Der Auftrag besteht aus Architektenleistungen sowie Ingenieurleistungen für die Technische Ausrüstung: Architektenleistungen gem. § 34 HOAI 2021 i.V. m. Anlage 10 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7, HOAI 2021 für die Leistungsphasen 5 bis 8 sowie Ingenieurleistungen gemäß §§ 53, 55 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 15.1, linke Spalte, Leistungsphase 1 bis 8 für die Technische Ausrüstung.
siehe Teilnahmeunterlagen
Honorarparameter (Pauschalhonorar und Stundensätze für zusätzlich beauftragte Leistungen; Einzelheiten s. Teilnahmeunterlagen Teil A Verfahrensbedingungen)
Organisation und Qualifikation des Projektteams (Einzelheiten s. Teilnahmeunterlagen Teil A Verfahrensbedingungen)
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Der Auftraggeber behält sich vor, von Bietern unter Einhaltung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes gemäß § 56 Abs. 2 VgV Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung von Unterlagen besteht jedoch nicht.
Der Auftraggeber prüft die Eignung anhand folgender Kriterien:
1. Jahresumsätze: Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2023 bis 2025 (insgesamt sowie gesondert aus vergleichbaren Planungleistungen). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.2. Haftpflichtversicherung: Eigenerklärung zum Bestehen bzw. der Bereitschaft zum Abschluss einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung.3. Referenzleistung Objektplanung: Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen. 4. Referenzleistung TGA: Eigenerklärungen über mit dem Auftragsge-genstand vergleichbare frühere Aufträge. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen. 5. Personalstand: Eigenerklärung zum Personalstand im Jah-resdurchschnitt in den Jahren 2023 bis 2025, gegliedert nach Büroinhabern/Geschäftsführern, Architekten/Ingenieure und kaufmännischen/technischen Mitarbeitern.6. Projektleitung: Eigenerklärung zum/zur vorgesehenen Pro-jektleiter/in und stellv. Projektleiter/in unter Angabe von Name, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung in Jahren.
Weitere Einzelheiten zu diesen Kriterien sowie Angaben zu Nachunternehmern, Eignungsleihe und Bewerber-/ Bietergemeinschaften sind den Teilnahmeunterlagen Teil A-Verfahrensbedingungen zu entnehmen. Die Teilnahmeunterlagen sind kostenlos und ohne Registrierung einzusehen.