Prüfung und Testierung der Jahresrechnungen
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
AOK Sachsen - Anhalt
Lüneburger Str. 4
39106
Magdeburg
Deutschland
Justiziariat/Vergabestelle
Katja Wartenberg
+49 3912878-45327
+49 3912878-845327
katja.wartenberg@san.aok.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAMX88

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAMX88/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Gegenstand der Leistung ist die Prüfung und Testierung der Jahresrechnung für das Jahr 2026 der AOK Sachsen-Anhalt einschließlich des Sondervermögens nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz und der Pflegekasse gemäß § 77 SGB IV unter Beachtung der Vorgaben des § 31 SVHV sowie der weiteren für die gesetzliche Krankenversicherung geltenden Rechtsvorschriften.

Haupterfüllungsort

AOK Sachsen - Anhalt
Lüneburger Str. 4
39106
Magdeburg

Nach Absprache ist an einzelnen Prüftagen eine Remote-Prüfung möglich.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Der Vertrag tritt am 01.10.2026 in Kraft und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, am 30.09.2027.
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag insgesamt einmal für drei Jahre bis längstens zum 30.09.2030 zu verlängern. In diesem Fall hat sie den Auftragnehmer bis spätestens 3 Monate vor dem Vertragsende über die Verlängerung schriftlich in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung besteht nicht.

Die Jahresrechnungen sind jeweils bis zum Freitag in der 17. Kalenderwoche des Folgejahres zu prüfen und der jeweilige Prüfbericht bis zu diesem Datum vorzulegen.

Laufzeit bzw. Dauer

01.10.2026
30.09.2027

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Mindestanforderung: Der Prüfleiter hat die Voraussetzungen nach § 77 SGB IV zu erfüllen und ist somit als Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer berechtigt, die Jahresrechnung einer gesetzlichen Krankenkasse zu prüfen und zu testieren.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Mindestanforderung: Es hat spätestens zum Vertragsbeginn eine Versicherung gemäß Verordnung über die Berufshaftpflichtversicherung der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer (Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsverordnung - WPBHV) vom 18. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3820), geändert durch das Gesetz vom 26. Oktober 2003 (BGBl I S. 2074) und das Wirtschaftsprüfungsexamens-Reformgesetz vom 1. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2446) in Verbindung mit § 323 HGB zu bestehen.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Mindestanforderungen: Mindestens 2 Mitglieder des Prüfteams haben in den letzten 3 Jahren mindestens eine Prüfung der Jahresrechnung einer gesetzlichen Krankenkasse mit mindestens 500.000 Versicherten durchgeführt. Einer davon ist der Prüfleiter.
Alle Mitglieder des Prüfteams müssen Erfahrungen bei der Prüfung von Jahresabschlüssen haben.
Der Leiter des Prüfteams hat grundsätzlich während der gesamten Zeit der Durchführung der Prüfung vor Ort zu sein; nach Absprache ist an einzelnen Prüftagen eine Remote-Prüfung möglich.
Referenzanforderungen: Es sind 3 Referenzprojekte in einem Zeitraum ab dem 01.01.2023 nachzuweisen, welche jeweils die Prüfung der Jahresrechnung gesetzlicher Krankenkassen (im Sinne des SGB) mit mehr als 500.000 Versicherten zum Gegenstand hatten.

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Die Vergütung wird erst nach vollständiger Vertragserfüllung geleistet.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Abschlagszahlungen können nur ausnahmsweise gegen Vorlage einer entsprechenden Vertragserfüllungsbürgschaft (in Höhe etwaiger Vorauszahlung) erfolgen.

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

04.08.2026 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

30.09.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

1) Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, Deutschland;
2) Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter der Bekanntmachungs-ID
CXP4YRAMX88 zum Download zur Verfügung.
Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind von Rügen deutlich zu trennen. Fragen, Hinweise und Rügen sind auf elektronischem Wege mittels der Bieterkommunikation über das Vergabeportal dtvp.de an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
Die Antworten werden allen Unternehmern, welche sich auf www.dtvp.de für das Vergabeverfahren registriert haben, automatisch im Wege der Bieterkommunikation über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere Kommunikation der Auftraggeberin zu verfolgen. Dazu werden im Kommunikationsbereich unter der jeweiligen Ausschreibung Frage-/Antwortlisten (Nachinformationen) erstellt, die der Bieter ohne Registrierung einsehen kann und die er dort selbstständig herunterladen muss. Wir weisen darauf hin, dass der Bieter insoweit verpflichtet ist, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen.
3) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Voraussetzungen und Nachweise sind für alle Mitglieder zu erbringen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten;
4) Allgemeiner Hinweis Nachunternehmer: Die Einschaltung von Nachunternehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin, § 4 Abs. 4, S. 2. VOL/B bleibt unberührt. Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Nachunternehmern sowie Art und Umfang der an den/die Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Nachunternehmer(s) zur Zugriffs-und Leistungsfähigkeit vorlegt (§§ 36, 47 VgV). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen im Sinne des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Nachunternehmer anzusehen sind.

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