Barrierefreiheit: Übersetzungsagentur Deutsche Gebärdensprache
VO: UVgO Vergabeart:   Ex post Veröffentlichung (§ 30 Abs. 1) Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Berlin Tourismus & Kongress GmbH
Schöneberger Str. 15
10963
Berlin
Deutschland
Zentrale Dienste
Vergabestelle
beschaffung@visitberlin.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Berliner Gesetz Barrierefreier Informations- und Kommunikationstechnologie
Die Behindertenrechtskonvention verpflichtet ihre Unterzeichnerstaaten dazu geeignete
Maßnahmen zu treffen, um für Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit
anderen den Zugang zu unter anderem Information und Kommunikation, einschließlich
Informations- und Kommunikationstechnologien und ?systemen, zu gewährleisten.
Basierend auf der UN-Behindertenrechtskonvention, die Barrierefreiheit als
Menschenrecht anerkennt, wurde eine Reihe an Gesetzen angestoßen. Daraufhin ist die
Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.
Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen
Anwendungen öffentlicher Stellen entstanden. Diese wiederum wurde zunächst auf
Bundesebene: Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) und dann auf
Länderebene heruntergebrochen: Gesetz über die barrierefreie Informations- und
Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG).
2. Art und Umfang der zu vergebenden Leistungen

Übersetzungsleistung Deutsche Gebärdensprache (DGS) in Videos (nach BITV/BIKTG)

Übersetzung
Im Rahmen des Berliner Gesetz für Barrierefreie Informations- & Kommunikationstechnologie ist die Destination Marketing & Management Organisation Berlins dazu verpflichtet, die wesentlichen Inhalte ihrer Webseiten und Apps in Gebärdensprache zu übersetzen.
Die wesentlichen Inhalte umfassen die Navigation der Webseite, die Erklärung der Barrierefreiheit sowie thematische Inhalte der jeweiligen Webseite bzw. App.

Es wird ein:e Übersetzungsdienstleister:in (freiberufliche Übersetzende oder Unternehmen) gesucht, welche:r im Rahmen dessen die Inhalte nach Vorgaben des Berliner Gesetz für Barrierefreie Informations- & Kommunikationstechnologie (BIKTG) in Gebärdensprach-Videos übersetzt. Das BIKTG ist angelehnt ans BITV 2.0.

Für die Bereitstellung von Informationen in Deutscher Gebärdensprache im Internet oder Intranet gelten insbesondere die folgenden Vorgaben:

1. Schatten auf dem Körper der Darstellerin oder des Darstellers sind zu vermeiden. Die Mimik und das Mundbild müssen gut sichtbar sein.
2. Der Hintergrund ist statisch zu gestalten. Ein schwarzer oder weißer Hintergrund ist zu vermeiden.
3. Der Hintergrund sowie die Kleidung und die Hände der Darstellerin oder des Darstellers stehen im Kontrast zueinander. Dabei soll die Kleidung dunkel und einfarbig sein.
4. Das Video ist durch das Logo für die Deutsche Gebärdensprache gekennzeichnet. Die farbliche Gestaltung des Logos kann dem jeweiligen Design des Auftritts angepasst werden.

Symbol für Deutsche Gebärdensprache 1
(Quelle: http://www.dgs-filme.de/GWHomepage/dgslogo_ls.htm bzw. http://www.dgs-filme.de/GWHomepage/images/dgs_symbol_57.png)

5. Die Auflösung beträgt mindestens 320 x 240 Pixel.
6. Die Bildfolge beträgt mindestens 25 Bilder je Sekunde.
7. Der Gebärdensprach-Film ist darüber hinaus als Datei zum Herunterladen verfügbar. Es sind Angaben zur Größe der Datei sowie zur Abspieldauer verfügbar.

Die Auftragnehmer:in hat sich immer nach der aktuellsten Version des Berliner Gesetzes für Barrierefreie Informations- & Kommunikationstechnologie (BIKTG) bzw. dessen Grundlage der BITV 2.0. zu richten sowie nach den aktuellsten Vorgaben zur Deutschen Gebärdensprache, beispielsweise bei Festlegung einer neuen DIN-Norm.

Die Auftragnehmer:in muss Fachtexte mit minimalem Substanzverlust übersetzen können. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin.
Kontextbezogenes Übersetzen (keine 1:1 Übersetzung) ist ausdrücklich verlangt. Die Übersetzter:innen haben eine Ausbildung absolviert oder anderweitig vergleichbar tiefe Kenntnisse in der Deutschen Gebärdensprache erlangt.

Bei Angebot eines Siegels sollte die Grundlage dieses Siegels erläutert werden.

Es müssen folgende Videoarten bedient werden können:
- DGS-Video mit Untertitel
- DGS-Video mit Untertitel und Hintergrundfilm (Mediapaket): Video mit unterstützendem Bildmaterial wie Screenshots oder erklärenden Bildern; Anwendung zum Beispiel bei Videos zur Navigation. Die Hintergrundfilme sollten zudem ein Branding der entsprechenden Marke der Berlin Tourismus & Kongress GmbH enthalten.

Die Videos sollen im Format 16:9 und im Dateiformat mp4 an die Auftraggeberin übermittelt werden. Filmrechte werden mit unbegrenzter Nutzung mit an die Auftraggeberin übertragen, wie im Rahmenvertrag vermerkt.

Die Preise, die im Preisblatt anzugeben sind, setzten sich wie folgt zusammen:
- Es wird ein Grundpreis für die DGS-Übersetzung und Video-Produktion der Übersetzung mit Untertiteln pro Video-Minute angegeben.
- Zudem wird ein Pauschalpreis pro Hintergrundfilm (Mediapaket, oben erklärt) angegeben.

Bei DGS-Videos mit Hintergrundfilm (Mediapaket) werden in der späteren Rechnungslegung diese beiden Preise zusammengerechnet.

Die Auftraggeberin kann zum jetzigen Zeitpunkt das Auftragsvolumen nicht genau beziffern, daher hat die Auftragnehmer:in keinen Anspruch auf ein bestimmtes Mindestvolumen an Einzelaufträgen.

Lektorat/Revision und entsprechende Korrektur der Übersetzung
Die Auftragnehmer:in ist verpflichtet, die Übersetzungen im Rahmen eines Lektorats durch eine:n weitere:n zertifizierte:n Übersetzer:in auf sachliche Richtigkeit, Grammatik und korrekte Umsetzung zu prüfen.

Die Auftragnehmer:in hat sicherzustellen, dass die eingesetzte Lektor:in die Deutsche Gebärdensprache beherrscht. Dies setzt voraus, dass die Lektor:in eine Ausbildung oder anderweitig vergleichbar tiefe Kenntnisse in der Deutschen Gebärdensprache absolviert hat.

Die Auftraggeberin erwartet ein stimmiges und fehlerfrei übersetztes DGS-Video.

In der Abrechnung für eine Übersetzung sind die jeweilige Lektor:in anzugeben. Die Kosten für das Lektorat und die Korrektur sind in den Kosten pro Minute bei den Übersetzungsleistungen bereits beinhaltet und werden nicht gesondert vergütet.

Einzelaufträge
Die jeweiligen Übersetzungsleistungen nach dieser Leistungsbeschreibung werden per Einzelabruf in Auftrag gegeben. Ruft die Auftraggeberin Einzelleistungen ab, ist die Auftragnehmer:in zur Erbringung der Übersetzungsleistung verpflichtet.

Im Rahmen der Einzelaufträge stellt die Auftraggeberin Textvorlagen in digitaler oder schriftlicher Form zur Verfügung, die sachbezogen aus allen Geschäftsbereichen/Abteilungen der Gesellschaft (Organigramm visitBerlin - siehe Anlage Organigramm) stammen können.

Abgerechnet werden die Übersetzungen mit dem vertraglich festgelegten Preis pro Filmminute und Preis pro Mediapaket.

Rahmenvertrag

Der beigefügte Rahmenvertrag wird für den Zeitraum vom vrs. 08.08.2025 bis zum 31.12.2025 abgeschlossen. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Rahmenvertrag zwei Mal um ein weiteres Jahr zu verlängern, längstens jedoch bis zum 31.12.2027. Die Entscheidung über eine Verlängerung erfolgt spätestens vier Wochen vor Ablauf des jeweiligen Leistungszeitraums.

Die Auftraggeberin wird während des Leistungszeitraums auf Basis des Angebotes des:der Auftragnehmers:in die Übersetzungsleistungen per Einzelabruf in Auftrag geben.

Reaktions- und Bearbeitungszeiten (Fristen)
Die Auftragnehmer:in ist an Werktagen während den üblichen Geschäftszeiten (Montag-Freitag von 09:00-17:00Uhr MEZ) zu erreichen und hat eine Reaktionszeit von max. 48h auf Anfragen.

Die Auftragnehmer:in gibt im Rahmen des Angebots eine Höchstdauer der Bearbeitungszeit einer Übersetzung inkl. Lektorat (Ziffer 2.) an. Zum einen bezogen auf eine Übersetzung eines 4-8min. DGS-Videos und eines 5-8min- Navigationsvideos mit Hintergrundfilm/Mediapaket sowie auf einen Großauftrag ab 5 Videos und/oder Mediapaket.

Die Auftragnehmer:in wird der Auftraggeberin über die gesamte Vertragsdauer für die Entgegennahme von Aufträgen sowie für Hinweise und Rückfragen eine:n zentrale:n Ansprechpartner:in sowie eine:n Vertreter:in benennen, von denen zumindest einer über Telefon und E-Mail in der Zeit von Montag bis Freitag (9.00 - 17.00 Uhr MEZ) für die Auftraggeberin kontaktierbar ist und erforderlichenfalls Auskunft zu den durchgeführten Leistungen geben kann.

Die Auftragnehmer:in hat kein Anrecht auf Exklusivität.

Haupterfüllungsort

Berlin Tourismus & Kongress GmbH
Schöneberger Str. 15
10963
Berlin

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

Voraussichtlicher Zeitplan:
- Angebotsabgabe: bis 31.07.2025, 12.00 Uhr
- Öffnungstermin: 31.07.2025
- Zuschlag: 07.08.2025
- Start der Umsetzung/Ende: 08.08.2025 - 31.12.2025

Verfahren

Beschreibung

Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung

Vergebene Aufträge

Auftragsvergabe

Wirtschaftsteilnehmer

manua GmbH
10557
Berlin
Deutschland

Sonstige Angaben

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

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