen Windverhältnissen die Anforderungen je Los erfüllen.
Zweimalige Option den Vertrag um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Windpark Riffgat
Auf die Rüge- und Ausschlussfristen gem. §§ 135 Abs. 2, 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht rechtzeitig gerügt hat. Verstöße, die im Vergabeverfahren erkannt werden, müssen gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist oder Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Ferner ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Abweichend davon hat der Auftraggeber auch die Möglichkeit, den Zuschlag bereits auf das Erstangebot zu erteilen. Dies gilt jedoch nicht, wenn kein verbindliches, sondern lediglich ein indikatives Erstangebot gefordert wurde.
Siehe Bieterinformation / Verfahrenshinweise.
Jeder Bewerber/ jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag die folgenden Erklärungen vorzulegen, die vorgegebenen Erklärungsvordrucke sind zu verwenden:
Teilnahmeantrag (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten - Anlage 3)TNA Anlage 3.1 UnternehmensdarstellungTNA Anlage 3.2 Eignungskriterien (separates Dokument)TNA Anlage 3.3 Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123 Abs. 1 und Abs. 4, 124 GWB und § 22 LkSGTNA Anlage 3.4 Eigenerklärung Sanktionen RusslandTNA Anlage 3.5 Vertraulichkeitserklärung in VergabeverfahrenTNA Anlage 3.6 Verhaltenskodex für Lieferanten des EWE Konzerns (separate Anlage)TNA Anlage 3.7 Bietergemeinschaftserklärung (sofern anwendbar)TNA Anlage 3.8 Eignungsleihe gem. § 47 SektVO (sofern anwendbar)TNA Anlage 3.9 Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe nach § 47 SektVO (sofern anwendbar)
Liegen die genannten Erklärungen im Rahmen der Einreichung des Teilnahmeantrages nicht vor oder entsprechen sie nicht den Anforderungen des Auftraggebers, so führt dies zum Ausschluss des Bewerbers.
1) Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (in Euro, netto) - Nichtangabe führt zum Ausschluss des Bieters2) Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (in Euro, netto) im ausgeschriebenen Bereich - Nichtangabe führt zum Ausschluss des Bieters3) Aktuelle Auszug aus dem Handelsregister oder gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes des Unternehmens in deutscher Sprache bzw. mit Übersetzung in die deutsche Sprache (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Teilnahmefristablaufs, Kopie ausreichend) (FIRMA_Nr. 3.2a)4) Aktuelle Bonitätsauskunft (nicht älter als 3 Monate) (FIRMA_Nr. 3.2b)5) Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 12 Monate) (FIRMA_Nr. 3.2c)5) Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 12 Monate) (FIRMA_Nr. 3.2d)6) Vordruck Lieferantenkodex EWE oder gleichwertiges Dokument (FIRMA_Nr. 3.2e)
Liegen die genannten Anlagen im Rahmen der Einreichung des Teilnahmeantrags nicht vor oder entsprechen sie nicht den Anforderungen des Auftraggebers, so führt dies zum Ausschluss des Bewerbers.Der Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an.
Die Eignungskriterien sind in der Anlage "Teilnahmeantrag Anlage 3.2. Eignungskriterien" festgelegt.
Jeder Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag die folgenden Kriterien zu erfüllen und falls erforderlich die entsprechenden Nachweise vorzulegen:
1) Verfügt Ihr Unternehmen seit dem Jahr 2023 über Erfahrungen im Bereich Offshore-Helikopterflügen in der europäischen Nord- oder Ostsee? (KO-Kriterium, Nein = Ausschluss des Bewerbers)2) Nachweis über mind. 1 Helikopter je Los (bei Zuteilung mehrere Lose kann sich die Anforderung reduzieren) mit Ausrüstung und Zulassung für den Betrieb über der offenen See, Ausrüstung und Zulassung für den Hubschrauberwindenbetrieb und Ausrüstung und Zulassung für den Betrieb nach Instrumentenflugregeln (KO-Kriterium, Nein = Ausschluss des Bewerbers)3) Nachweis über mind. 1 Helikopter für geplante Instandhaltungsarbeiten, gemäß "Bieterinformationen Absatz 3.1" (KO-Kriterium, Nein = Ausschluss des Bewerbers)4) Nachweis über mind. 1 Helikopter für kurzfristige Einsätze, gemäß "Bieterinformationen Absatz 3.2" (KO-Kriterium, Nein = Ausschluss des Bewerbers)5) Verfügt Ihr Unternehmen über ein Referenzprojekt innerhalb der letzten drei Kalenderjahre für Offshore-Helikopterflüge in der europäischen Nord- oder Ostsee gemäß der Beschreibung des Ausschreibungsgegenstands in der Bieterinformation? (KO-Kriterium, Nein = Ausschluss des Bewerbers)
Wird eine der als "KO-Kriterium" gekennzeichneten Fragen mit "Nein" beantwortet, so führt dies zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Vergabeverfahren.
Siehe Teilnahmebedingungen.