Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung (Los 1) und Montage (Los 2) von Fernwärmeübergabestationen für Neuanschlüsse, Netzverdichtungen sowie Erneuerungen im bestehenden Versorgungsgebiet der TWS.Der Rahmenvertrag umfasst insbesondere:- Los 1: Lieferung von standardisierten Fernwärmeübergabestationen gemäß den technischen Spezifikationen der TWS - Los 2: Montage und Inbetriebnahme vor Ort optional- Einbindung in vorhandene Gebäude- und Fernwärmetechnik - Ersatzteilversorgung über die Vertragslaufzeit
Auf Grundlage des strategischen Ausbauplans bis 2035 wurde ein prognostizierter Gesamtbedarf von Fernwärmeübergabestationen ermittelt. Daraus ergibt sich eine voraussichtliche jährliche Abrufmenge von ca. 233 Stück pro Jahr.- Der genannte Jahresbedarf stellt eine unverbindliche Schätzmenge dar und dient den Bietern zur Kalkulation. - Der AG ist nicht verpflichtet, die geschätzten Mengen vollständig abzurufen. - Die tatsächlichen Abrufmengen können abhängig von der Netzentwicklung, dem Anschlussverhalten der Kunden sowie äußeren Rahmenbedingungen (z. B. regulatorische Vorgaben, Marktentwicklung) nach oben oder unten abweichen.Die Abrufe erfolgen projektbezogen nach Bedarf durch Einzelbestellungen des AG im Rahmen des abzuschließenden Rahmenvertrags.
4. Rahmenvertrag und LaufzeitEs wird ein Rahmenvertrag (Los1 Lieferung und/oder Los2) Montage angestrebt, um eine langfristige, planbare und wirtschaftliche Versorgung mit Fernwärmeübergabestationen sicherzustellen.- Vertragsart: Rahmenvertrag (-Los1 Lieferung und/oder Los2 Montage) ohne Abnahmeverpflichtung in Bezug auf die geschätzte Menge - Vertragslaufzeit: 4 Jahre - Abrufmechanismus: Abruf der Leistungen durch Einzelbestellungen (Call-Offs) auf Basis der im Rahmenvertrag vereinbarten Konditionen - Lieferzeit: von 6-8 Wochen- Los1 Lieferung und/oder Los2 MontagePreisgestaltung: verhandelte Staffelpreise, sind Festpreise bzw. indexierte Preise über definierte Zeiträume; nähere Details in den Vergabeunterlagen in der zweiten Phase zur Aufforderung zum AngebotDer Rahmenvertrag soll dem AG ermöglichen, zeitnah auf Bedarfsänderungen zu reagieren und Beschaffungsprozesse zu standardisieren und zu bündeln.
Link :
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YR2M92
siehe Verfahrensbrief als Anhang in den Teilnahmeunterlagen
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingereichten Teilnahmeanträge im Hinblick auf ihre formale Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit sowie ihre fachliche Richtigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach pflichtgemäßem Ermessen Aufklärung von den Bewerbern über den Teilnahmeantrag zu verlangen. Für die Beantwortung der Aufklärungsfragen wird den Bewerbern eine angemessene Frist gesetzt. Der Auftraggeber behält sich ferner vor, die Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen zur Nachreichung, Vervollständigung und/ oder Korrektur von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften unternehmensbezogene Unterlagen sowie zur Nachreichung oder Vervollständigung von fehlenden oder unvollständigen leistungsbezogenen Unterlagen aufzufordern (§ 51 SektVO).Im Rahmen seiner pflichtgemäßen Ermessensbetätigung wird der Auftraggeber diskriminierungsfrei darüber entscheiden, ob eine allgemeine Nachforderungsrunde eingeleitet wird oder nicht. Wird eine allgemeine Nachforderungsrunde eingeleitet, wird der Auftraggeber alle betroffenen Bewerber diskriminierungsfrei zur Vorlage der jeweils betroffenen Unterlagen auffordern. Für die Vorlage wird eine angemessene Frist gesetzt.Es besteht nach Ablauf der Bewerbungsfrist keine Berechtigung der Bewerber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde vorzulegen.
siehe Verfahrensbrief und Eignungskriterienkatalog zum Teilnahmeantrag im Anhang