Den Vergabeunterlagen ist ein ausführliches und detailliertes Firmenangebot zwingend beizulegen, dass den Vorgaben der Leistungsbeschreibung entspricht!
Eine Angebotsabgabe per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig!
Bitte reichen Sie mit Ihrem Angebot das den Vergabeunterlagen beigefügte Angebotsschreiben ein.
Tierschutzanforderungen bei der Durchführung:
Bei der Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen sind sämtliche einschlägigen nationalen gesetzlichen Bestimmungen sowie behördlichen Vorgaben zum Tierschutz im jeweiligen Ausführungsland
zwingend einzuhalten. Dies gilt insbesondere für Vorschriften zur Haltung, Pflege, Behandlung und Verwendung von Versuchstieren.
Mit Angebotsabgabe sind geeignete Nachweise über die Einhaltung der jeweiligen nationalen Tierschutzvorschriften vorzulegen. Hierzu zählen insbesondere:
Gültige behördliche Genehmigungen zur Durchführung von Tierversuchen, Zertifizierungen oder Akkreditierungen (z. B. nach internationalen Standards), Angaben zu institutionellen Tierschutzgremien oder vergleichbaren Einrichtungen sowie ggf. ethische Freigaben durch zuständige Stellen.
Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Unterlagen. Angebote, die diese Anforderungen nicht erfüllen oder bei denen die Nachweise unzureichend sind, können vom Vergabeverfahren ausgeschlossen
werden.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.