Einführung einer Konsolidierungs-Software
Einführung einer Konsolidierungs-Software (inkl. Softwareüberlassung, Implementierung und Softwarepflege)Umsetzungszeitraum ca. 07/2026 - 06/2027
Die Konsolidierung im TEAG-Konzern ist in zwei Stränge zu unterscheiden:- legale (Ist-) Konsolidierung in Zuständigkeit des Rechnungswesens- Management-(Plan-, Ist-) Konsolidierung in Zuständigkeit des ControllingsBeide Stränge agieren bisher auf unterschiedlichen technologischen Umsetzungen. Ziel ist die Einführung einer gemeinsamen Software-Lösung und die Ablösung beider bisheriger Lösungen.
RechnungswesenDerzeit erfolgt die technische Erstellung des Konzernabschlusses nicht im SAP, sondern mittels einer Excel-Lösung. Bezogen auf die steigende Komplexität der Konsolidierung sowie der stetigen Erweiterung der TEAG-Konzerns in Bezug auf die einzubeziehenden Unternehmen wird das Excel-Tool zwangsweise in naher Zukunft an seine Grenzen kommen. Dabei sinkt auch stetig die Akzeptanz dieser Anwendung seitens der Revision sowie der Wirtschaftsprüfer.Die legale Konsolidierung auf Basis der gesetzlichen Anforderungen des Handelsrechts wird im Rahmen der Ist-Abschlusserstellung (Quartals- und Jahresabschlüsse) durchgeführt. Sie bildet die rein legale Sicht ab.Die Konsolidierungs-Software soll den Fachbereich sowohl bei der Konsolidierung der vollkonsolidierten Gesellschaften aus dem vorhandenen ERP-System SAP S/4 HANA als auch der At-Equity-Bewertung der anderen Gesellschaften aus unterschiedlichen Systemen unterstützen.
ControllingErgänzend zur legalen Konsolidierung erfolgt die Management-Konsolidierung nach Maßgabe interner Anforderungen aus der Management-Sicht. Über die rein legale Sicht hinaus wird hier eine Sparten-/Segment-Darstellung vorgenommen. Dies erfolgt analog der legalen Konsolidierung zu den Quartals- und Jahresabschlussstichtagen im Ist sowie darüber hinaus zu Hochrechnungen und Mittelfristplanungen im Plan.Eine Besonderheit ist hierbei die "Matrixkonsolidierung" als Basis für Sparten-/Segment-Darstellung.Die operative Umsetzung erfolgt ebenfalls außerhalb SAP in Oracle-Hyperion.
Bei unvollständiger Einreichung von Nachweisen und/oder Erklärungen kann die TEAG Thüringer Energie AG als Auftraggeber diese gem. § 51 Abs. 2 SektVO nachfordern, hierzu ist sie jedoch nicht verpflichtet, so dass Unvollständigkeit oder Fehlerhaftigkeit des Teilnahmeantrages auch ohne Nachforderung von Unterlagen zum Ausschluss des Bewerbers führen kann.
Unterzeichnete Eigenerklärung des Bewerbers, dass in Bezug auf sein Unternehmen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (siehe Anlage).
Vom Bewerber erstellte Beschreibung seines Unternehmens mit Angaben zu folgenden Punkten:- Dauer der Tätigkeit auf dem deutschen Markt in der Beratung von Unternehmen der Energie- und Versorgungswirtschaft.- Höhe des Jahresumsatzes in Europa in den letzten drei Geschäftsjahren- Davon Höhe des Jahresumsatzes im Geschäftsfeld "Entwicklung von Kundenserviceprozessen"- Davon Höhe des Jahresumsatzes mit Unternehmen der Energie- und Versorgungswirtschaft im deutschen Markt- Aktuelle Anzahl der Mitarbeiter und die Anzahl der Mitarbeiter bei den Nachunternehmern
Erfahrungsnachweis (in Eigenleistung oder als Generalunternehmer) in Form einer vom Bewerber gefertigten Liste mit 3 Referenzprojekten der letzten 5 Jahre, in denen Einführungsprojekte einer Konsolidierungssoftware in einer vergleichbaren Systemlandschaft umgesetzt worden sind.
Der Bewerber beschreibt ausführlich und in anonymisierter Form die Qualifikation und die Kenntnisse der projektrelevanten Mitarbeiter.Sprachkenntnisse der Mitarbeiter in der deutschen Sprache sind anzugeben.
Vom Bewerber erstellte Beschreibung des in seinem Unternehmen vorhandenen Qualitäts- und Projektmanagementmethoden und Vorlage - soweit vorhanden - von Kopien der entsprechenden Zertifikate. Die Darstellung ist auf maximal zwei Seiten DIN A 4 zu beschränken.
Der Bewerber hat den Nachweis der Eintragung im jeweils zuständigen amtlichen Register (Berufsregister, Handelsregister, Gewerbeanmeldung o. ä.) vorzulegen. Der Nachweis darf nicht älter als 1 Jahr sein.
Vom Bewerber ist eine Beschreibung der in seinem Unternehmen vorhandenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß EU-DSGVO vorzulegen.
Der Bewerber hat die beiliegende Checkliste Informationssicherheit auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Bewerber hat einen Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen vorzulegen. Der Nachweis darf nicht älter als 1 Jahr sein.
Der Bewerber hat folgende Nachweise und Erklärungen, die als Formblätter beigefügt sind, rechtsverbindlich unterschrieben vorzulegen:- Eigenerklärung Russlandsanktionen- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB,- ggf. Verzeichnis Nachunternehmer,- ggf. Erklärung zur Bietergemeinschaft.
Siehe Vertragsbedingungen in der Angebotsphase.
- Deutsches Recht als Vertragsgrundlage - Angebote, Schriftverkehr, Dokumentation in deutscher Sprache - Deutschsprachige Ansprechpartner (während der gesamten Ausführung/Vertragsdauer/Gewährleistungszeit)