Die Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG plant den Abriss und Neubau des Umspannwerkes in Leinefelde. Hierzu soll innerhalb von zwei Bauabschnitten zuerst der Ostteil und später der Westteil des Geländes vollständig neu strukturiert werden. Hierbei soll die komplette Freischaltanalage des UW Leinefelde mit dazugehörigem Unterbau neu errichtet werden. Das Los Abbruch umfasst den Totalabbruch der Bauabschnitte 01 und 02. Sämtliche Bauteile wie Beton, Stahlbeton, Entwässerung, erdverlegte Kabel, Kabelkanäle, Schutzrohre, Erdungsanlage, Altgeräte usw. sind abzubrechen.
Die Vergabe erfolgt im Wege des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 100, 102 GWB in Verbindung mit § 15 Sektorenverordnung (SektVO).
Bei unvollständiger Einreichung von Nachweisen und/oder Erklärungen kann die TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG als Auftraggeberin diese gem. § 51 Abs. 2 SektVO nachfordern, hierzu ist sie jedoch nicht verpflichtet, so dass Unvollständigkeit oder Fehlerhaftigkeit des Teilnahmeantrages auch ohne Nachforderung von Unterlagen zum Ausschluss des Bewerbers führen kann.
Unterzeichnete Eigenerklärung des Bewerbers, dass in Bezug auf sein Unternehmen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (Anlage 1)
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Berufsregister (nicht älter als 6 Monate) oder Gleichwertiges. (Kopie ausreichend; bei ausländischen Bewerbern: gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde mit amtlich anerkannter Übersetzung)
Bietergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen, ein Mitglied schriftlich als Vertreter zu bevollmächtigen und zu erklären, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber zu vertreten und im Rahmen des Verfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zu handeln.
- Beizufügen sind die unterzeichneten Eigenerklärungen "Russlandsanktionen" (Anlage 2) und "Vertraulichkeitserklärung" (Anlage 3)- Weiterhin haben die Bieter die Checkliste "Informationssicherheit" (Gruppe 2) Anforderungen aus dem ISMS mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet einzureichen (Anlage 4).
Nachweis über einen Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungsschutz für das laufende Geschäftsjahr mit branchenüblichen Konditionen oder Gleichwertiges
- aktuelle Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamts oder Gleichwertiges (nicht älter als 6 Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung über Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge oder Gleichwertiges, formlose Eigenerklärung ausreichend
Zur Auswahl geeigneter Bewerber haben diese für mindestens drei mit dem ausgeschriebenen Vorhaben vergleichbare Referenzen mit Aufzeigung der jeweiligen Besonderheiten der Projekte vorzulegen.(Mindestauftragsvolumen: 300.000,00 EUR je Projekt)
Beabsichtigt der Bewerber, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der an sie delegierten Teilleistungen angeben sowie Name und Anschrift der vorgesehenen Nachunternehmer benennen. Der Bewerber darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen sowie die Vorgaben der ISMS erfüllen. Hierzu haben die Nachunternehmer die Checkliste "Informationssicherheit" (Gruppe 2) Anforderungen aus dem ISMS ebenfalls auszufüllen (Anlage 4), diese ist dem Angebot unterschrieben beizulegen. Gleiches gilt für die Anlagen 1 - 3, die ausgefüllt und unterschrieben beizulegen sind.Der Bewerber hat auf Verlangen des AG durch Vorlage geeigneter Dokumente und Erklärungen nachzuweisen, dass er tatsächlich über die Mittel und Kapazitäten der von ihm vorgesehenen Nachunternehmer verfügt. Kommt der Bewerber einem solchen Verlangen nicht nach, kann der Zuschlag nicht auf sein Angebot erteilt werden.
Siehe Vertragsbedingungen in Angebotsphase
- Deutsches Recht als Vertragsgrundlage- Angebote, Schriftverkehr, Dokumentation in deutscher Sprache- Deutschsprachige Ansprechpartner (während der gesamtenAusführung/Vertragsdauer/Gewährleistungszeit)- Akzeptanz des Vertrages (Vertragsentwurf wird in der Angebotsphase zur Verfügung gestellt)