Ausgeschrieben wird die Durchführung der Jahreswartung (inkl. sachverständiger Prüfungen gemäß geltender Normen der Befahranlagen und sachkundiger Prüfungen gemäß geltender Normen der Kräne und der Befahranlagen) an 30 Windkraftanlagen der 3.6 Megawatt-Klasse (Typ Siemens SWT-3.6-120) oberhalb des TP (Transition Pieces) inkl. Lieferung von Verschleißteilen und Verbrauchsmitteln für die Basiswartung. Auf gesonderten Abruf (optional) sind auch Fernentstörungen (Second Level Support), Instandsetzungs- und Entstörungsleistungen inkl. Lager- und Ersatzteilmanagement zu erbringen, die keine Großkomponentenlogistik erfordern.
Die Vertragslaufzeit endet am 31.12.2028 automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf (Befristung). Der AG ist berechtigt, diesen Vertrag durch einseitige schriftliche Erklärung (Option) drei Mal, um je ein Kalenderjahr zu verlängern. Die Option muss jeweils bis drei (3) Monate vor Laufzeitende ausgeübt werden.
Windpark Riffgat
Ausgeschrieben wird die Durchführung der Jahreswartung von 30 Windenergieanlagen SWT-3,6-120 der Firma Siemens mit einer Leistung von jeweils 3,78 MW oberhalb der TPs (Transition Pieces). Die Abwicklung der Basiswartung erfolgt mit Hilfe eines Crew Transfer Vessel (CTV). Der CTV wird durch den AG beigestellt.
Neben der Jahreswartung werden im Rahmen des Vergabeverfahrens auch Fernentstörungen (Second Level Support), Instandsetzungs- und Entstörungsleistungen inkl. Lager- und Ersatzteilmanagement, die keine Großkomponentenlogistik erfordern, optional ausgeschrieben.
Die Fernentstörungen, Instandsetzungs- und Entstörungsleistungen inkl. Lager- und Ersatzteilmanagement sind wie die Basiswartung mit Hilfe eines CTV oder Helikopters zwingend durch den Bewerber anzubieten bzw. zu bepreisen.
Die Beauftragung der Durchführung von Fernentstörungen, Instandsetzungs- und Entstörungsleistungen kommen nur zum Tragen, wenn die Beauftragung der Leistungen für den AG beim Bewerber wirtschaftlicher sind als die eigene Leistungserbringung bzw. die Beschaffung über einen Dritten.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.2021/S 119-316364
S. Unterlagen Teilnahmeantrag
Jeder Bewerber/ jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag die folgenden Erklärungen vorzulegen, die vorgegebenen Erklärungsvordrucke sind zu verwenden:1) Teilnahmeantrag (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten)2) Schriftliche Unternehmensdarstellung / Firmenprofil (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten [Vordruck 1])3) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123 Abs. 1 und Abs. 4, 124 GWB (Vordruck in den Vergabeunterlagen [Vordruck 2])4) Angaben zu den wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Kriterien (Vordruck in den Vergabeunterlagen [Vordruck 3])5) Eigenerklärung Sanktionen Russland (Vordruck in den Vergabeunterlagen [Vordruck 4])6) Bietergemeinschaftserklärung (nur im Falle von Bewerber-/ Bietergemeinschaften abzugeben) (Vordruck in den Vergabeunterlagen [Vordruck 5])7) Eignungsleihe gem. § 47 SektVO (Vordruck in den Vergabeunterlagen [Vordruck 6])8) Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe nach § 47 SektVO (nur im Falle von Eignungsleihe abzugeben) (Vordruck in den Vergabeunterlagen [Vordruck 7])9) Referenzen (Vordruck in den Vergabeunterlagen [Vordruck 8])10) Vertraulichkeitsvereinbarung in Vergabeverfahren (Vordruck in den Vergabeunterlagen [Vordruck 9])Liegen die genannten Erklärungen im Rahmen der Einreichung des Teilnahmeantrages nicht vor oder entsprechen sie nicht den Anforderungen des Auftraggebers, so führt dies zum Ausschluss des Bewerbers.
Jeder Bewerber/ jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag die folgenden Erklärungen vorzulegen, die vorgegebenen Erklärungsvordrucke sind zu verwenden:1) Umsatzzahlen der letzten drei Geschäftsjahre (in Euro, netto) - Nichtangabe führt zum Ausschluss des Bewerbers2) Umsatzzahlen der letzten drei Geschäftsjahre (in Euro, netto) im Bereich der Wartung von Windenergieanlagen - Nichtangabe führt zum Ausschluss des Bewerbers
Jeder Bewerber/ jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag die folgenden Nachweise vorzulegen:3) Zertifiziertes QM-System DIN EN ISO 9001 oder mind. gleichwertig (wenn vorhanden) (Anlage 3a)4) Zertifiziertes Energiemanagement-System DIN EN ISO 50001:2001 oder mind. gleichwertig (wenn vorhanden) (Anlage 3b)5) Dokumentiertes Umweltmanagementsystem wie z.B. ISO 14001, EMAS oder mind. gleichwertiges Umweltmanagementsystem (wenn vorhanden) (Anlage 3c)6) Zertifiziertes Arbeitsschutzmanagementsystem nach ISO 45001 oder mindestens gleichwertig (wenn vorhanden) (Anlage 3d)7) Auszug aus dem Handelsregister oder ein gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes des Unternehmens in deutscher Sprache bzw. mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache (nicht älter als 6 Monate) (Anlage 3e)8) Aktuelle Bonitätsauskunft (nicht älter als 3 Monate) (Anlage 3f)9) Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 12 Monate) (Anlage 3g)10) Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 12 Monate) (Anlage 3h)11) Bestätigung des Lieferantenkodex EWE oder gleichwertig (Anlage 3i)Der Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an.Liegen die genannten Nachweise (Anlage 3e - Anlage 3i) im Rahmen der Einreichung des Teilnahmeantrages nicht vor oder entsprechen sie nicht den genannten Anforderungen des Auftraggebers, so führt dies zum Ausschluss des Bewerbers.
Nachweis über mind. 2 Mitarbeiter aus dem 2nd Level und technischen Support, die über eine mindestens 3-jährige Erfahrung mit den Siemens-Anlagen 3,6 MW - G4 verfügen.(Nein oder fehlender Nachweis in Anlage 3j = Ausschluss des Bewerbers)
Nachweis über mind. drei Mitarbeiter aus dem Bereich der Entstörung und Instandsetzung, die über Erfahrungen bei der Entstörung/Instandsetzung von mindestens 30 Siemens-Anlagen 3,6 MW - G4 im Zeitraum von mind. zwei Jahren seit 2022 verfügen.(Nein oder fehlender Nachweis in Anlage 3k = Ausschluss des Bewerbers)
Es werden Angaben zu den seit dem Jahr 2022 erbrachten Leistungen an Siemens-Windenenergieanlagen im Leistungsbereich 3,6 MW - G4 erbeten.Abweichungen von dieser Anforderung werden als mit der o.a. Siemenstechnologie nicht vergleichbar gewertet, so dass angenommen wird, dass die in den Referenzen gemachten Angaben keine den Siemens-Windenenergieanlagen gleichwertige Anlagen betreffen. Solche Referenzen werden nicht berücksichtigt.
Mindestanforderung für die Eignung ist,- dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft seit dem Jahr 2022 Erfahrungen in mindestens zwei Offshore-Projekten im Bereich der europäischen Nord- oder Ostsee im Betrieb nachweisen kann.- dass der Bewerber/ die Bietergemeinschaft seit dem Jahr 2022 über Erfahrungen bei der Wartung von mindestens 100 Siemens-Windenenergieanlagen im Leistungsbereich 3,6 MW - G4 in Europa (Onshore oder Offshore) in Europa nachweisen kann. Von den 100 Siemens-Windenergieanlagen müssen mindestens 50 Windenenergieanlagen Offshore sein.- dass der Bewerber/ die Bietergemeinschaft seit dem Jahr 2022 über Erfahrungen bei der Entstörung von mindestens 30 Siemens-Windenenergieanlagen 3,6 MW - G4 im Zeitraum von mind. 2 Jahren in Europa (Offshore) nachweisen kann.
Jede Windenergieanlage darf nur einmal angegeben werden, eine WEA zählt als eine WEA, unabhängig davon, ob sie 5 Jahre lang oder ein Jahr lang gewartet wurde. WEAs, die weniger als ein Jahr lang gewartet wurden, werden nicht in die Eignungsprüfung einbezogen.
Liegen die genannten Anlagen im Rahmen der Einreichung des Teilnahmeantrags nicht vor oder entsprechen sie nicht den Anforderungen des Auftraggebers, so führt dies zum Ausschluss des Bewerbers.
Siehe Teilnahmebedingungen.