Wir behalten uns vor, den Zuschlag auch ohne vorherige Verhandlungen gemäß § 12 Abs. 4 UVgO auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
Nachrichten und Fragen zu dieser Angebotsanforderung richten Sie bitte an einkauf@leibniz-hki.de .
Es gelten die allgemeinen Einkaufsbedingungen des HKI (http://www.leibniz-hki.de/de/oeffentliche-vergaben.html).
Sollten sich Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über die Vergabeplattform zu richten.
Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bestbieter (gemäß Thüringer Vergabegesetz ThürVergG § 12a) innerhalb einer Frist von 5 Werktagen folgende Erklärungen im Sinne dieses Gesetzes über die Vergabeplattform ausgefüllt vorzulegen:
1) Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG);
2) Verpflichtungen nach (§ 12 und § 15 ThürVgG - NU-einsatz/§ 17 ThürVgG - Kontrollen/§ 18 ThürVgG - Sanktionen);
3) Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
Sofern der Bestbieter Nachunternehmerleistungen mit dem Angebot benennt, fordert die Vergabestelle folgende Nachweise und Erklärungen innerhalb der genannten Frist im Bezug auf die Nachunternehmen:
1) Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG);
2) Verpflichtungen des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
Für den Fall, dass die nach dem ThürVergG verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der benannten Frist vorgelegt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Bei Erreichen der Wertgrenzen (§19 Abs. 4 ThürVgG) kann ein Bieter bis maximal 7 Kalendertage nach Eingang einer Information über die beabsichtigte Vergabeentscheidung bei der Vergabestelle die Nichteinhaltung von Vergaberechtsvorschriften beanstanden. Das Verfahren zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der o.g. Vergabekammer ist in § 19 Abs. 2 ThürVgG geregelt und gemäß §19 Abs. 5 ThürVgG kostenpflichtig. Beanstandungen, Rügen, Anträge sind grundsätzlich in Schriftform einzureichen.