Bodenbeschichtung auf Epoxidharzbasis, R9 ca. 40 m2 Bodenbeschichtung auf Epoxidharzbasis, ableitfähig, R9 ca. 15 m2 Bodenbeschichtung auf Epoxidharzbasis, auf rissüberbr. Membran, R9 ca. 200 m2 PUR-Beschichtung auf rissüberbrückender Membran, R10 ca. 105 m2 PUR-Beschichtung auf rissüberbrückender Membran, R11 ca. 55 m2 Entkopplung zur Wand mit Edelstahlwinkel, H 150 mm ca. 75 mEntkopplung zur Wand mit Edelstahlwinkel, H 100 mm ca. 165 mEntkopplung zur Wand mit Edelstahlwinkel, H 50 mm ca. 35 mHohlkehle PUR-Beschichtung zur Wand, H 150 mm ca. 75 mHohlkehle PUR-Beschichtung zur Wand, H 100 mm ca. 165 mHohlkehle Epoxidharz zur Wand, H 50 mm ca. 35 m
Preis
Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 03.11.2026 zugehen.Beschichtung Technikebene: Mitte November 2026Beschichtung OG und EG: Anfang Februar 2027.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen):Beschichtung Technikebene: Anfang Dezember 2026Beschichtung OG und EG: Mitte Februar 2027
Nachprüfungsverfahren können gem. § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer auf Antrag eingeleitet werden. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.Der Antrag ist unzulässig, soweit der Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde. Unzulässig sind auch Anträge nach Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften gerügt werden, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind. Zusätzlich ist ein Antrag unzulässig soweit mehr als 15 Kalendertage vergangen sind nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Stadt DelmenhorstZentrale VergabestelleBrauenkamper Str. 97Raum 11327753 Delmenhorst
Fehlende Bieterunterlagen können nach dem Ermessen der Vergabestelle evtl. nachgefordert werden.Die fehlenden Bieterunterlagen sind im Rahmen der Nachforderung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Zum Nachweis der Eignung wird die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber und Bieter geprüft. Der Nachweis kann durch Eintragung in einem amtlichen Verzeichnis oder im Präqualifikationsverzeichnis erfolgen. Alternativ kann der Nachweis durch Abgabe einer Eigenerklärung (entsprechendes Formular in den Vergabeunterlagen) erbracht werden. Es sind Angaben zum Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, zur Ausführung mindestens drei vergleichbarer Leistungen, zur Zahl der Beschäftigten, zur Eintragung in das Berufsregister, zum Russlandbezug, zur Umsetzung des Tariftreue- und Vergabegesetzes, zum Nachunternehmereinsatz, zu evtl. Insolvenzverfahren, zur evtl. Liquidation, zur Nichtbegehung schwerer Verfehlungen die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB), zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zu den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft erforderlich. Nachweis und Angaben zum Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung. Von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind die Angaben auf Verlangen innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Nachweis und Angabe zum Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung.
Als Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist auf Verlangen eine entsprechende Bankerklärung vorzulegen.
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).