Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden die nach den definierten Eignungskriterien geeigneten Bieter/Bewerber aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, nach jeder Verhandlungsrunde den Bieterkreis zu reduzieren. Die Reduzierung des Bieterkreises erfolgt unter Beachtung der allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätze und unter Anwendung der bekannt gemachten Zuschlagskriterien. Die Reduzierung des Bieterkreises ist auch vor der ersten Verhandlungsrunde möglich.
Der Auftraggeber kann die Bieter, mit denen Verhandlungen geführt werden, im Laufe des Verhandlungsverfahrens mehrfach zur Überarbeitung ihrer Angebote auffordern. Nach Abschluss der Verhandlungen werden die verbleibenden Bieter in der Regel aufgefordert, ein überarbeitetes finales Angebot einzureichen. Die formalen Anforderungen an die Abgabe des überarbeiteten Angebotes (Abgabefrist, -ort, etc.) und der notwendige Inhalt werden den Bietern ggf. in der Aufforderung zur Abgabe mitgeteilt.
Nach Abgabe des überarbeiteten Angebotes - mit Ausnahme der finalen Angebote - behält sich der Auftraggeber die Durchführung weiterer Verhandlungsrunden vor.
Abweichend davon hat der Auftraggeber auch die Möglichkeit, den Zuschlag bereits auf das Erstangebot zu erteilen.
Der Auftraggeber kann den geplanten Ablauf der Verhandlungen ändern, insbesondere auf die Durchführung der fachlichen und kaufmännischen Verhandlungen verzichten oder über die geplanten Verhandlungsrunden hinaus weitere Verhandlungen durchführen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Angebots-/Verhandlungsphase die Einhaltung der vorgegebenen Leistungs- und Qualitätsanforderungen mit Hilfe von Audits oder Werksbesichtigungen zu überprüfen.