Erweiterung Zeppelin-Realschule (Türen und Zargen - Holz außen)
VO: VOB Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Beantwortung einer weiteren Bieterfrage Datum: 25.09.2026 - 13:19 Uhr

Nachricht:

Ein Unternehmer stellte folgende Frage:

Welche Farbe bzw. welcher RAL-Ton ist für die Außentüren vorgesehen? Im LV ist die genaue Farbe nicht eindeutig angegeben.

Anwort:

In den Vorbemerkungen des LVs in Pos. 027.2 auf Seite 7 ist angegeben:
"Farbe Oberfläche innen nach Wahl des AG,
Farbe Außenseite schwarz bez. nach Wahl AG."

In Pos. 027.3 auf Seite 12 des LVs ist angegeben:
"Farbanstrich Holz wie folgt:
- Grundbeschichtung
- 1. + 2. Zwischenbeschichtung, incl. Zwischenschliff
- Endbeschichtung
Fabrikat nach Wahl AN.
Grundfarbton: n.A.Arch"

Der Farbton der Lasur dürfte bei genanntem Schichtaufbau für die Kalkulation nicht wirklich kostenrelevant sein. Es ist auch üblich, dass die Festlegung der endgültigen Farbe erst nach einer Bemusterung bzw. nach Auftragserteilung erfolgt.

Dateianhänge:

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Betreff: Beantwortung von Bieterfragen Teil 1 Datum: 21.09.2026 - 19:05 Uhr

Nachricht:

Von einem Unternehmen wurden uns Bieterfragen gestellt, die wir nachfolgend in Abstimmung mit unseren Planern beantworten:

Frage 1:
Wir gehen davon aus, dass wir die Ausführungsunterlagen gemäß den Vorgaben aus VDI6026 und VOB/C erhalten. Ist diese Annahme korrekt?

Antwort:
Sie werden Ausführunsunterlagen gemäß VOB/C erhalten. Die VDI 6026 gilt für die Gewerke des Technischen Ausbaus und ist in diesem Fall nicht relevant.

Frage 2:
Dürfen wir davon ausgehen, dass die Ausführungsunterlagen vor Erstellung der Leistungsverzeichnisse vom Auftraggeber freigegeben wurde?

Antwort:
Ja.

Frage 3:
Wir gehen davon aus, dass uns die vollständigen Ausführungsunterlagen unmittelbar nach Auftragserteilung vorgelegt werden. Ist diese Annahme korrekt?

Antwort:
Ja.

Frage 4:
Wir kalkulieren mit konkreten Komponenten und Materialien. Sofern diese von den bisherigen Planungsfabrikaten abweichen, gehen wir davon aus, dass wir üblicherweise gemäß Vergabephase HOAI und Vergabehandbuch eine auf die Ausschreibungsergebnisse fortgeschriebene Ausführungsplanung erhalten. Ist diese Annahme korrekt?

Antwort:
Zuerst wird geprüft, ob Ihre Materialangaben den Ausschreibungsvorgaben entsprechen. Gleichwertigkeit ist erforderlich uns muß ggf. von Ihnen nachgewiesen werden. Kann die Gleichwertigkeit nicht nachgewiesen werden, ist das Angebot auszuschließen
Die Notwendigkeit einer umfangreichen Anpassung der Werkplanung ist Indiz für fehlende Gleichwertigkeit. Geringfügige Anpassungen der Werkplanung im Zuge Ihrer Werkstattplanung ist jedoch möglich.

Frage 5:
Das Leistungsverzeichnis enthält einige notwendige Leistungen nicht in eigenen
Ordnungszahlen. Wir gehen davon aus, dass die Erstellung des LV gemäß den Vorgaben aus VOB/C DIN 18299 und den spezifischen ATVs insbesondere den Abrechnungseinheiten durchgeführt wurde.

Antwort:
Das LV wurde auf Grundlage der VOB/C DIN 18299 erstellt. Die technischen Anforderungen an die Türen sind in den Vorbemerkunegn beschrieben und in den Positionen konkretisiert. Dem entsprechend ist zu kalkulieren. Da es sich im Wesentlichen um komplette Türelemente handelt, orientieren sich die Abrechnungseinheiten an deren Stückzahl.
Wir gehen davon aus, dass die Türelemente von Ihnen betriebsfertig kalkuliert werden.
Sollten Sie der Auffassung sein, dass wesentliche Teile der dafür notwendigen Leistungen nicht beschrieben sind, ist uns die gemäß den Teilnahmebedingungen der ausschreibung mitzuteilen.

Frage 6:
Enthält das Leistungsverzeichnis alle Detailangaben (insbesondere zu Verlegearten, Höhen, Varianten und besonderen Befestigungen), die zur Ausführung der Leistungen erforderlich sind?

Antwort:
Das LV enthält die Angaben, die aus unserer Sicht für Ihre Kalkulation erforderlich sind. Wenn dazu Unklarheiten bestehen sollten, bitten wir Sie, die Rückfragemöglichkeit der Vergabplattform nutzen.

Frage 7: Wir dürfen als Bieter keine Mischkalkulationen durchführen. Wir gehen davon aus, dass keine besonderen Leistungen in die Einheitspreise mischkalkuliert werden müssen, die Einfluss auf die Einheitspreisbildung haben. Ist diese Annahme korrekt?

Antwort:
Ja.

Frage 8:
Wie oft muss der Bauleiter an einem Baustellen-Jour-Fix teilnehmen? Wir gehen davon aus, dass wie üblich ein Startgespräch und eine Baubesprechung vor Ort stattfindet, welche nicht länger als 30 Minuten andauert.

Antwort:
Baustellenbesprechungen werden nach Erfordernis durchgeführt, Jourfixe regelmäßig, die erforderlichen Teilnehmer werden jeweils rechtzeitig eingeladen und die Gespräche sollen auf die jeweiligen Themen und Teilnehmer fokussiert werden. Die Dauer der Gespräche richtet sich nach dem Klärungsbedarf, auf den Sie selbst großen Einfluss haben. Absprachen per Telefon oder Videokonferenz sind ggf. auch möglich.
Die Teilnahme an Baustellenbesprechungen ist in den BGK zu kalkulieren undwird nicht gesondert vergütet.

Frage 9:
Wir gehen davon aus, dass 14 Tage nach Beauftragung ein mit dem Auftraggeber / Architekten abgestimmter und realistischer Bauzeitenplan vorgelegt wird und dieser die Vertragszeitraumangaben aus dem Formblatt zur Angebotsaufforderung entspricht. Ist diese Annahme korrekt?

Antwort:
Ja.

Frage 10: Gemäß den Vorgaben aus der VOB/C gehen wir davon aus, dass unsere Parkmöglichkeiten sowie Baustelleneinrichtung nicht abweichend kalkulieren mussten. Ist diese Annahme korrekt?

Antwort:
Ihre BE ist entspr. der Angaben im LV in die Positionen einzukalkulieren.

Frage 11:
Gemäß VOB/C ist eine kontinuierliche Montage üblich. Müssen wir konkrete
Arbeitsunterbrechungen oder Erschwernisse berücksichtigen?

Der Ausführungszeitraum erstreckt sich über den Jahreswechsel. Vom 24.12.2026 bis 06.01.2027 (jeweils einschließlich) ist die Baustelle geschlossen.
Der Türeneinbau erfolgt nach der Montage der Fluchtbalkone außen.

12. In welche Position soll die Vergütung der Erstellung der Bautagesberichte kalkuliert werden?

Die Erstellung der Bautagesberichte wird als vertragliche Nebenpflicht angesehen und ist in den BGK zu kalkulieren. D.h. sie ist mit den Einheitspreisen abgegolten

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