Sollten sich Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über die Vergabeplattform zu richten.
Bei Erreichen der Wertgrenzen (§14 ThürVgG) kann ein Bieter bis maximal 7 Kalendertage nach Eingang einer Information über die beabsichtigte Vergabeentscheidung bei der Vergabestelle die Nichteinhaltung von Vergaberechtsvorschriften beanstanden. Beanstandungen, Rügen, Anträge sind grundsätzlich in Schriftform einzureichen.