1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich um Teilnahme am nicht offenen Verfahren zu bewerben. Hierfür ist zwingend ein Bewerbungsbogen zu verwenden, den der G-BA auf dem Deutschen Vergabeportal registrierungsfrei zur Verfügung stellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich
über das o. g. Vergabeportal. Am Auftrag interessierte Unternehmen werden daher darum gebeten, sich auf dem Vergabeportal zu registrieren und im eigenen Interesse die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
2. Der Teilnahmeantrag enthält neben Erklärungsvordrucken zu den unter Ziff. 5.1.9 geforderten Angaben sowie Vordrucke einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB sowie zur Umsetzung von Art. 5k VO (EU) 833/2014. Weiter enthält er für den Fall der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft den Vordruck einer Bewerbergemeinschaftserklärung. Der Teilnahmeantrag mit den vorstehend sowie unter Ziff. 5.1.9 geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist elektronisch über das Vergabeportal bis zu dem unter Ziff. 5.1.12 genannten Termin einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (postalisch) eingehen, können grds. nicht berücksichtigt werden.
3. Auf dem elektronischen Vergabeportal ist neben dem Bewerbungsbogen auch die Leistungsbeschreibung (ohne Grundrisse) registrierungsfrei verfügbar. Weitere Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe, Vertragstext, Angebotsvordruck nebst Preisblatt) werden nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt.
4. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen zum Teilnahmewettbewerb müssen bis spätestens 10 Kalendertagen vor Ablauf der Bewerbungsfrist über das o. g. Vergabeportal eingereicht werden.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren bei weniger als drei geeigneten Bewerbern/Bewerbergemeinschaften mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen.
6. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Mindestlohngesetz für den Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft, dessen/deren Angebot in die engere Wahl kommt, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen wird.