Die vielfältigen ehrenamtlichen Aktivitäten Delmenhorster Bürgerinnen und Bürger för-dern das Gemeinwohl und stärken das soziale Miteinander. Die Koordination, Begleitung und Förderung der in den unterschiedlichen Bereichen tätigen Ehrenamtlichen ist in der Stadt Delmenhorst sehr vielfältig und häufig unabhängig voneinander organisiert. Die Stadt Delmenhorst sieht den Bedarf, die Kernaufgaben Beratung und Vermittlung, die Netzwerkarbeit, die Qualifizierung und die Öffentlichkeitsarbeit in den verschiedenen Bereichen der ehrenamtlichen Tätigkeiten unabhängig von einzelnen Einsatzbereichen zusammenzufassen und eine zentrale Freiwilligenagentur einzurichten, um Synergieef-fekte besser nutzbar machen zu können.Mit der Einrichtung einer zentralen Freiwilligenagentur sollen darüber hinaus Maßnahmen und Projekte entwickelt werden, die das bürgerschaftliche Engagement stärker würdigen und anerkennen.
Niedrigster Gesamtpreis über die Vertragslaufzeit
siehe Bewertungsbogen
Vorzulegen:- vollständig ausgefülltes Preisblatt
Methodik der Freiwilligenberatung (20 %), Akquiseplan für neue Einsatzstellen (15%), Netzwerkplan lokale Akteure (15%)
Vorzulegen:- Personalkonzept sowie Konzept zur Personalkonstanz und Fortbildungsplanung- Netzwerkplan für lokale Akteure, Information über Standort der Freiwilligenagentur, Evaluations- und Qualitätssicherungsstrategie
Spezifische Konzepte für schwer erreichbare Gruppen (z. B. Menschen mit Migrationshintergrund, Jugendliche)
Vorzulegen:- Nachweis über die Erfahrung in der Ansprache unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen (Jugend, Senioren, Migranten, Menschen mit Behinderung, Vereine, Unternehmen) in Form von laufenden oder abgeschlossenen Projekten
Konzept zur Personalkonstanz und Fortbildungsplanung
Nachprüfungsverfahren können gem. § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer auf Antrag eingeleitet werden. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.Der Antrag ist unzulässig, soweit der Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde. Unzulässig sind auch Anträge nach Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften gerügt werden, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind. Zusätzlich ist ein Antrag unzulässig soweit mehr als 15 Kalendertage vergangen sind nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Stadt DelmenhorstZentrale VergabestelleBrauenkamper Str. 97Raum 11327753 Delmenhorst
Fehlende Bieterunterlagen können nach dem Ermessen der Vergabestelle evtl. nachgefordert werden.Die fehlenden Bieterunterlagen sind im Rahmen der Nachforderung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Zum Nachweis der Eignung wird die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber und Bieter geprüft. Der Nachweis kann durch Eintragung in einem amtlichen Verzeichnis oder im Präqualifikationsverzeichnis erfolgen. Alternativ kann der Nachweis durch Abgabe einer Eigenerklärung (entsprechendes Formular in den Vergabeunterlagen) erbracht werden. Es sind Angaben zum Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, zur Ausführung mindestens drei vergleichbarer Leistungen, zur Zahl der Beschäftigten, zur Eintragung in das Berufsregister, zum Russlandbezug, zur Umsetzung des Tariftreue- und Vergabegesetzes, zum Nachunternehmereinsatz, zu evtl. Insolvenzverfahren, zur evtl. Liquidation, zur Nichtbegehung schwerer Verfehlungen die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB), zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zu den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft erforderlich. Nachweis und Angaben zum Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung. Von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind die Angaben auf Verlangen innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
- Nachweis über die Gemeinnützigkeit- Nachweis über die fachliche Eignung: Mind. zwei Referenzprojekte über die Förderung bürgerschaftlichen Engagements im kommunalen Kontext innerhalb der letzten fünf Jahre- Nachweise über Erfahrungen in der Ansprache unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen (Jugend, Senioren, Migranten, Menschen mit Behinderung, Vereine, Unternehmen) in Form von laufenden oder abgeschlossenen Projekten