Leistungsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Beratungs-, Entwicklungs- und Konfigurationsleistungen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der bestehenden und implementierten Softwarelandschaft der Auftraggeberin in 3 Fachlosen.
Auf Basis der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können von der Auftraggeberin Dienstleistungen in Form von einzelnen Arbeitspaketen bedarfsorientiert abgerufen bzw. nach Durchführung eines wettbewerblichen Abrufs unter Beteiligung der Parteien der Rahmenvereinbarung beauftragt werden.Je Fachlos sollen 3 Parteien vertraglich gebunden werden.
Die Leistungserbringung des Auftragnehmers erfolgt grundsätzlich remote. Im begründeten Einzelfall erfolgt diese auf Weisung der Auftraggeberin am Sitz der Auftraggeberin in Magdeburg.
Die Summe der verschiedenen Tagessätze je Fachlos ist entscheidend.Näheres ist den Angebots- bzw. Preisblättern zu entnehmen, welche in der 2. Phase des Verfahrens den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
Die Bewertung erfolgt nach den Maßgaben der jeweiligen Bewertungsmatrix je Fachlos, welche in der 2. Phase des Verfahrens den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
Es wird eine Rahmenvereinbarung über 3 Fachlose ausgeschrieben:Fachlos 1 - ServiceNow, Fachlos 2 - SAP, Fachlos 3 - M365.Je Fachlos werden 3 Vertragsparteien gesucht. Auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung können von der Auftraggeberin Leistungen bedarfsorientiert einzeln beauftragt werden. Dies erfolgt entweder im Direktabruf oder nach Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens zwischen denjenigen Unternehmen, die Partei der Rahmenvereinbarung sind (wettbewerblicher Abruf).
Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht:(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ...Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit:(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.Paragraph 168 Abs. 2, S.1 GWB Entscheidung der VergabekammerEin wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
1) Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, Deutschland;2) Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter der Bekanntmachungs-IDCXP4YRA58NL zum Download zur Verfügung.Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind von Rügen deutlich zu trennen. Fragen, Hinweise und Rügen sind auf elektronischem Wege mittels der Bieterkommunikation über das Vergabeportal dtvp.de an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.Die Antworten werden allen Unternehmern, welche sich auf www.dtvp.de für das Vergabeverfahren registriert haben, automatisch im Wege der Bieterkommunikation über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere Kommunikation der Auftraggeberin zu verfolgen. Dazu werden im Kommunikationsbereich unter der jeweiligen Ausschreibung Frage-/Antwortlisten (Nachinformationen) erstellt, die der Bieter ohne Registrierung einsehen kann und die er dort selbstständig herunterladen muss. Wir weisen darauf hin, dass der Bieter insoweit verpflichtet ist, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen.3) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Voraussetzungen und Nachweise sind für alle Mitglieder zu erbringen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten;4) Allgemeiner Hinweis Nachunternehmer: Die Einschaltung von Nachunternehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin, § 4 Abs. 4, S. 2. VOL/B bleibt unberührt. Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Nachunternehmern sowie Art und Umfang der an den/die Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Nachunternehmer(s) zur Zugriffs-und Leistungsfähigkeit vorlegt (§§ 36, 47 VgV). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen im Sinne des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Nachunternehmer anzusehen sind.
Leistungsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Beratungs-, Entwicklungs- und Konfigurationsleistungen wie bspw. die Weiterentwicklung der bestehenden und implementierten ServiceNow Prozesse mit Fokus auf IT Service Management (ITSM) und IT Operations Management (ITOM), die Implementierung neuer Module oder das Training bzw. Schulung zu fachspezifischen Themen.Die beispielhaft aufgeführten Themen sind nicht abschließend. Sie können untereinander vernetzt sein oder sich im Laufe der Vertragslaufzeit dynamisch weiterentwickeln.
Leistungsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Beratungs-, Entwicklungs- und Konfigurationsleistungen zur Weiterentwicklung und Optimierung der bestehenden SAP-Systemlandschaft und der darin implementierten Geschäftsprozesse.Die Leistungen sollen in nachfolgenden Handlungsfeldern erbracht werden: - Backend-Entwicklung: Konzeption und Implementierung von Logik, Reports und Standarderweiterungen mit ABAP OO- Frontend-Entwicklung: Gestaltung moderner, benutzerfreundlicher Oberflächen und Apps mit SAP Fiori und SAPUI5. - HANA-Optimierung: Datenmodellierung (z.B. mit CDS Views) und Performance-Steigerung auf SAP HANA. - Systemintegration: Entwicklung und Management von Schnittstellen (OData, APIs, IDoc/RFC) zur Anbindung von Systemen. - Prozessanalyse & -beratung: Übersetzung von Fachanforderungen in technische Lösungen und Beratung der Fachbereiche. - Fehleranalyse & Problemlösung: Debugging, Performance-Optimierung und Lösung komplexer technischer Herausforderungen. Die beispielhaft aufgeführten Themen sind nicht abschließend. Sie können untereinander vernetzt sein oder sich im Laufe der Vertragslaufzeit dynamisch weiterentwickeln.
Leistungsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Beratungsleistungen, Entwicklungsleistungen und Umsetzungsleistungen. Auf Basis der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können von der Auftraggeberin Dienstleistungen wie bspw. die Weiterentwicklung der bestehenden und implementierten M365 Umgebung mit Fokus IAM, Exchange Online, MS Teams, Sharepoint Online, Intune und MS Endpoint Manager, MS Purview, Automatisierung und Support Beratung beauftragt werden.Die beispielhaft aufgeführten Themen sind nicht abschließend. Sie können untereinander vernetzt sein oder sich im Laufe der Vertragslaufzeit dynamisch weiterentwickeln.