Voraussetzung ist generell, dass die Produkte der
Unternehmen den gültigen Gesetzen, Verordnungen,
Normen und den regeln der Technik entsprechen
müssen.
Wesentliche Voraussetzungen für eine Zulassung sind:
- gültiges QM-System nach ISO 9001, 14001, 18001
- Haftpflichtversicherung für Personen- und
Sachschäden über mindestens 2 500 000 EUR pro
Schadensereignis mindestens 500.000 EUR/ Jahr
- Konformitätserklärung zur technischen Spezifikation
LWL Kabel und Leitungen (optical cable), Mini/
Mikrokabel, und Lichtwellenleiterfasern
es werden nur Hersteller im Rahmen des Präqualifikationsverfahren zugelassen.