Bieterfragen können nur über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet.
Diese Ausschreibung erfolgt elektronisch.
Vergabeunterlagen können nur über das Deutsche Vergabeportal https://www.dtvp.de bezogen werden.
Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind kostenfrei.
Auskunft aus Wettbewerbsregister:
Die Vergabestelle wird Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister einholen.
Wir empfehlen Ihnen, sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Die elektronische Angebotsabgabe ist im Leitfaden E-Vergabe für Unternehmen, Seite 12 ff erläutert.
Den Leitfaden finden Sie auf unserer Homepage unter folgendem Pfad:https://www.singen.de/informieren/rathaus/ausschreibungen
Bei Fragen zur elektronischen Angebotsabgabe oder zum Bietertool besuchen Sie bitte die Online-Hilfe im Service & Support-Center des Softwareherstellers. https://support.cosinex.de/
Im oberschwelligen Vergabebereich müssen öffentliche Auftraggeber Rechnungen in den genormten elektronischen Datenaustauschformaten (XML-Dokumente) entgegennehmen und verarbeiten können. Hierfür nutzt die Stadt Singen ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg (ZRE) beim Serviceportal Baden-Württemberg. Eine Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung seitens des Auftragnehmers besteht nicht.
Bei elektronischer Rechnungsstellung gelten die Nutzungsbedingungen des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.
Die Leitweg-ID wird nach Auftragserteilung und Unterschrift einer Nutzungsvereinbarung zwischen Auftraggeber und der Stadt Singen mitgeteilt.
Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen erhalten vertrauliche Informationen.
Die Bieter haben die Vertraulichkeit der Informationen zu wahren. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen durch den Bieter nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Eine sonstige Verwendung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber.
Der Öffnungstermin ist nichtöffentlich. Er wird unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.