Referenzen und technische Eignung:
Für die Bereitstellung von Informationen ist ausschließlich die Anlage 7 zu nutzen.
Referenzen:
Es sind Nachweise zu Referenzen zu mindestens drei abgeschlossenen und/oder laufenden Projekten zur Umsetzung eines Niederspannungs-Netzleitsystems zu erbringen. Sofern eine Referenz, ggf. auch in Teilen, durch einen oder mehrere Nachunternehmer erbracht wurde/ wird, sind die Nachunternehmer mit ihren zugehörigen Leistungsanteilen je Referenz zu benennen.
Technische Eignung:
Der Bewerber muss seine technische Leistungsfähigkeit für die Umsetzung des geplanten Projektes für ein Niederspannungs-Netzleitsystem dadurch nachweisen, dass er bereits Lösungsansätze für die angefragte Aufgabenstellung erstellt oder Standardlösungen für ähnliche Aufgabenstellungen umgesetzt hat. Dazu sind die Fragen in der Anlage 7 so zu beantworten, dass daraus das vorhandene Know-how zu den genannten Themen erkennbar ist bzw. welche Softwarelösungen/ Produkte bereits zu den Themenbereichen vorhanden sind und ggf. welchen Entwicklungsstand die Softwarelösungen haben. Eine Erläuterung der Antworten ist vorzunehmen. Die Antworten können ergänzend durch Beifügen von Hardcopies aus den Softwarelösungen bzw. Verweise auf beigefügte Produktbeschreibungen unterstützt werden.
Jede Antwort wird anhand des nachfolgend dargestellten Bewertungsschemas beurteilt. Demnach sind maximal 130 Punkte erreichbar.
10 Punkte
Die Anforderung wird vollständig erfüllt ("ja" ohne Einschränkung; 100 %)
Die Darstellung des Bewerbers bzw. seine Antworten sind in allen Punkten überzeugend und nachvollziehbar. Alle wesentlichen Aspekte sind vollständig benannt bzw. beantwortet.
8 Punkte
Die Anforderung wird mit geringfügigen Einschränkungen erfüllt (80 %)
Die Darstellung des Bewerbers bzw. seine Antworten sind in nahezu allen Punkten überzeugend und nachvollziehbar. Wesentlichen Aspekte sind benannt bzw. beantwortet.
6 Punkte
Die Anforderung wird mit deutlichen Einschränkungen erfüllt (60 %)
Die Darstellung des Bewerbers bzw. seine Antworten sind in einigen Punkten überzeugend und nachvollziehbar. Wesentlichen Aspekte sind zum Großteil benannt bzw. beantwortet.
4 Punkte
Die Anforderung wird nur zu einem geringen Teil erfüllt (40 %)
Die Darstellung des Bewerbers bzw. seine Antworten sind in nur wenigen Punkten überzeugend und nachvollziehbar. Wesentlichen Aspekte werden nur teilweise und überwiegend unvollständig benannt bzw. beantwortet.
2 Punkte
Die Anforderung wird im Wesentlichen nicht erfüllt (20 %)
Die Darstellung des Bewerbers bzw. seine Antworten sind nur schwer nachvollziehbar und wenig überzeugend. Wesentliche Aspekte sind kaum, allenfalls unvollständig benannt oder beantwortet.
0 Punkte
Die Anforderung wird nicht erfüllt (0 %)
Die Darstellung des Bewerbers bzw. seine Antworten sind weder nachvollziehbar noch überzeugend. Die wesentlichen Aspekte sind nicht benannt oder beantwortet.
Bei Punktgleichheit und wenn es der TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß (fünf Bewerber) zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid in Anlehnung an § 75 Abs. 6 VgV getroffen.