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Dienstleistung Sequenzierung Proben
VO: UVgO Vergabeart:   Ex post Veröffentlichung (§ 30 Abs. 1) Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Leibniz-Institut für Naturstoff-Forschung und Infektionsbiologie e. V. HKI
Adolf-Reichwein-Str. 23
07745
Jena
Deutschland
DE153925472
Einkauf
036415321012
einkauf@leibniz-hki.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Dienstleistung Sequenzierung Analyse und Charakterisierung Biomarker von Plasma-/Serumproben. Phase 2 der Charakterisierung wichtiger Biomarker in Plasma/Serum (Phase 1 Analyse von 60 Plasma-/Serumproben durch die Fa. Novogene / Bestellung 2503927). Sicherstellung der methodischen Konsistenz und Vergleichbarkeit der Ergebnisse.

Haupterfüllungsort

Leibniz-Institut für Naturstoff-Forschung und Infektionsbiologie e. V. HKI
Adolf-Reichwein-Str. 23
07745
Jena

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

nach Auftragsvergabe

Verfahren

Beschreibung

Verfahrensart

Verhandlungsvergabe

Vergebene Aufträge

Auftragsvergabe

Wirtschaftsteilnehmer

Novogene GmbH
82152
Planegg-Martinsried
Deutschland

Sonstige Angaben

2600401

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Wir behalten uns vor, den Zuschlag auch ohne vorherige Verhandlungen gemäß § 12 Abs. 4 UVgO auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
Nachrichten und Fragen zu dieser Angebotsanforderung richten Sie bitte an einkauf@leibniz-hki.de .
Es gelten die allgemeinen Einkaufsbedingungen des HKI (http://www.leibniz-hki.de/de/oeffentliche-vergaben.html).

Sollten sich Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über die Vergabeplattform zu richten.

Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bestbieter (gemäß Thüringer Vergabegesetz ThürVergG § 12a) innerhalb einer Frist von 5 Werktagen folgende Erklärungen im Sinne dieses Gesetzes über die Vergabeplattform ausgefüllt vorzulegen:

1) Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG);

2) Verpflichtungen nach (§ 12 und § 15 ThürVgG - NU-einsatz/§ 17 ThürVgG - Kontrollen/§ 18 ThürVgG - Sanktionen);

3) Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG).

Sofern der Bestbieter Nachunternehmerleistungen mit dem Angebot benennt, fordert die Vergabestelle folgende Nachweise und Erklärungen innerhalb der genannten Frist im Bezug auf die Nachunternehmen:

1) Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG);

2) Verpflichtungen des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG).

Für den Fall, dass die nach dem ThürVergG verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der benannten Frist vorgelegt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

Bei Erreichen der Wertgrenzen (§19 Abs. 4 ThürVgG) kann ein Bieter bis maximal 7 Kalendertage nach Eingang einer Information über die beabsichtigte Vergabeentscheidung bei der Vergabestelle die Nichteinhaltung von Vergaberechtsvorschriften beanstanden. Das Verfahren zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der o.g. Vergabekammer ist in § 19 Abs. 2 ThürVgG geregelt und gemäß §19 Abs. 5 ThürVgG kostenpflichtig. Beanstandungen, Rügen, Anträge sind grundsätzlich in Schriftform einzureichen.

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