Gegenstand des Auftrags ist die wissenschaftliche Evaluation der Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) des Gemeinsamen Bundesausschusses für die Datenjahre 2019 bis 2024 sowie optional einschließlich für das Datenjahr 2025.
Gegenstand des Auftrags ist die wissenschaftliche Evaluation der Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) des Gemeinsamen Bundesausschusses für die Datenjahre 2019 bis 2024. Als optionale Leistung ist die Evaluation einschließlich für das Datenjahr 2025 vorgesehen. Die Evaluation hat ausschließlich unter Nutzung vorhandener Datenquellen zu erfolgen. In Vorbereitung der Evaluation erstellt der Auftragnehmer einen Evaluationsplan. Die Berichterstattung findet schriftlich und mündlich in deutscher Sprache statt.
Sofern die Daten beim Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) bis zum 30.09.2027 zur Verfügung stehen, ist die Evaluation einschließlich des Datenjahres 2025 verpflichtend durchzuführen. Sofern zum 30.09.2027 noch keine Daten für das Datenjahr 2025 vorliegen, wird durch den G-BA entschieden, ob die Evaluation mit den Daten aus 2025 weiter zuführen ist.
-Methodische Herangehensweise zur Beantwortung der Evaluationsfragestellungen-Darstellung der Arbeitsschritte zur Umsetzung der Evaluation
-Auftragsbezogene Qualifikation des Projektteams-Projektmanagement und Zeitplanung
Bei der Bewertung des Preises werden die vom Bieter genannten Pauschalfestpreise für die Evaluationen gemäß der PAR-RL der Daten 2019 bis 2024 und für die optionale Leistung (Mehrkosten für die Evaluation gemäß der PAR-RL einschließlich der Daten des Jahres 2025), sowie für die von ihm genannten Tagessätze für zusätzliche Leistungen berücksichtigt.
Als optionale Leistung ist die Evaluation für das Folgejahr 2025 vorgesehen.
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen/Institutionen haben sich um Teilnahme am Verfahren zu bewerben. Hierfür ist zwingend ein Bewerbungsbogen zu verwenden, den der G-BA auf dem Deutschen Vergabeportal registrierungsfrei zur Verfügung stellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Am Auftrag interessierte Unternehmen werden daher darum gebeten, sich auf dem Vergabeportal zu registrieren und im eigenen Interesse die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.2. Der Teilnahmeantrag enthält neben Erklärungsvordrucken zu den unter Ziff. 5.1.9 geforderten Angaben eine Abfrage von Angaben zur Person des Bewerbers, insbesondere dessen Leistungsspektrum sowie Vordrucke einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i.S.d. §§123, 124 GWB sowie zur Umsetzung von Art. 5k VO (EU) 833/2014. Weiter enthält er einen Erklärungsvordruck zur fachlichen Unabhängigkeit der am Vergabeverfahren beteiligten Einrichtungen/Unternehmen und für den Fall der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft den Vordruck einer Bewerbergemeinschaftserklärung. Der Teilnahmeantrag mit den vorstehend sowie unter Ziff. 5.1.9 geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist elektronisch über das Vergabeportal bis zu dem unter Ziff. 5.1.12 genannten Termin einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (postalisch) eingehen, können grds. nicht berücksichtigt werden.3. Auf dem elektronischen Vergabeportal ist neben dem Bewerbungsbogen auch die Leistungsbeschreibung registrierungsfrei verfügbar. Weitere Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe, Vertragstext, Angebotsvordruck nebst Preisblatt) werden nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt.4. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen zum Teilnahmewettbewerb müssen bis spätestens 10 Kalendertagen vor Ablauf der Bewerbungsfrist über das o. g. Vergabeportal eingereicht werden.5. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren bei weniger als drei geeigneten Bewerbern/Bewerbergemeinschaften mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen.6. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Mindestlohngesetz für den Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft, dessen/deren Angebot in die engere Wahl kommt, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen wird.
Die Auftragsvergabe erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV). Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich als Einzelbewerber/ in Form einer Bewerbergemeinschaft anhand eines im elektronischen Projektraum bereitgestellten Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rügefrist im Einzelnen § 160 Abs.3 GWB).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:Die Entscheidung über die Auswahl der Bewerber im Teilnahmewettbewerb erfolgt dreistufig:1. Im Rahmen der ersten Stufe wird der Teilnahmeantrag auf Vollständigkeit geprüft. Angaben / Unterlagen, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, sind innerhalb einer Frist von 5 Werktagen ab Aufforderung nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch nach Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, können nicht berücksichtig werden.2. Anschließend wird die grundsätzliche Eignung des Bewerbers anhand der geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise inhaltlich geprüft. Soweit ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, sich zum Nachweis der fachlichen Eignung anderer Unternehmen zu bedienen, sind die unter Ziff. 5.1.9) genannten Angaben und Nachweise bezüglich dieser Unternehmen und zusätzlich eine Erklärung dieser Unternehmen vorzulegen, aus der sich ergibt, dass die Mittel dieser Unternehmen dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stehen, vgl. § 47 Abs. 1 VgV3. Bei einer größeren Anzahl grds. geeigneter Bewerber erfolgt die Auswahl der Bewerber, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf Basis der unter Ziff. 5.1.9 geforderten Angaben / Unterlagen. Es werden die jenigen Bewerber /Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, die nach den vorgelegten Angaben / Unterlagen zur Referenzlage im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen. Dabei ist nicht die Anzahl der Referenzen, sondern der Grad ihrer Vergleichbarkeit mit den unter Ziff. 2.1 und 5.1) genannten Leistungen entscheidend. Maßgeblich ist, inwieweit der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft Erfahrung mit vergleichbaren Aufgabenstellungen vorweisen kann, weil allein oder gemeinsam mit den weiteren Unternehmen / Einrichtungen, die Teil einer Bewerbergemeinschaft oder als Nachunternehmer für einzelne Leistungsbereiche vorgesehen sind, bereits Aufträge vergleichbarer Art und Größenordnung abgewickelt wurden.
Bezüglich der Nachforderung von im Teilnahmeantrag oder im (endgültigen) Angebot fehlenden Angaben gilt § 56 Abs. 2 und 3 VgV.
Der Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag anhand eines vorgegebenen Bewerbungsvordrucks zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit seinen netto-Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2025, 2024, 2023) und den mit wissenschaftlichen Leistungen auf den Gebieten der Versorgungsforschung und Sekundäranalysen im Gesundheitswesen erzielten netto-Umsatz getrennt nach Jahren, anzugeben.
Der Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag anhand eines vorgegebenen Bewerbungsvordrucks zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorzulegen:a) Darstellung, welche Fachkenntnisse in Bezug auf den Auftragsgegenstand vorliegen und inwieweit in den letzten fünf Jahren Leistungen im Gesundheitswesen möglichst vergleichbarer Art (auf dem Gebiet der Versorgungsforschung und Sekundäranalysen im Gesundheitswesen) erbracht wurden. Erwartet werden in einer Referenzliste möglichst detaillierte Beschreibungen der konkret erbrachten Leistungen sowie Angaben zur Leistungszeit, zum Auftraggeber, zur Größe des eingesetzten Projektteams sowie zum Auftragswert.b) Angaben zur Art und Anzahl der Fachkräfte, auf die der Bewerber für die Auftragsdurchführung zurückgreifen kann, gegliedert nach Personen mit medizinischen, methodischen, statistischen und informationstechnischen Fachkenntnissen.
Mindestanforderung zu a)Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft muss im Zeitraum der letzten fünf Jahre (ab 08/2021) mindestens zwei vollständig ausgeführte und abgeschlossene Aufträge nachweisen, welche jeweils - wissenschaftliche Evaluationen im Gesundheitswesen oder Durchführung von Versorgungsforschungsprojekten sowie - die Aufbereitung und statistische Analyse von GKV-Abrechnungsdaten oder vergleichbaren Sekundärdatensätzen im Gesundheitswesen zum Gegenstand hatten.
Der Auftragnehmer muss gegenüber den Trägerorganisationen des G-BA (Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband), deren Mitgliedern und Verbänden sowie allen sonstigen Personen und Personengruppen und Einrichtungen, die ein Interesse am Auftragsgegenstand haben können, fachlich unabhängig sein. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.