Verfahrensangaben

Gesundheitswelten

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
19.06.2026
29.06.2026 10:00 Uhr
10.07.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

AOK Sachsen - Anhalt
DE258393558
Lüneburger Str. 4
39106
Magdeburg
Deutschland
DEE03
Justiziariat/Vergabestelle
katja.wartenberg@san.aok.de
+49 3912878-45327
+49 3912878-845327

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
t:022894990
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0
+49 2289499-400

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72000000-5
50000000-5
72400000-4
75300000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Auftraggeberin sucht einen Vertragspartner für den Betrieb, die Wartung und die kontinuierliche Weiterentwicklung der Plattform www.deine-gesundheitswelt.de.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der gesuchte Auftragnehmer hat nachfolgende Tätigkeiten zu übernehmen bzw. folgende Funktionen auszuüben:
- Technischer Betreiber und Weiterentwickler der Bestandslandschaft (NEOS CMS, Symfony Microservices)
- Architekt und Implementierungspartner für verschiedenen Komponenten (KI-Integration, LLM-Hosting, Omni-Channel)
- Qualitätssicherer zwischen beteiligten Agenturen, dem Redaktionsteam und dem Hosting-Provider
- Vermittler zwischen verschiedenen Dienstleistern und Fachbereichen.
Die zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere:
- Betrieb & Wartung: Sicherstellung der Verfügbarkeit (99,9%) und Performance der bestehenden Systemlandschaft
- Weiterentwicklung: Implementierung neuer Module, Konzeption und Umsetzung notwendiger Architektur-Anpassungen und Integration von KI-Services
- Migration & Refactoring: Kontinuierliche Aktualisierung des Tech-Stacks und Konsolidierung der Frontend-Architektur
- Support & Incident Management: 24/7 On-Call-Bereitschaft für kritische Störungen und Second-Level-Support
- Projektmanagement und Koordination mit anderen Dienstleistern

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2027
31.12.2028

Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag einmalig um weitere 2 Jahre, längstens bis 31.12.2030, zu verlängern.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Beliebiger Ort
---

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis

Der Angebotspreis ist die Summe aus den Preisen für die Rubriken Umsetzung, Personal und Reisekosten. Auf das Preisblatt wird verwiesen.

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Verhandlungspräsentation

Wesentlicher Gegenstand der Präsentation wird die Lösung einer Aufgabenstellung im verfahrensgegenständlichen Kontext sein. Auf die Bewertungsmatrix wird verwiesen.

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAMAXW

Einlegung von Rechtsbehelfen

Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ...
Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Paragraph 168 Abs. 2, S.1 GWB Entscheidung der Vergabekammer
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1) Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, Deutschland;
2) Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter der Bekanntmachungs-ID
CXP4YRAMAXW zum Download zur Verfügung.
Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind von Rügen deutlich zu trennen. Fragen, Hinweise und Rügen sind auf elektronischem Wege mittels der Bieterkommunikation über das Vergabeportal dtvp.de an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
Die Antworten werden allen Unternehmern, welche sich auf www.dtvp.de für das Vergabeverfahren registriert haben, automatisch im Wege der Bieterkommunikation über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere Kommunikation der Auftraggeberin zu verfolgen. Dazu werden im Kommunikationsbereich unter der jeweiligen Ausschreibung Frage-/Antwortlisten (Nachinformationen) erstellt, die der Bieter ohne Registrierung einsehen kann und die er dort selbstständig herunterladen muss. Wir weisen darauf hin, dass der Bieter insoweit verpflichtet ist, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen.
3) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Voraussetzungen und Nachweise sind für alle Mitglieder zu erbringen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten;
4) Allgemeiner Hinweis Nachunternehmer: Die Einschaltung von Nachunternehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin, § 4 Abs. 4, S. 2. VOL/B bleibt unberührt. Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Nachunternehmern sowie Art und Umfang der an den/die Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Nachunternehmer(s) zur Zugriffs-und Leistungsfähigkeit vorlegt (§§ 36, 47 VgV). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen im Sinne des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Nachunternehmer anzusehen sind.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Ob die Auftraggeberin von der Möglichkeit zur Nachforderung nach § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen wird, wird nach Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist entschieden werden. Ein Anspruch auf Einräumung einer Nachreichungsmöglichkeit besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Mindestanforderung: mindestens zwei unterschiedliche Referenzkunden in den vergangenen drei Jahren (2023-2025) für die Aufträge ausgeführt wurden, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind. Die Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Referenzkunden muss im Referenzzeitraum 2023-2025 mindestens 1 Jahr bestanden haben.
Der Fokus muss dabei auf folgenden Formaten liegen:
- Konzeption einer Internetseite
- Programmierung einer Internetseite
- SEO (technisch und redaktionell)
- SEA (Kampagne aufsetzen und distribuieren)
- Konzept und Erstellung von KI für Internetseiten
- Betrieb und Support von Internetseiten

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Anzahl betreuter und entwickelter Internetseiten in den Jahren 2023 bis 2025:
- Anzahl betreuter Internetseiten unter 5 = 0 Punkte, bis 10 = 5 Punkte, mehr als 10 = 10 Punkte
- Anzahl konzipierter Internetseiten unter 5 = 0 Punkte, bis 10 = 5 Punkte, mehr als 10 = 10 Punkte
- Anzahl programmierter und live gestellter Internetseiten unter 3 = 0 Punkte, bis 6 = 5 Punkte, mehr als 6 = 10 Punkte
- Anzahl konzipierter oder erstellter Internetseiten für öffentliche Stellen mit KI im Bereich Gesundheit (Chat, Suche, Assistenz Systeme o.ä.) unter 1 = 0 Punkte, bis 3 = 5 Punkte, mehr als 3 = 10 Punkte

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
40,00

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

aktuellen Handelsregisterauszug (Erstelldatum nicht vor dem 28.02.2026) Bei Nichtvorliegen eines HR-Auszug aufgrund der Unternehmensform ist ein gleichwertigen Nachweis herzureichen (z.B. Gewerbeanmeldung).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Mindestanforderung:Es sind drei verschiedene Referenzprojekte darzustellen, welche innerhalb der vergangenen 3 Jahre (2023-2025) stattfanden.
Alle drei Referenzen gelten als Mindestanforderung. Diese dienen der Auftraggeberin als Nachweise, dass der ausgeschriebene Auftrag in Umfang und Anspruch von Ihnen realisiert werden kann.
Die Referenzen müssen folgende Inhalte haben:
Referenz 1: Konzeption und Umsetzung einer Internetseite inkl. SEM-Maßnahmen
Referenz 2: Eine SEA-Kampagne
Referenz 3: Konzeption oder Einführung einer KI in einer Internetseite einer Krankenversicherung

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
120,00

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Anzahl der Mitarbeiter im Bereich Online - Marketing im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2023/2024/2025
- festangestellte Mitarbeiter: Mehr als 30 Mitarbeiter = 10 Punkte,
Zwischen 25 bis 29 Mitarbeiter = 8 Punkte, Zwischen 15 bis 24 Mitarbeiter = 5 Punkte, Weniger als 15 Mitarbeiter = 0 Punkte
- freie Mitarbeiter: Mehr als 30 freie Mitarbeiter = 0 Punkte, Zwischen 25 bis 29 Mitarbeiter = 5 Punkte, Zwischen 15 bis 24 Mitarbeiter = 8 Punkte, Weniger als 14 Mitarbeiter = 10 Punkte

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
20,00

Eignungskriterium

Versorgungssicherheit

Verfügbarkeit bei Problemen mit der Internetseite
- 24/7 = 10 Punkte
- spätestens nach 2 h = 5 Punkte
- spätestens nach 5 h = 1 Punkt
- länger als 5 h = 0 Punkte

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
10,00

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Mindestanforderung Qualifikation: Es müssen mindestens 15 NEOS Entwickler (frei oder festangestellt) mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in komplexen Enterprise-Umgebungen im Unternehmen beschäftigt sein. Für die zu erbringende Leistung ist ein Team mit folgenden Mindestkompetenzen auf Senior-Level bereitzustellen: UX Consultant, UI Designer, Architekt/Lead Developer, NEOS-Developer, PHP/Symfony Developer, Frontend Developer (React), Operations (DevOps/SysAdmin) und Projekt Management. Zusätzlich sind mind. 3 Mitarbeitende mit nachweisbarer Erfahrung in der Einführung von kommunikations- und gesundheitsspezifischer KI erforderlich.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Über die einzureichenden Unterlagen / Erklärungen / Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hinaus, bedarf es der Vorlage von:
- Erklärung zur Einhaltung der Vorgaben des MiLoG;
- Erklärung, dass der Bewerber nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehören. (sogen. Russlandsanktionen)

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung